Zusammenfassung
Vielfach ist in Stromerzeugungsanlagen das Bedürfnis vorhanden, elektrische Energie aufzuspeichern, um sie nach Bedarf wieder verwenden zu können. Die Verhältnisse sind nicht unähnlich denjenigen in einem Gas- oder einem Wasserwerke. In Gasanstalten wird zur Aufspeicherung des Gases ein Gasometer vorgesehen. In Wasserwerken wird ein Hochbehälter angewendet, der mit dem Rohrleitungsnetz und den Pumpen in Verbindung steht. Die Einrichtung eines solchen Wasserwerkes ist in Abb. 246 schematisch wiedergegeben. Die Pumpe P drückt das Wasser aus dem Brunnen B in den Hochbehälter H oder in das Rohrnetz N. Entspricht der Verbrauch in dem Netze gerade der Leistung der Pumpe, so strömt das ganze von dieser gelieferte Wasser in das Netz. Wird der Verbrauch im Netz geringer als die Pumpenleistung, so geht der überschüssige Teil des Wassers in den Behälter. Ist der Verbrauch größer, so wird das fehlende Wasser aus dem Behälter geliefert. Der Hochbehälter tritt auch dann in Wirksamkeit, wenn die Pumpe stillgesetzt wird oder infolge einer Störung versagt. In diesem Falle schließt sich das Rückschlagventil V, und die Pumpe wird hierdurch selbsttätig von dem Hochbehälter abgeschaltet. Dieser bleibt dagegen mit dem Netz verbunden und liefert das benötigte Wasser. Man wird im allgemeinen den Betrieb des Wasserwerkes so einzurichten versuchen, daß man an einem bestimmten Teile des Tages die Pumpen laufen läßt, und zwar mit möglichst gleichmäßiger Belastung, daß man sie dagegen in der übrigen Zeit stillsetzt und die Lieferung des Wassers ausschließlich dem Hochbehälter überträgt. Während des Betriebes der Pumpen muß also der Behälter den Ausgleich übernehmen und ferner so weit gefüllt werden, daß er den Bedarf für die Zeit decken kann, in der die Pumpen stehen.
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Kosack, E. (1947). Energiespeicher. In: Elektrische Starkstromanlagen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-01503-2_13
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