Zusammenfassung
Man darf in einem Handbuche, wie das vorliegende, nicht eine vollständige Darstellung der englischen Justiz-Verwaltung suchen; denn die Mannigfaltigkeit der Gerichtshöfe, ihrer Procedurformen und der von ihnen anzuwendenden Rechtsnormen ist so groß, daß sogar die Elemente des englischen Systems der Rechtspflege nur durch das Studium von besonderen Abhandlungen darüber vollständig begriffen werden können. In dem allgemeinen Ueberblicke, der hier versucht werden soll, werden wir uns auf keine Details der Rechtspflege einlassen, welche nicht von allgemeinem, staatsrechtlichem Interesse sind; unser Hauptgesichtspunkt ist der, daß wir den Zusammenhang der verschiedenen Bestandtheile der Judikatur und die Mittel schildern wollen, durch welche die Befugnisse eines jeden dieser Bestandtheile geschützt und innerhalb ihrer verfassungsmäßigen Schranken gehalten werden.
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Cox, Y. (1867). Einleitung. In: Die Staatseinrichtungen Englands. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-00290-2_12
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