Zusammenfassung
Es ist das unvergängliche Verdienst des Glasgower Chirurgen Lister, durch die Einführung der antiseptischen Wundbehandlung (1867–1869) die Bahn für die moderne Entwicklung der Chirurgie eröffnet zu haben, ein Verdienst, das dadurch nicht gemindert wird, daß die antiseptischen Methoden der Wundbehandlung später den wirksameren aseptischen Methoden weitgehend gewichen sind. Das Listerverfahren der Wundbehandlung mit carbolsäuregetränktem Verband, das in Deutschland sich besonders unter dem Einfluß des Chirurgen Volkmann früher durchsetzte als im Auslande, wurde später wegen der zahlreichen Vergiftungen und Todesfälle, welche die z. T. ganz kritiklose Anwendung des „Listerns“ brachte, vielfach abgeändert Man führte die Salicylsäure ein (Thiersch, auf Empfehlung des Entdeckers Kolbe), versuchte Thymol, Chlorzink, Borsäure und seit den achtziger Jahren, beeinflußt durch Kochs Versuche, Sublimat und das von dem Physiologen Moleschott empfohlene Jodoform. Bei allen diesen Mitteln folgte, wie bei der Carbolsäure, einer Periode einseitiger Überschätzung des Wertes eine skeptische Beurteilung, da die Zahl der Vergiftungen, zumal beim Jodoform, sehr groß blieb. Inzwischen war an die Stelle der antiseptischen Bekämpfung der Wundinfektion die aseptische Methode getreten und verdrängte mehr und mehr die alten Verfahren. Erst in der Chirurgie des Krieges 1914–1918 setzten erneut ernsthafte Bestrebungen ein, chemische Substanzen zur Prophylaxe und Therapie der Wundinfektion heranzuziehen. Auch hier war die Beurteilung der Wirkung dieser Mittel, deren starke desinfizierende Eigenschaft im Laboratorium erkannt worden war, recht optimistisch, aber wieder folgte ihr bald die viel nüchternere Bewertung.
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© 1952 Springer-Verlag OH.G, Berlin · Göttingen · Heidelberg
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Trendelenburg, P., Krayer, O., Kiese, M. (1952). Spezielle Arzneiverordnungslehre. In: Krayer, O., Kiese, M. (eds) Grundlagen der Allgemeinen und Speziellen Arzneiverordnung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-01282-6_2
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