Zusammenfassung
Der italienische Verfassungsreformprozess der vergangenen gut 25 Jahre ließe sich beinahe als eine Parabel beschreiben, in der sich das Land institutionell zunächst sehr weit vom Ausgangspunkt entfernt, um schließlich zwar nicht genau dort wieder anzukommen, sich aber doch deutlich zu diesem zurück zu bewegen. Die Kurve führte zur Aufkündigung des zentralistischen und parlamentarischen, auf proportionale Repräsentation ausgerichteten Demokratiemodells sowie zur Infragestellung des Verfassungsvorrangs, ehe sie zu einer – zumindest formalen – Re-Konsolidierung der Staats- und Regierungsform sowie der Verfassungsgarantien gelangte. Die Rückorientierung reichte bis dahin, dass 2017 und erneut 2020 über die Wiedereinführung des Verhältniswahlrechts verhandelt wurde.
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Heber, M. (2020). Von bewahrender Infragestellung zu plebiszitärer Re-Konsolidierung. Schlussbetrachtung. In: Italiens Demokratie zwischen Volkssouveränität und Verfassungsvorrang. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-30223-8_10
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-30223-8_10
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