Zusammenfassung
Der Bauingenieur, der ja die meisten seiner Bauwerke in die bodengewachsene Landschaft hineinsetzt, muß sich der Verantwortung und Verpflichtung, die ihm daraus gegenüber der Bevölkerung erwächst, stets bewußt sein. Das Volk hat ein Recht darauf, daß die Landschaft, in der es lebt, nicht verunstaltet wird. Es will und soll auch in den Stunden der Freizeit und Erholung auf seinen Spaziergängen und Wanderungen möglichst viel unberührte Natur, keine häßlichen Verunstaltungen vorfinden. Leider lassen die notwendigen Erfordernisse der Volkswirtschaft nicht immer schwere Eingriffe in das Landschaftsbild vermeiden. Man kann eine Eisenbahnlinie nicht gerade dahin legen, wo etwa die für den Naturschutz verantwortlichen Stellen dies wünschen würden. Noch weniger kann man Wasserbauten durchführen, ohne an dem Wasser irgendwie Eingriffe vorzunehmen. Hier müssen für die höheren Interessen der Volkswirtschaft, für die Notwendigkeiten zur Aufrechterhaltung des zivilisatorischen Standes, ja des Daseins des Volkes schlechthin vorn Naturschutz oft schwere Opfer gefordert werden. Um so höher ist die Verpflichtung der in diesem Bereich entwerfenden und ausführenden Ingenieure, überall da, wo sich beide Forderungen in Einklang bringen lassen, beim Planen und Bauen alles für die Erhaltung der Natürlichkeit und Schönheit der Landschaft zu tun. Daß dies möglich ist, beweist die nachfolgende Zusammenstellung von Beispielen1. Sie zeigt auch, daß das Schöne nicht immer auch kostspieliger zu sein braucht als das werig Schöne, und daß es immer schon Ingenieure und Handwerker gegeben hat und in Zukunft geben wird, deren bauliche Gestaltungskunst die Forderungen nach technischer Zweckmäßigkeit und naturverbundener Einfügung in die Landschaft harmonisch vereint.
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Streck, O. (1950). Wasserbau und Landschaft. In: Grund- und Wasserbau in praktischen Beispielen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-01302-1_52
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