Zusammenfassung
Die „Richtlinien für Schweißlehrgänge“, erstmalig 1928 vom Verfasser für den Fachausschuß für Schweißtechnik im VDI und für den Deutschen Verband für Schweißtechnik und Azetylen (DVSA) aufgestellt, wurden 1936 unter Hinzutritt der Deutschen Gesellschaft für Elektroschweißung (DGE) und der DAF neu bearbeitet und 1940 nochmals in umgearbeiteter Form herausgegeben. Sie umfassen einen Grundlehrgang mit 44 Wochenstunden, einen ersten Aufbaulehrgang mit 88 und einen zweiten Aufbaulehrgang mit ebenfalls 88 Wochenstunden. Nach Besuch des dritten Lehrgangs oder einer ausreichenden praktischen Tätigkeit als Schweißer kann sich der Lehrgangsteilnehmer oder Schweißer einer Prüfung, getrennt für Gas- und Elektroschweißung, unterziehen, deren Durchführung den von der Arbeitsgemeinschaft für Schweißerausbildung berufenen Prüfungsausschüssen (in allen größeren Städten des Deutschen Reiches) übertragen ist.
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Schimpke, P. (1950). Schweißtechnische Ausbildung. In: Die neueren Schweißverfahren. Werkstattbücher, vol 13. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-01497-4_8
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