Zusammenfassung
Es ist bereits erwähnt worden, daß die ursprüngliche Absicht bei der Berufung der Gemeinen zum Parlamente die war, daß sie der Krone Steuern bewilligen sollten. Als sie auf solche Weise versammelt waren, ergriffen sie die Gelegenheit, um Petitionen zum Zwecke der Abhülfe von Beschwerden einzureichen. Um den Anfang der Regierung Eduards III. Entstand der Gebrauch, daß die Petitionen mit den Bescheiden des Königs in die Parlaments-Protokolle (Parliament Rolls) eingetragen wurden, und auf Grund dieser wurden, nach dem Rathe der Nichter und anderer Mitglieder des Staatsraths, die Akte nach der Auflösung des Parlaments abgefaßt und gewöhnlich in ein Protokollbuch, die „Statute Rolls“, eingetragen. Der wesentliche Inhalt wurde den Proklamations-Urkunden1) angehängt und die Sheriffs wurden angewiesen, denselben als Gesetz in ihren Grafschaften bekannt zu machen.
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Cox, Y. (1867). Die Parlaments-Akte. In: Die Staatseinrichtungen Englands. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-00290-2_4
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