Zusammenfassung
Es ist selbstverständlich, daß von den drei Hauptforderungen, die an Bauwerke gestellt werden, um die Öffentlichkeit und den Bauherrn vor Schäden zu bewahren, die Sicherheit vor der Leistungsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit steht. Die „anerkannten Regeln der Baukunst“, die in den verschiedenen Vorschriften* niedergelegt sind, dienen dieser Forderung. Darüber hinaus gelten als solche aber auch Konstruktionsregeln, die an jeder technischen Schule gelehrt werden und daher Allgemeingut sind. Die Kenntnisse, die man vom Ingenieur verlangt, richten sich mithin nach seiner Vorbildung und Erfahrung. Man muß ferner vom Spezialisten Vertrautheit mit wichtigen Veröffentlichungen auf seinem Gebiet erwarten können. Diese Auffassung von der Verantwortlichkeit des Ingenieurs wird auch durch die Gerichtspraxis bei Schadensfällen bestätigt.
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© 1969 Springer-Verlag, Berlin / Heidelberg
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Franz, G. (1969). Sicherheit. In: Tragwerke. Konstruktionslehre des Stahlbetons, vol 2. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-00086-1_5
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