Zusammenfassung
Als Gesetze, Richtlinien, Leitfäden und Grundsätze zur Guten Laborpraxis und Guten Herstellungspraxis zum ersten Mal veröffentlicht wurden, waren Computer in den betroffenen Labors bei weitem nicht so weit verbreitet wie heute. Man hat deshalb der Behandlung von Computerhardware und -software keine besondere Bedeutung geschenkt. Sie wurden behandelt wie andere Geräte auch. Beispielsweise steht in dem Chemikaliengesetz, Abschnitt II in den Grundsätzen der Guten Laborpraxis [138]:
-
4.1.2.:
Die bei einer Prüfung verwendeten Geräte sind in regelmäßigen Zeitabständen gemäß den Standardarbeitsanweisungen zu überprüfen, zu reinigen, zu warten und zu kalibrieren. Aufzeichnungen darüber sind aufzubewahren.
-
5.1.1.:
Geräte, mit denen physikalische und/oder chemische Daten gewonnen werden, sind zweckmäßig unterzubringen und müssen eine geeignete Konstruktion und ausreichende Leistungsfähigkeit aufweisen.
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Huber, L. (1996). Einleitung. In: Validierung computergesteuerter Analysensysteme. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-00835-5_1
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