Zusammenfassung
Die Belegung der fertigen Teile des neuen Rathauses, mit der am 23. Juni 1865 begonnen wurde, geschah unter Leitung eines Stadtrates, der „das Berwaltungsdezernat in allen rathauslichen Angelegenheiten“ auch schon im alten Rathause innegehabt hatte, durch den Kastellan und einen neuernannten Techniker, der die Heizanlagen und die Heizer zu beaussichtigen hatte und als Schlosser und Beleuchter selbst tätig war. Durch Magistratsverfügung vom 4. Dktober/6. Rovember 1865 wurde dem ersten Kalkulator im Finanzbureau unter dem Titel eines „interimistischen Hausinspektors“ die Beaufsichtigung des Rathauses hinsichtlich der Bewachung, Reinigung und Heizung sowie die Kontrolle über die Beschaffung aller Haus- und Bureaubedürfnisse übertragen.
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Consortia
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Magistrat. (1914). Rathauskommission. In: Berliner Gemeinderecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-02038-8_13
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