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Konzepte und Theorien

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Landschaftstheorie und Landschaftspraxis

Part of the book series: RaumFragen: Stadt – Region – Landschaft ((RFSRL))

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Zusammenfassung

Dieses Kapitel ordnet die sozialkonstruktivistische Landschaftstheorie in den Kanon anderer theoretischer Ansätze zum Thema Landschaft ein, zeigt Unterschiede und Gemeinsamkeiten. Dabei wird deutlich, dass sich – ausgehend von einem essentialistischen Verständnis von Landschaft – nach der ‚positivistischen Wende‘ die theoretischen Ansätze zunehmend pluralisiert und differenziert haben. So werden im konstruktivistischen Spektrum neben dem sozialkonstruktivistischen Ansatz, auch diskurs- und radikalkonstruktivistische Ansätze verfolgt.

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Notes

  1. 1.

    Karl Popper erweiterte das positivistische zum neopositivistischen Verständnis von Wissenschaft. Zentral ist dabei die Anerkenntnis, dass „Erkenntnis nicht aus Einzelbeobachtungen hervorgeht, sondern zunächst mit einem vorgegebenen Konstrukt beginnt“ Eisel (2009, S. 20).

  2. 2.

    Der Doppelcharakter zwischen naturwissenschaftlich-positivistischem Ansatz und konstruktivistischem Ansatz wird in der Reflexion des Lehmannschen Werkes durch Renate Müller (1986, S. 20–21) in folgendem Zitat deutlich: „Mit Hilfe exakter meteorologischer Messdaten wie der mittleren Ortshelligkeit als Maß für die Lichtintensität und dem Linkeschen Trübungsfaktor als Maß für die Sichtweite lassen sich zwar keine ästhetischen Qualitäten, keine Landschaftswertigkeiten bestimmen, wohl aber spontane Eindrücke von den atmosphärischen Voraussetzungen her verifizieren“.

  3. 3.

    Dieses Prinzip der Eigenlogiken hat – Luhmann (1990 [1986]) zufolge – das Problem der Umweltbelastung wesentlich verursacht: Die Belastungen der natürlichen Umwelt werden von diesen gesellschaftlichen Teilsystemen dabei nur nach Maßgabe der jeweils eigenen Systemstruktur behandelt, ein eigenes System der Beobachtung der natürlichen Umwelt existiert nicht. Das bedeutet: Für die Wirtschaft existieren Umweltbelastungen nur dann, wenn mit ihnen eine monetäre Schädigung eines Wirtschaftssubjektes verbunden ist (wenn zum Beispiel Fischer verlangen, den Schaden zu ersetzen, der durch die Einleitung von Abwässern durch einen Industriebetrieb durch Fangausfälle entstanden ist), für die Politik, wenn mit Umweltthemen Wählerstimmen generiert werden können etc.

  4. 4.

    Diese Denkweise der Erfassung von Landschaft in ‚Schichten‘ persistiert bis heute in dem sogenannten ‚Layer Cake Model‘ in der Landschaftsplanung und -architektur, das den mit GIS verbundenen Methoden zugrunde liegt, und Landschaft (verstanden als physischer Gegenstand) als quantifizierbares Verhältnis unterschiedlicher Verteilungen von Gegenständen im Raum, die sich unterschiedlichen Schichten zuordnen ließen (z. B. Geologie, Landnutzung; Dank für diesen Hinweis an Diedrich Bruns; siehe auch: Dickmann 2018; Dickmann und Zehner 2001; Edler und Dickmann 2019).

  5. 5.

    Auch dieses Verständnis persistiert in Landschaftsplanung und -architektur bis heute: Landschaft wird als Individuum verstanden, welches sich durch einzigartige Charaktermerkmale auszeichnet. Dieses heute praktizierte ‚Landscape Character Assessment‘, steht der Konstruktion des ‚Typischen‘ ablehnend gegenüber (Dank für diesen Hinweis an Diedrich Bruns).

  6. 6.

    Die Versuche, den Begriff der Landschaft durch wissenschaftlich exakt definierte Termini wie ‚Chore‘ oder ‚Synergose‘ zu ersetzen, scheiterten unter anderem infolge der durch lange Forschungstradition weiten Verbreitung des Wortes Landschaft in den raumbezogenen Wissenschaften (Paffen (1973a); vgl. auch Hartshorne (1961 [1939]).

  7. 7.

    Dieser Abschnitt bietet jedoch nur einen kursorischen Einblick in die Ästhetik. Für eine vertiefte Befassung mit dem Thema sei auf ein umfangreicheres einführendes Schrifttum verwiesen, wie beispielsweise Gethmann-Siefert (1995), Townsend (1997), Graham (2001), Eldridge (2005), Schneider (2005), Majetschak (2007), Schweppenhäuser (2007) und Pöltner (2008) wie auch Peres (2013), Reicher (2015), Scheer (2015 [1997]) und Betzler und Nida-Rümelin (1998).

  8. 8.

    Aus Sicht der Ästhetik lässt sich mit Seel (1996, S. 20) unter Natur jenen „sinnlich wahrnehmbaren Bereich der lebensweltlichen Wirklichkeit des Menschen, der ohne sein beständiges Zutun entstanden ist und entsteht“ verstehen.

  9. 9.

    Berr (2009, S. 226) kommt auf Grundlage der Befassung mit der mittlerweile verfügbaren Mitschrift der Hegelschen Ästhetikvorlesungen (und nicht einer editierten Fassung) zu einem etwas differenzierten Verständnis des Hegelschen Begriffs des Naturschönen: „Hegel geht nicht davon aus, dass das Naturschöne ein objektiv gegebenes Naturphänomen oder eine objektiv gegebene Eigenschaft von Naturdingen sei, sondern es ist Ergebnis eines produktiven Naturvollzuges, der je nach Voraussetzung – d. h. den kulturellen Rahmenbedingungen und den individuellen Präferenzen des Natur Vollziehenden – zu verschiedenartigen Phänomenen führt“.

  10. 10.

    In Bezug auf das Thema der Landschaftsästhetik zeigt sich das Potenzial des hier vertretenen und als ‚theorieunrein‘ beschreibbaren Konzeptes (Leibenath, 2014a): Dieses Potenzial ergibt sich sowohl aus der Berücksichtigung gesellschaftlicher und individueller Konstruktionsprozesse als auch physischer Objekte. Sie ist einerseits an große Teile der ästhetischen Forschungstradition und andererseits in Bezug auf die positivistische Landschaftsforschung anschlussfähig. Dadurch werden ihre Ergebnisse auch für Planungsprozesse operationalisierbar (siehe Bruns & Kühne, 2013).

  11. 11.

    So weisen Schläpfer et al. (2015) in einer Untersuchung in der Schweiz positive Effekte auf Mietpreise durch Ausblicke, verschiedene Erholungsinfrastrukturen wie die Nähe von Seen, Feuchtgebieten, ‚national bedeutsamen Landschaften‘ und Kulturstätten nach, während negative Effekte durch Straßen- und Eisenbahnlärm, die Nähe zu Industrie und Stromleitungen ermittelt wurden.

  12. 12.

    Das Konzept der Eigenlogik der Entwicklung von Städten hat zahlreiche Studien beeinflusst (z. B. Rodenstein, 2008 für Frankfurt und Hamburg, Kühne, 2012b zu Los Angeles).

  13. 13.

    Hinsichtlich der Entstehung des Landschaftsbewusstseins verweist Ipsen (2006) auf die hier in Abschn. 6.3.3 (Theorien zur Präferenz angeeigneter physischer Landschaften: die universale, die soziale und die persönliche Dimension) dargestellten Theorien, mit einer gewissen Präferenz für die Theorien kultureller Geschichte. Auf eine eindeutige Positionierung verzichtet er jedoch, weil er dies für die Entwicklung seines Konzeptes für unerheblich hält.

  14. 14.

    Hauser (2000) bezeichnet diese Ausführungen als antiquiert, schließlich sei heute die Umgebung von Gelsenkirchen als Landschaft anzusprechen, sie habe die eindeutige Eigenart einer ausgeprägten Kulturlandschaft.

  15. 15.

    Herrschaft stellt – so Max Weber (1976 [1922], S. 541) einen „Sonderfall von Macht“ dar. Im Unterschied zu Macht, definiert er Herrschaft als Chance für einen bestimmten Befehl, Gehorsam zu finden. Spezifikum von Herrschaft gegenüber allgemeinerer Macht ist eine größere Dauerhaftigkeit, wodurch Herrschaft „als ein institutionalisiertes Dauerverhältnis der Machtausübung einer übergeordneten Person oder Personengruppe gegenüber untergeordneten Gruppen verstanden [wird; Anm. O. K.], das ohne ein Mindestmaß an Anerkennung und Gehorsam […] nicht möglich wäre“ Imbusch (2002, S. 172).

  16. 16.

    Die Grand Tour bezeichnet eine Reise der Söhne des europäischen (zunächst insbesondere englischen) Adels, später auch des Bürgertums, zu den Stätten europäischer in besonderer Weise antiker Kultur sowie durch als sehenswert klassifizierter Landschaften. Die Grand Tour diente dazu, die in der Erziehung erlangten Fähigkeiten (z. B. in Bezug auf Fremdsprachen oder Fechtkunst) zu verfeinern und zugleich die Kenntnisse über unterschiedliche Regionen Europas zu vertiefen (Dirlinger, 2000; Brilli, 2001; Löfgren, 2002).

  17. 17.

    So stellt Wojtkiewicz (2015, S. 167) in Bezug auf ein wesentliches Ergebnis expertenhafter Landschaftsbefassung fest: „Landschaftspläne beziehen sich mit beiden Worten überwiegend auf visuelle, ästhetische Aspekte, wobei vornehmlich strukturreiche, kleinräumige und durch extensive Nutzung geprägte Räume als (Kultur-)Landschaft bezeichnet und gegenwärtige anthropogene Nutzungsformen negativ bewertet werden“.

  18. 18.

    Die Eigendynamik des Selbstverständnisses von Planern dokumentiert ein Ausschnitt aus dem ‚Grundriss der Raumordnung und Raumentwicklung‘ aus dem Jahre 2011. In dem von der Akademie für Raumforschung und Landesplanung (ARL) herausgegebenen „Grundlagenwerk“ (so das Selbstverständnis) für die räumliche Planung wird – in Rückgriff auf die Luhmannsche Systemtheorie – festgestellt: „Ihre [die Raumplanung als Verwaltung; Anm. O. K.] professionelle, am ausbalancierten Gemeinwohl und an der langen Frist orientierte Rationalität wird also nicht nur durch widerständige Partialinteressen betroffener Unternehmen oder anderer Verwaltungen eingeschränkt, sondern auch durch zentrale Eigenschaften des politischen Systems und Prozesses: durch Koalitionsabsprachen, fragwürdige politische Paketbildungen, Wiederwahlinteressen lokal orientierter einzelner Politiker […]“ (Akademie für Raumforschung und Landesplanung (2011, S. 18).) Auch wenn nach diesen Worten ein Hinweis folgt, die Führungsfunktion der Politik sei zu akzeptieren, bleiben Zweifel hinsichtlich des hier geäußerten Demokratieverständnisses zurück: In einer repräsentativen Demokratie ist nicht ein „am ausbalancierten Gemeinwohl und an der langen Frist orientierte Rationalität“ ausgerichtete Planer der Vertreter der Interessen des Souveräns (des Volkes), sondern vielmehr demokratisch legitimierte Politiker.

  19. 19.

    Der Kommunitarismus versteht die Gemeinschaft dem Individuum gegenüber übergeordnet, was ihn vom Individualismus unterscheidet, der eine möglichst große Freiheit des Einzelnen von Gemeinschaften als erstrebenswert ansieht.

  20. 20.

    Die hier referierten Weltanschauungen sind stark zugespitzt, sie lassen sich weiter differenzieren, wie ich es in Bezug auf den Liberalismus an anderer Stelle vorgenommen habe (Kühne, 2011d). Der Differenzierung von Vicenzotti (2011), die neben den drei genannten Weltanschauungen auch den Romantizismus als eigene Weltanschauung behandelt, wird an dieser Stelle nicht gefolgt, weil der Romantizismus einerseits mit den anderen dargestellten Weltanschauungen große Schnittmengen aufweist, andererseits im Vergleich zu den anderen drei Weltanschauungen die explizit politische Ausrichtung deutlich schwächer ausgeprägt ist (siehe z. B. Lenk, 1989).

  21. 21.

    Zwar basieren liberale Theorien grundsätzlich auf der Höherschätzung des Individuellen gegenüber dem Kollektiven, doch wird anerkannt, dass bestimmte „zivilisatorische Voraussetzungen, gesellschaftliches Vorwissen und Kooperationsbeziehungen“ (Lindner, 2009, S. 22) auf sozialer Vermittlung beruhen, und letztlich die Basis für das Individuum darstellen, sich individuell entfalten zu können, sie liefern die „Wertvorstellungen, die Maßstäbe liefern“ (Dahrendorf, 2007a, S. 44). Anderseits stellt das Individuelle die Grundlage für die Entstehung des Allgemeinen dar, schließlich trage allein das Individuelle „in sich die Möglichkeiten, das ihm widersprechende Prinzip des Allgemeinen zu verwirklichen, so dass die allgemeine Ordnung nur durch die Existenz von Individualität entstehen kann“ (Eisel, 1999, S. 31); zit. in Gelinsky (2006).

  22. 22.

    Die gegenseitig konturierte Betrachtung von Gesellschaft und Gemeinschaft hat eine lange Tradition: Bereits Ferdinand Tönnies (1887) entwickelte das Konzept von (primär dörflicher) Vergemeinschaftung (durch Werte und personale Beziehungen getragen) und (primär städtischer) Vergesellschaftung (auf Arbeitsteilung und rationalem Kalkül in der Großstadt basierend). Seine Kritik an der – primär in Großstädten lokalisierten – Vergesellschaftung wiederum wurde von Helmuth Plessner (2002 [1924]) Anfang des 20. Jahrhunderts kritisch beleuchtet: Plessner kritisierte Tönnies Verklärung der (dörflichen) Gemeinschaft als Absolutsetzung eines menschenwürdigen Zusammenlebens und verdeutlichte die Notwendigkeit der gesellschaftlichen Organisation für den Fortschritt des Menschen. Nur die Gesellschaft biete genügend Abstand zum Anderen und zu sich selbst, um sich immer wieder selbst auszuprobieren und neu zu erfinden.

  23. 23.

    Anfang des 20. Jahrhunderts wurde der räumliche Bezug sogar auf die nationale Ebene ausgedehnt, wie Ute Wardenga (2001b, S. 20) anhand der Arbeiten des Geographen Otto Maul verdeutlicht: Der Staat wurde entsprechend „nicht lediglich als Verbreitungsform einer gesellschaftlichen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Institution gesehen“ (Wardenga, 2001b, S. 20), es erfolgte vielmehr eine Verknüpfung von „Raumbegriff und Staatsbegriff“, indem der „Staat als Raumorganismus“ (Wardenga, 2001b, S. 20) verstanden wurde.

  24. 24.

    Der Liberale Isaiah Berlin (1995 [1969], S. 217) lehnt eine solche paternalistische Position strikt ab, wenn er (in der Tradition Kants) ausführt: „Paternalismus ist der schlimmste Despotismus – weil er mit den Menschen umgeht, als wären sie nicht frei, als wären sie für mich, den wohlmeinenden Reformer [oder den konservativen Gemeinschaftsmoralisten; Anm. des Autors], Material, das ich gemäß meinen, nicht ihren Zwecken forme“.

  25. 25.

    Burr (2005) grenzt die Konzepte von Identität gegenüber jenem von Persönlichkeit ab, so vermeide das Konzept der Identität die essentialistischen Konnotationen des Konzeptes von „Persönlichkeit, und ist auch ein implizit soziales Konzept“ (Burr, 2005, S. 106).

  26. 26.

    Dabei gehen Historisierungen – so auch die soziale, expertenbasierte Konstruktion einer ‚historischen Kulturlandschaft‘ – „auf sozial bedingte Motive zurück“, sie mögen „den ‚Tatsachen‘ entsprechen […], aber auch durchaus legendär oder fiktiv sein“ (Schütz und Luckmann (2003 [1975], S. 383) und dienen in erster Linie dazu, objektivierte Legitimation zu erzeugen, deren Hinterfragen sozial unerwünscht ist. Plastisch formuliert Burckhardt (2006f, S. 91) diesen Zusammenhang (den er auch als Chimäre bezeichnet): „Die Höfe und Rieselfelder der Poebene, die Weingüter des Bordelais, die Büffelherden der römischen Campagna spiegeln uns die scheinbar zyklische Produktion und Reproduktion zeitloser Gesellschaften vor. ‚Die alten Kulturlandschaften’ das klingt so wie ‚die Wiege der Menschheit’“.

  27. 27.

    Der Leitgedanke ist auch dem sozialistischen Bildungsverständnis innewohnend, das sich grundsätzlich von dem Bildungsideal der Liberalen unterscheidet: „Die Liberalen wollen aus dem Arbeiter den Bürger stilisieren, ihn in die sprachlichen, politischen und geistigen Traditionen des Bürgertums integrieren, während die Sozialisten mit den Mitteln der Bildung Klassensolidarität und Klassenbewusstsein, auch politisch, herzustellen suchen“ (Knoll (1981, S. 92). Es geht also darum, durch Bildungsprozesse das ‚falsche‘ durch ein ‚richtiges‘ Bewusstsein zu ersetzen. Dies erscheint aus sozialistischer Perspektive nötig, da der Widerspruch zwischen Individuum und Gesellschaft nach Marx – zu dem die Geschichte des Sozialismus ‚hinführt‘ und von ihm ‚wieder weggeht‘ (Bärsch, 198) – gelöst werden muss (Bärsch, 1981).

  28. 28.

    Das Forschungsprogramm der Cultural Landscape Studies fokussiert sich auf die physischräumlichen Einschreibungen menschlicher Aktivitäten. Bereits Mitte der 1920er Jahre charakterisiert Sauer (2005, S. 91–92) sie als „Etablierung eines kritischen Systems […], das die Phänomenologie der Landschaft umfasst, um so Bedeutung und Bandbreite der verschiedenen Erdschauplätze begreifen zu können“.

  29. 29.

    An dieser Stelle sei angemerkt, dass es als das Charakteristikum von Konzepten, Modellen und Theorien gilt, die Komplexität der betrachteten Welt zuordnen. Verallgemeinerungen und Idealisierungen gehören also zu ihren Merkmalen. Die hier kurz dargestellte Kritik lässt sich also dahin gehend verstehen, dass die vorgenommenen Verallgemeinerungen und Idealisierungen als nicht angemessen wahrgenommen werden.

  30. 30.

    Das Konzept der ‚Nicht-Orte‘ geht auf Marc Augé (1994) zurück. Es handele sich dabei um Räume, die durch Beschleunigung und Telekommunikationsformen entstanden sind; „Zu den Nicht-Orten gehören die für den beschleunigten Verkehr von Personen und Gütern erforderlichen Einrichtungen (Schnellstraßen, Autobahnkreuze, Flughäfen) ebenso wie die Verkehrsmittel selbst“, genauso wie „die großen Einkaufszentren oder die Durchgangslager, in denen man die Flüchtlinge kaserniert“ Augé (1994, S. 44–45). Den Unterschied zu einem Ort fasst Augé (1994, S. 92) folgendermaßen: „So wie ein Ort durch Identität, Relation und Geschichte gekennzeichnet ist, so definiert ein Raum, der keine Identität besitzt und sich weder als relational noch als historisch bezeichnen lässt, einen Nicht-Ort.“.

  31. 31.

    Waldie (2005, S. 94) relativiert diese Vorstellung suburbanen Wohnens, indem er feststellt: „Ich stimme zu. Mein Leben ist eng. Von einer Perspektive oder einer anderen, sind all unsere Leben eng. Nur wenn Leben nebeneinander platziert sind, scheinen sie größer zu sein“.

  32. 32.

    Unter Ratifizierung wird eine völkerrechtlich verbindliche Erklärung des Abschlusses einer internationalen Übereinkunft durch die unterschiedlichen Vertragsparteien verstanden.

  33. 33.

    Eine Ausnahme bildet das radikalkonstruktivistische Landschaftsverständnis, das zwar in die universalistische Luhmannsche Systemtheorie eingebettet ist, aber bislang wenig elaboriert vorliegt.

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Kühne, O. (2021). Konzepte und Theorien. In: Landschaftstheorie und Landschaftspraxis. RaumFragen: Stadt – Region – Landschaft. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-34746-8_6

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