Zusammenfassung
Die vereinigte britische Post- und Telegraphenverwaltung bildet ein Ministerial-Departement, eine Art selbständiges Ministerium, das die Bezeichnung „Post Office“ führt. Es hat seinen Sitz in London. An der Spitze steht der General-Postmeister (Postmaster General), der Mitglied des Staatsministeriums ist und unmittelbar der Krone untersteht; nur hinsichtlich der finanziellen Fragen ist er dem Schatzamt verantwortlich. Der General-Postmeister vertritt die Post- und Telegraphenverwaltung im Parlament. Er bezieht ein Jahresgehalt von 2500 £.*) Der erste Beamte des Post Office nach dem Postmaster General ist der „Secretary“; er braucht bei einem Wechsel in der Regierung sein Amt nicht niederzulegen und ist der erste verantwortliche Ratgeber des General-Postmeisters in allen Angelegenheiten des Post- und Telegraphendienstes (Gehalt 1750 bis 2000 £). Zu seiner Unterstützung sind 2 „Joint Second Secretaries“ (Gehalt 1250 bis 1400 £) und 5 „Assistant Secretaries“ (Gehalt 1000 bis 1200 £) eingestellt. Diese Beamten tragen, jeder für sich, die Verantwortung für einen bestimmten Dienstzweig und haben in Angelegenheiten ihres Ressorts dem Secretary in seiner Eigenschaft als Ratgeber des General-Postmeisters zur Seite zu stehen. Das Office des Secretary ist die Verwaltungsbehörde für den gesamten Betrieb und erledigt den Schriftwechsel sowohl mit der Regierung, als auch mit den nachgeordneten Behörden und dem Publikum. Soweit hierbei Rechtsgrundsätze in Frage kommen, hat das Office des „Solicitor“ (Rechtsbeistand)
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© 1909 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
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Sieblist, O. (1909). Großbritannien und Irland. In: Sieblist, O. (eds) Die Post im Auslande. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-00289-6_4
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