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ÖPP auf staatlicher Ebene – Infrastrukturprojekte und gemeinsame Unternehmen

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Öffentlich-Private Partnerschaften
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Zusammenfassung

Einige Projekte, Vorgänge bzw. Unternehmen haben im Kontext von Privatisierungen bzw. Teilprivatisierungen in der Vergangenheit eine erhebliche mediale Aufmerksamkeit generiert – nicht immer nur in einem positiven Sinne. In diesem Kapitel werden diese Beispiele aufgegriffen und noch einmal unter die Lupe genommen. Ich beschränke mich dabei auf die Kooperationsprojekte der staatlichen Ebene – also des Bundes und der Länder.

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Notes

  1. 1.

    Wir verweisen auf unsere kritische Auseinandersetzung mit den Positionen von Lämmerzahl in Abschn. 4.1.

  2. 2.

    Anm.: Jene in Baden-Württemberg und Bayern.

  3. 3.

    F steht für Finanzierung.

  4. 4.

    A steht für Ausbau.

  5. 5.

    Sollte die Lkw-Maut auch auf Bundesstraßen ausgeweitet werden, ließe sich das A-Modell auch dort verwirklichen.

  6. 6.

    Cofiroute ist eine hundertprozentige Tochter des Vinci-Konzerns und mit zehn Prozent an Toll Collect beteiligt.

  7. 7.

    Das Wohnungsunternehmen „Neue Heimat“ gehörte dem DGB, der damit eigenständig und durchaus maßgeblich dazu beitrug, bezahlbaren Wohnraum bereitzustellen. Zum Beispiel durch den Bau von Großsiedlungen wie die Neue Vahr in Bremen. Die „Neue Heimat“ hatte zu ihren besten Zeiten über 200.000 Wohnungen in ihrem Bestand. Nach der Aufdeckung von erschreckenden Vorteilsnahmen von Vorständen wurde das Unternehmen, das zu diesem Zeitpunkt Verbindlichkeiten von 16 Mrd. DM hatte, im Jahr 1986 verkauft.

  8. 8.

    Dresden gilt wegen der vollständigen Veräußerung eines kommunalen Wohnungsbestandes noch heute als der Sündenfall. Ausgeblendet wird dabei aber, dass es zunächst zwei Varianten für diese Transaktion gab. Der seinerzeit im Dresdner Rathaus zuständige Finanzbürgermeister, Hartmut Vorjohann, war selbst für eine Teilveräußerung (50 %) und brachte dazu eine Vorlage in den Stadtrat ein, die diese Option im Vergleich mit dem vollständigen Verkauf präferierte. Ähnlich votierte auch die Sächsische Staatsregierung. Der Stadtrat entschied aber mehrheitlich für die komplette Veräußerung. Selbst Die Linke stimmte zu. Sie wollte die Einnahmen und meinte, die Rechte der Stadt und der Mieter könnten mit einer Sozialcharta, der sich der Erwerber unterwerfen sollte, gewahrt werden (Hartmut Vorjohann hat diese Fakten am 10. Januar 2019 in einem Gespräch in Dresden genannt).

  9. 9.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist eine Anstalt öffentlichen Rechts mit rund 6600 Beschäftigen (31. Dezember 2016). Das Stammkapital hält zu 100 % der Bund (Beteiligungsbericht 2017 des Bundes. S. 51).

  10. 10.

    Die Deutsche Annington, Tochter eines britischen Finanzinvestors, erwarb schon im Jahr 2001 einen beträchtlichen Teil der Wohnungen aus dem Bestand des Bundeseisenbahnvermögens, der insgesamt 65.000 Einheiten umfasste.

  11. 11.

    Danach, Anfang 2006, realisierte Fortress auch den „Deal“ mit der Landeshauptstadt Dresden und übernahm für 1,7 Mrd. EUR auf einen Schlag den kompletten städtischen Wohnungsbestand von 50.000 Wohnungen.

  12. 12.

    Verkauft wurde ein Teil des ostdeutschen Tafelsilbers. Das hat fatale Folgen. Denn die Schwäche der ostdeutschen Länder basiert auch darauf, dass sie kaum über materielles Eigentum verfügen und mithin ein wesentliches Element zur aktiven Standortgestaltung fehlt.

  13. 13.

    Siehe dazu Tagesspiegel vom 22. Februar 2018.

  14. 14.

    Jedenfalls für das staatliche Immobilieneigentum gilt, dass der Privatisierungswahn ungebrochen ist, obwohl man landauf, landab den Forderungen nach Rekommunalisierung begegnet.

  15. 15.

    Der Hinweis kam nebst dem Artikel als PDF-Anhang per E-Mail am 24. Juli 2019 von Ludger Rethmann, der ihn gefunden, gelesen und für meinen Exkurs für wichtig erkannt hatte.

  16. 16.

    Etwa in der Weise, dass Wohnungen im Bestand des Bundes oder dem von Bundesbeteiligungen vorzugsweise (und auch nicht zu Höchstpreisen) an Kommunen veräußert werden, auch mit der Auflage, diese wiederum den Mietern im Sinne der Vorschläge von Hans-Werner Sinn zum Kauf anzubieten.

  17. 17.

    Andere ÖPP wie das juristische Informationssystem der Bundesregierung (Juris), die Bayreuther Festspiele GmbH oder die Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch sind gar Unikate mit dem Attribut unverzichtbar, aber kein Thema für unser Buch, denn sie agieren nicht in der Daseinsvorsorge.

  18. 18.

    Eine kurze Zusammenfassung dieser Auswertung haben Sie bereits in Abschn. 4.2. gelesen.

  19. 19.

    Mit Gründung der Bundesrepublik Deutschland begann der Bundesanzeiger Verlag 1949 seine Arbeit als offizielles Verkündungsorgan. Die Bundesanteile wurden in mehreren Schritten veräußert. Im Oktober 2006 übernahm das Verlagshaus M. DuMont Schauberg rückwirkend zum 1. Januar 2006 die bis dahin noch verbliebenen 35,10 % und ist seitdem Alleinbesitzer. Dieses kurz skizzierte Privatisierungsszenario dokumentiert die Geschichte eines Staatsverlages, der über ein gemischtwirtschaftliches ÖPP-Unternehmen mit Bundesmehrheit im Jahr 2006 komplett in Privatbesitz landete.

  20. 20.

    Der Begriff Unternehmen wird hier großzügig gebraucht. Denn darunter subsumieren wir auch Genossenschaften und Stiftungen. Diese semantische Unschärfe ist für das Anliegen unseres Buches zulässig. Denn dort ist wirtschaftliche Betätigung des Bundes eher ein Annexthema. Für uns von Relevanz sind letztlich nur die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen in Kernbereichen der Daseinsvorsorge, also die Telekom AG und die Deutsche Post AG. Die Deutsche Bahn AG gehört trotz der Tatsache, dass sie zu 100 % dem Bund gehört, ebenfalls in diesen Kanon. Und zwar deshalb, weil sie „um ein Haar“ ein ÖPP-Unternehmen geworden wäre. Die geplante Teilprivatisierung ist aber gescheitert und steht absehbar nicht mehr auf der politischen Agenda.

  21. 21.

    Grundlage der statistischen Bestandsaufnahme in diesem Buch ist der Beteiligungsbericht 2017 des Bundes.

  22. 22.

    Natürlich können alle drei Großkonzerne nicht auf das Segment Daseinsvorsorge reduziert werden. Aber diese Leistungen haben schon den Rang eines Kerngeschäftes.

  23. 23.

    Einige Bundesministerien wie z. B. das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung oder das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz haben wir in unserer Zusammenstellung gar nicht berücksichtigt, weil sie unter Anwendung der genannten Selektionskriterien keine Relevanz haben.

  24. 24.

    Von den 106 Beteiligungen des Bundes sind nach Angaben des Beteiligungsberichtes nur 82 geschäftlich aktiv. 24 Beteiligungen haben u. a. reine Verwaltungs- und/oder Organisationsfunktionen oder befinden sich in Liquidation.

  25. 25.

    Wie wichtig das auch in einem modernen Staatswesen ist, hat das Bundesverfassungsgericht am 12. Juni 2018 in einem sehr eindeutigen Votum klargestellt. Mit dankenswerter Klarheit wiesen die Richter eine Klage beamteter Lehrer zurück, die für ihren Berufsstand das Streikrecht reklamierten.

  26. 26.

    Rügemer, Liedtke und andere (die wichtigsten Autoren und Publikationen finden sich in der Bibliographie) haben die Prozesse „hinter“ meiner sehr groben Skizze der bundesrepublikanischen Daseinsvorsorge-Privatisierung fakten- und kenntnisreich dargestellt, Beispielhaft verweise ich auf Werner Rügemer: „Privatisierung in Deutschland“ und dort auf das Kapitel V „Public Private Partnership: Verdeckte Staatsverschuldung“ und auf Rüdiger Liedtke: „Wir privatisieren uns zu Tode“ und dort den Teil II „Der alltägliche Privatisierungswahn“. Dort finden Sie u. a. umfangreiche und sehr detaillierte Darstellungen zu den Privatisierungen der Deutschen Bundespost mit Post, Telekommunikation und Postbank und der Deutschen Bundesbahn, die wiederum vor allem unter ÖPP-Aspekten in unserem Buch behandelt werden.

  27. 27.

    Der Bund hat die vollständigen Privatisierungen der Bundesdruckerei rückgängig gemacht. Jene schon beschlossene der Deutschen Flugsicherung wurde wegen eines Vetos des Bundespräsidenten nicht vollzogen. Dass beide Einrichtungen wieder komplett im Bundesbesitz sind, hat mit einem revitalisierten und zugleich neuen Verständnis von Daseinsvorsorge zu tun. Ja, es gibt die Verpflichtung zur Erbringung von existentiellen Leistungen. Aber es gibt in unserer fragilen Welt, in der der Terrorismus mit einem völlig neuartigen Bedrohungspotential einen überragenden Stellenwert gewonnen hat, auch ein neues Bewusstsein, für die Sicherheit seiner Bürger zu sorgen. Damit ist es nicht vereinbar, ein Gefängnis teilzuprivatisieren, Personalausweise oder Pässe privat drucken zu lassen oder die Sicherheit unseres Luftraumes einer rein privaten GmbH anzuvertrauen.

  28. 28.

    Damit ist auch aufgelöst, warum Begriffe wie „Hoheit“ und „Trinität“ in der Überschrift dieses Unterkapitels verwendet werden. Selbsterklärend ist das nämlich nicht. Aber passend. Jedenfalls ist der Autor davon überzeugt.

  29. 29.

    Ich weise darauf hin, dass die EU-Rechtssetzungen dazu zwangen, die Bereiche der hoheitlichen Post in privatrechtliche Strukturen zu bringen. Die materielle Privatisierung aber war eben nicht zwingend, zumindest nicht für alle Wertschöpfungsstufen. Alternativ wäre es möglich gewesen – analog zur Deutschen Bahn AG – gar nicht zu privatisieren, aber den diskriminierungsfreien Zugang zu den Netzen zu ermöglichen bzw. das Briefmonopol abzuschaffen. Eine weitere Variante – diese favorisiert der Autor – hätte darin bestehen können, die Leistungserbringung zu privatisieren, die Infrastruktur (das gilt letztendlich nur für die Telekom) aber in staatlichem Eigentum zu behalten und den wettbewerblichen Zugang zu ermöglichen.

  30. 30.

    Deshalb bleibt es beim Begriff „Unternehmen“ immer noch bei den Anführungszeichen.

  31. 31.

    Deren sperriger Name – den wollte ich Ihnen im laufenden Text nicht zumuten – lautet seit dem Jahr 2006 korrekt „Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen“, kurz Bundesnetzagentur (BNetzA).

    Diese ist eine obere deutsche Bundesbehörde unter Aufsicht des Bundeswirtschaftsministeriums. Ihre Aufgabe ist kurz gefasst die Aufrechterhaltung und Förderung des Wettbewerbs in den fünf Netzmärkten Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnverkehr. Gegründet wurde sie, wie im Text bereits erwähnt, im Jahr 1998 als Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP).

  32. 32.

    Die KfW ist die weltweit größte nationale Förderbank und nach ihrer Bilanzsumme die drittgrößte Bank in Deutschland. Eigentümer sind der Bund (80 %) und die deutschen Länder (20 %). Letzteren gehören mithin 3,5 % der Deutschen Telekom AG.

  33. 33.

    In dieser Untereigentümergemeinschaft finden sich auch jene, die das Märchen von der Volksaktie geglaubt und ihre Papiere in der Hoffnung auf die Erfüllung ihrer Träume bis heute behalten haben.

  34. 34.

    Am 10. Dezember 1997 wurde in Neubrandenburg mit einem Festakt das beispiellose Modernisierungsprogramm für die ostdeutsche Telekommunikationsinfrastruktur erfolgreich abgeschlossen. Das Projekt trug den Namen „Telekom 2000“ und kann zu Recht als die markanteste und wohl auch symbolträchtigste Erfolgsgeschichte der deutschen Wiedervereinigung bezeichnet werden. Die Fakten, die wir zu deren Darstellung in diesem Kapitel verwendet haben, darunter die von der DDR-Post übernommene Falschaussage zu den angeblichen zehn Jahren Wartezeiten auf einen Telefonanschluss, stammen aus der Telekom-Pressemitteilung zum Neubrandenburger Festakt sowie vom Blog Telekom (Wagner von, Georg, Tag der Deutschen Einheit).

  35. 35.

    Ich nenne an dieser Stelle ganz bewusst diese beiden sehr unterschiedlichen Aktionäre, die auch bei der Deutschen Post AG engagiert sind. Zum einen deshalb, weil ich damit illustrieren will, dass Infrastrukturunternehmen – rein öffentliche, aber auch wie im konkreten Fall gemischtwirtschaftliche Unternehmen, die mehrheitlich in privater Hand sind – sich eines zunehmenden Interesses von Anlegern erfreuen. Für mich ist das ein normaler Vorgang, denn jeder Fonds, erst recht Pensionsfonds oder Lebensversicherungen mit besonders harten Regeln für die Anlagensicherheit, orientiert sich außer auf riskantere Engagements auf Bereiche mit stabiler Rendite, wozu Infrastrukturunternehmen an vorderer Stelle gehören. Diesen Trend darf man nicht ideologisch verdammen, wie es Werner Rügemer tut (2011, S. 50–56). Rügemer vertritt sogar die Hypothese, dass Staaten, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland oder Großbritannien, öffentliche Infrastrukturen regelrecht durch Entzug von Investitionen verkommen lassen. Damit ließe sich deren Privatisierung an Finanzhaie der Bevölkerung als eine Art altruistischer Gnadenakt verkaufen. Dies scheint mir eine Portion Zuviel an Verschwörungstheorien.

  36. 36.

    Verlässliche Zahlen darüber, wer die vielen lokalen und regionalen Ausschreibungen gewinnt, bei denen man sich um Erschließungslose bewerben kann, die kräftig vom Bund und teilweise auch über Länderprogramme gefördert werden, gibt es nicht. Dieses Ergebnis meiner Recherchen hat mir Helmut Preuße auf telefonische Anfrage hin bestätigt. Preuße, der als Gründungsdirektor der Stadtwerke Schwedt bis Ende 2017 mit seinem Unternehmen maßgeblich zur Breitbanderschließung in Schwedt und der umliegenden Region beigetragen hat, kennt sich aus und hat als langjähriges Präsidiumsmitglied des Verbandes Kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) auch ganz Deutschland im Fokus. Es gebe keine Statistik, wer die meisten Ausschreibungen gewinnt, wohl aber, seiner Meinung nach, recht valide Schätzungen im Rahmen des Austausches derer, die mit diesem Thema von Rügen bis zum bayerischen Wald befasst sind. Preuße meint, dass die Telekom AG circa 80 % der Ausschreibungen gewinne. Das sei per se noch kein Makel, denn das Unternehmen habe ja schon den objektiven Vorteil, dass es bereits Infrastruktur in Gestalt von Kupferkabel flächendeckend in Deutschland verlegt habe. Es sei aber auch davon auszugehen, dass der Bund als großer Aktionär der Telekom ein großes Interesse daran habe, dass der Konzern gutes Geld verdient. Dies könne man ganz legal über die passgerechte Ausgestaltung von Förderprogrammen und Ausschreibungsregularien befördern.

  37. 37.

    Laut Rügemer hat der Bund für die Telekom, aber auch für die Post alle aktuellen und zukünftigen Pensionslasten komplett übernommen. Er verweist auf das „anfängliche Versprechen der Privatisierer, dass die Pensionslasten durch die Aktienverkäufe gedeckt werden“ (2008. S. 68) und rechnet vor, dass den Erlösen aus dem Verkauf der Post- und Telekomaktien (nach unseren Berechnungen rund 50 Mrd. EUR – Anm. des Autoren) Pensionsverpflichtungen des Bundes laut Bundesrechnungshof von 550 Mrd. EUR, aufsummiert bis 2090, gegenüberstehen (ebenda). Der Autor merkt unter Hinweis auf die Originalquelle an, dass der Bundesrechnungshof angibt, dass die Haushaltsbelastung des Bundes aus der Privatisierung der Deutschen Bundespost nur bis in das Jahr 2070 reiche. Wie Rügemer, der sich ebenfalls auf den Bundesrechnungshof bezieht, auf die Jahreszahl 2090 kommt, kann nicht nachvollzogen werden.

  38. 38.

    Dieter Engels verweist in seiner Schrift zur Aufarbeitung der Postreform darauf, dass er in diesem Prozess mit „gewaltigen unstrukturierten Datenmengen in der Bundesverwaltung und den Unternehmen“ konfrontiert wurde, „systematische Übersichten zur Entwicklung bestimmter Aspekte der Reform aber nicht existieren.“ So wurden zwar viele Berichte veröffentlicht; die darin enthaltenen Daten sind oft jedoch weder konsistent noch kompatibel. Das Fehlen einer kontinuierlichen Fortschreibung der Kennzahlen der Postreform hat nicht nur eine Nachschau auf die wirtschaftlichen Effekte erschwert, sondern auch während des Privatisierungsprozesses zu Reibungsverlusten geführt. Der Bundesbeauftragte hat sich deshalb darauf beschränkt, die Umsetzung der europäischen Vorgaben in nationales Recht zu betrachten und in ausgewählten Bereichen die Wirkungen der Postreform darzustellen (Engels 2009).

  39. 39.

    Ich vernachlässige im Folgenden die Differenzierung nach Bund und KfW, denn die Erträge fließen letztendlich vollständig der öffentlichen Hand zu.

  40. 40.

    Ich habe diese Analyse für die Post AG nicht vorgenommen. Deren Ertragsentwicklung ist aber ähnlich positiv wie die der Telekom, sodass unsere dafür getroffenen Aussagen auch in der Tendenz für die Post gelten.

  41. 41.

    Wie der Bund als größter Einzelaktionär zum Erfolg der Post im Ergebnis strategischer Steuerungsaktivitäten innerhalb des Aktionärskreises beigetragen hat, wird wohl ewig sein Geheimnis bleiben. Ich kann nur mutmaßen, dass sich sein Anteil darauf beschränkt hat, Jahr für Jahr eine ordentliche Dividende einzustreichen. Denn als weitsichtiger Weichensteller für erfolgreiche Unternehmensentwicklungen ist der Bund insbesondere bei seinen großen Beteiligungen im Bereich der Daseinsvorsorge nicht aufgefallen. In diesem Kapitel dokumentiere ich jedenfalls für die DB AG das komplette Gegenteil: Staatsversagen auf der ganzen Linie.

  42. 42.

    Wie man als staatlicher Eigentümer mit Konsequenz und Weitsicht den Vorrang von Bahn und Schiene gewährleisten kann, ist eindrucksvoll in der Schweiz und auch in Österreich zu besichtigen.

  43. 43.

    Eine Ausnahme ist der Personenfernverkehr auf der Schiene. Damit kann man zumindest auf gut genutzten Strecken Geld verdienen. Wenn man aber aus Gründen des Umweltschutzes und zur Gewährleistung von Mobilität in einer alternden Gesellschaft auch Strecken betreibt, die sich nicht rechnen, geht es unterm Strich um betriebswirtschaftliche Effizienz in einer Mischkalkulation und nicht in erster Linie um Gewinn.

  44. 44.

    Das entspricht nicht ganz der strengen Definition, wonach einem der beiden Eigentümer jeweils mindestens 25,1 % gehören müssen. Wegen der herausgehobenen Stellung des Staates als Einzelaktionär halten wir die ÖPP-Einordnung für zulässig.

  45. 45.

    Per 1. Juli 2019 wurde das Porto für den Standardbrief auf der Grundlage der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur von70 auf 80 Cent erhöht.

  46. 46.

    Unter diesem Kostendruck stehen im Segment der Briefzustellung (wie auch aller anderen klassischen Postleistungen) auch die Wettbewerber. Sie müssen in der Briefpost den staatlich genehmigten, aber nicht auskömmlichen Portosatz sogar noch unterbieten.

  47. 47.

    Der Autor dieses Exkurses verbringt seit 21 Jahren seinen Urlaub in Dänemark und hat dort viele Freunde, mit denen er auch über die „Verwandlung“ der Post gesprochen hat. Keiner hat dem alten Zustand nachgeweint. Das ist nicht repräsentativ, aber es ist ein Beleg dafür, dass man Standards ändern kann, wenn die Daseinsvorsorge – in diesem Fall eine für Jeden zugängliche und nutzbare Kommunikation – weiterhin geleistet wird.

  48. 48.

    Und dies auch nur, um dem Prinzip der Vollständigkeit zu genügen. Denn die Postbank – die Älteren unter uns werden sich noch an deren Ursprung, die Postscheckämter erinnern oder auch daran, dass man seine Spargroschen nicht nur dem Sparbuch der Sparkassen, sondern auch dem Postsparbuch anvertrauen konnte – gehörte zur Familie der Deutschen Bundespost und ich halte es für Autorenpflicht zu dokumentieren, wo dieser Sprössling abgeblieben ist.

  49. 49.

    Dürr war von 1991 bis Ende 1993 Chef der Deutschen Bundesbahn und mit Gründung der DB AG am 1. Januar 1994 auch ihr erster Vorstandsvorsitzender. Ihm folgte 1997 Johannes Ludewig, der 1999 von Hartmut Mehdorn abgelöst wurde. Dessen Amtszeit endete im Jahr 2009, sach- und zeitgleich mit dem Schlussstrich unter der „Ära Börsengang“. Von 2009 bis 2017 führte Rüdiger Grube den Konzern. Danach folgte Richard Lutz.

  50. 50.

    Zweidrittelmehrheit deshalb, weil im Zuge der Reformgesetzgebung mehrere Grundgesetzartikel geändert oder ergänzt wurden. So sah der Artikel 87E neu vor, dass die Bundeseisenbahnen als Wirtschaftsunternehmen in privatrechtlicher Form zu führen sind. Geregelt wurde auch – damit wird das eigentliche Ziel der Reform deutlich – dass der Bund seine Anteile an der Betriebsgesellschaft verkaufen kann. Eine wichtige Einschränkung aber wurde ebenfalls normiert: Für die Infrastruktur der Eisenbahnen des Bundes wurde ein striktes materielles Privatisierungsverbot ebenfalls im Artikel 87E festgeschrieben.

  51. 51.

    DB Reise & Touristik AG (später DB Fernverkehr AG), zuständig für den Personenfernverkehr, DB Regio AG, zuständig für den Personennahverkehr, DB Cargo AG (später Railion; 2008–2016 DB Schenker Rail; seitdem wieder DB Cargo), zuständig für den Güterverkehr, DB Netz AG, zuständig für Strecken und Streckenausrüstung (Gleise, Signalanlagen, Oberleitungen usw.), DB Station & Service AG, zuständig für die Bahnhöfe).

  52. 52.

    Letzteres Modell hätte vor dem Börsengang eine rechtliche Trennung dieser Konzernteile erfordert.

  53. 53.

    Zur Rolle Mehdorns und seiner rigiden Demontage der Daseinsvorsorge-Bahn hat Markus Wacket umfangreich recherchiert: „Mehdorn. Die Bahn. Und die Börse).

  54. 54.

    „Am 27. Oktober 2007 gibt es auf dem SPD-Parteitag eine klare Mehrheit gegen die Bahnprivatisierung – der Gesetzentwurf der Großen Koalition zum Bahnbörsengang ist vom Tisch“ (Knierim und Wolf 2014, S. 129).

  55. 55.

    32 Gesellschaften zu 100 %, die drei weiteren zu 99,97, 99,94 und 99,89 %.

  56. 56.

    Es sei erinnert, dass die Schweizer per Volksentscheid am 20. Februar 1994 entschieden, den Güterverkehr zwangsweise, also per Gesetz, umfassend auf die Schiene zu verlagern.

  57. 57.

    Laut einer Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag wurden seit 1990 6500 km Eisenbahnstrecken stillgelegt, davon 40 % in Ostdeutschland. (Welt vom 10. Juni 2019).

  58. 58.

    Eine sinnvolle Alternative zur Privatisierung durch einen Großinvestor hätte auch darin bestehen können, die Wohnungen an die Mieter zur Schaffung von Wohneigentum zu veräußern. Näheres haben Sie dazu bereits in unserem Exkurs zum Bund als Immobilienhändler gelesen.

  59. 59.

    Im Fazit habe ich die fiskalische Gesamtbilanz im Zusammenhang mit der Prognose der Regierungskommission Bahn zur Entwicklung der Bundeszuwendungen gezogen und komme hier zu deprimierenden Ergebnissen.

  60. 60.

    Genaueres zu den Gründen lesen Sie bitte im Fazit dieses Exkurses zur DB AG. Hier nur folgende Anmerkung: Der Autor musste sich im Rahmen dieses Buches auf wenige Fakten beschränken. Diese stehen aber beispielhaft und auch repräsentativ für die ökonomische und ökologische Fehlsteuerung des Bahnkonzerns durch den Eigentümer Bund.

  61. 61.

    Der Autor formuliert diese Einschätzung im Ergebnis von umfangreichen Recherchen und stellt fest, dass in diesem Buch tatsächlich eine Wissenslücke geschlossen wird.

  62. 62.

    Es schien mir wenig ertragreich, jene zu konsultieren, die als Mitglieder der Regierungskommission Bahn die Grundlagenpapiere für die Bahnreform verfasst hatten. Denn sie hätten mit großer Wahrscheinlichkeit bezeugt, dass sie die Weichen richtig gestellt hätten und es nur an der Umsetzung gehapert habe. Für diese Annahme steht das bemerkenswert selbstbewusste Selbstzeugnis des Vorsitzenden dieser Kommission. Dr. Günther Saßmannshausen, seinerzeit Vorsitzender des Unternehmerverbandes des Niedersächsischen Steinkohlebergbaus e. V. und ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Preußag AG: „Im Gegensatz zu 15 Vorläufer-Gutachten wurde dieser Bericht (gemeint ist das Abschlusspapier der RKB, Anm. des Autoren) zur Grundlage des Jahrhundertwerks Bahnreform.“ (Jahrbuch des Eisenbahnwesens 1995, S. 52).

  63. 63.

    Michael Schäfer, traf sich mit Axel Holst und Armin Nagel am 15. August 2018 in Bonn.

  64. 64.

    Holst begann 1972 seine Laufbahn im Bundesverkehrsministerium, u. a. in der Pressestelle, der Abteilung Straßenbau und im ÖPNV-Referat. Von der Konstituierung im Jahr 1989 bis zu ihrer Auflösung 1991 leitete der Volljurist das Sekretariat der Regierungskommission Bundesbahn. Von 1991 bis zur Pensionierung im Jahr 2004 war er Leiter des Referats „Nationale und internationale Eisenbahnbahnpolitik“.

  65. 65.

    Nagel begann seine Laufbahn als Beamter bei der Deutschen Bundesbahn im Jahr 1972. Auf seinen Stationen dort und im Bundesministerium für Verkehr war er u. a. als Pressesprecher tätig. 1994 wurde er zum Ministerialrat ernannt. Ab 1993 war er u. a. Abteilungsleiter in der Konzernkommunikation der Deutschen Bahn, 1999 Leiter Grundsatzfragen und Kommunikationsstrategien und zuletzt bis zum Ruhestand im Jahr 2004 Repräsentant der DB AG in der Bundeshauptstadt Berlin.

  66. 66.

    Neben den beiden gerade genannten Wissenschaftlern wurden folgende Persönlichkeiten in die RKB berufen: Als Vertreter der Wirtschaft: Theodor Althoff, Vorstandsmitglied der Karstadt AG, Gerd Lausen, Vorstandsvorsitzender der Landesbank Schleswig-Holstein, Dr. Günther Saßmannshausen, Vorsitzender des Unternehmerverbandes des Niedersächsischen Steinkohlebergbaus e. V.; als Vertreter der Politik auf Vorschlag der seinerzeit im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien: Dr. Werner Dollinger, MdB, Bundesminister a. D. für die CSU, Walter Leisler-Kiep, Landesminister a. D. für die CDU, Ernst Haar, MdB, Parlamentarischer Staatssekretär a. D. und ehemaliger Vorsitzender der Gewerkschaft der Eisenbahner für die SPD, Prof. Dr. Rolf Stuchtey, Bremer Lagerhaus-Gesellschaft AG für die FDP; als Vertreter der Arbeitnehmer: Hans Matthöfer, Bundesminister a. D., Vorstandsvorsitzender der Beteiligungsgesellschaft für Gemeinwirtschaft AG (bis 1990) und ab September 1990 Hans Mayr, ehemaliger Vorstandsvorsitzender des Bundesvorstandes der IG Metall, Alfred Krause, Ehrenvorsitzender des Deutschen Beamtenbundes (Jahrbuch des Eisenbahnwesens 1995, S. 44).

  67. 67.

    Das ist auch die Sicht des Autors. Letztendlich belegen das auch die Empfehlungen der Kommission im Abschlussbericht mit ihrer einseitigen Fokussierung auf Strukturfragen und dem kompletten Verzicht auf konkrete Vorschläge, wie die politisch geforderte massive Stärkung des Schienenverkehrs in Relation zur Straße praktisch umgesetzt werden soll.

  68. 68.

    Diese Forderung wurde – und dies, wie wir gezeigt haben, aus gutem Grund – im sogenannten Eckwertepapier der Kommission vom 3. Dezember 1990 „nachdrücklich“ bekräftigt (Jahrbuch des Eisenbahnwesens 1995, S. 48).

  69. 69.

    Hier geht es in erster Linie um die in der neuen Fassung des Artikels 87e – dort im Absatz 3 – verankerte Festlegung, dass der Bund Mehrheitseigentümer des kompletten Schienennetzes der Bahn bleiben muss. Wörtlich: „Eisenbahnen des Bundes werden als Wirtschaftsunternehmen in privatrechtlicher Form geführt. Diese stehen im Eigentum des Bundes, soweit die Tätigkeit des Wirtschaftsunternehmens den Bau, die Unterhaltung und das Betreiben von Schienenwegen umfasst. Die Veräußerung von Anteilen des Bundes an den Unternehmen nach Satz 2 erfolgt auf Grund eines Gesetzes; die Mehrheit der Anteile an diesen Unternehmen verbleibt beim Bund. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt“ (Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. S. 76).

  70. 70.

    Nach dieser Berufungs-Logik“ passt es auch, dass Saßmannshausen nach „erfolgreicher“ Arbeit an der Spitze der RKB zum ersten Aufsichtsratsvorsitzender der 1994 gegründeten DB AG „befördert“ wurde.

  71. 71.

    Von April 1989 bis Januar 1991 war der Amtsträger Dr. Friedrich Zimmermann (CSU).

  72. 72.

    Mit der „Single European Sky“-Initiative verband sich ein spürbarer Impuls für ein stärkeres privatwirtschaftliches Engagement. Im Rahmen der Liberalisierung der Flugsicherung an Regionalflughäfen konnte beispielsweise jedes entsprechend zertifizierte Unternehmen Aufträge innerhalb der EU übernehmen.

  73. 73.

    Die vorher regierende Große Koalition hatte sich kurz vor den Bundestagswahlen 2009 bereits klammheimlich von der Privatisierung der Flugsicherung verabschiedet.

  74. 74.

    Seit Anfang 2007 plädiert eine Mehrzahl der Deutschen gegen die Privatisierung kommunaler Unternehmen. Besonders groß war zu diesem Zeitpunkt – das hat eine Forsa-Umfrage gezeigt – die Ablehnung in Ostdeutschland. Während deutschlandweit etwa 51 % gegen Privatisierungen votierten, waren es im Osten rund 62 %. Dieser Anteil stieg bis Mitte 2009 auf fast 67 % an (UNTERNEHMERIN KOMMUNE 4/2011). Dass diese Meinungslage stabil ist, zeigt eine Forsa-Umfrage im Juli 2017 zur Autobahnprivatisierung. Danach lehnen 63 % der Deutschen den privaten Bau von Autobahnen oder Teilabschnitten ab (Frankfurter Rundschau vom 4. Juli 2017).

  75. 75.

    Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Hünfeld wurde am 7. Dezember 2005 eingeweiht. Diese Einrichtung wurde von vornherein als ÖPP konzipiert. Alle über den unmittelbaren Vollzug hinausgehenden Aufgaben wie Reinigung, Instandhaltung, Videoüberwachung, Stellung des Anstaltsarztes usw. – insgesamt 45 % der Leistungen – wurden an Private übertragen. Damit wurde die erste teilprivatisierte JVA in Deutschland überhaupt errichtet. „Privatisierte und teilprivatisierte Gefängnisse gab es bis dato nur in den USA und Großbritannien. Obwohl die JVA aktuell noch in der ÖPP-Struktur fortgesetzt wird, gilt Hünfeld als gescheitert und darüber hinaus auch deutschlandweit das Konzept eines teilprivatisierten Strafvollzuges.

  76. 76.

    Der Begriff „Teilprivatisierung“ ist im Kontext mit der Transaktion Marburg/Gießen etwas unscharf. Nach Definition besteht ein gemischtwirtschaftliches ÖPP-Unternehmen erst dann, wenn die private bzw. öffentliche Seite mit mindestens 25,1 % am Unternehmen beteiligt ist. Dieses Kriterium erfüllt der Landesanteil in Höhe von fünf Prozent natürlich nicht. Andererseits aber war mit dem Einbehalt dieser Aktien die Intention verknüpft, die weitere Mitwirkung des Landes quasi auch symbolisch deutlich zu machen. Es blieb aber bei der Absicht. Am Ende besetzte Hessen nicht einmal die beiden im Vorhinein zugesicherten Sitze im Aufsichtsrat, die die Rhön AG erst nach jahrelangem Streit im Jahr 2017 frei machte.

  77. 77.

    Der Verband der Universitätsklinika ist ein öffentliches Netzwerk und eher unverdächtig, überzogene Publicity in eigener Sache zu betreiben.

  78. 78.

    Eine Ausnahme ist das Universitäts-Klinikum Wuppertal. Es gehört zur privaten Universität Witten/Herdecke.

  79. 79.

    Gemeint ist das Klassifizierungssystem German Diagnosis Related Groups (G-DRG). Ich verwende im Folgenden die gebräuchliche Abkürzung DRG bzw. den Begriff „Fallpauschalen“.

  80. 80.

    Im Rahmen dieses Beitrages kann die hochkomplexe Materie nur sehr oberflächlich erklärt werden: Die Krankenhäuser rechnen ihre Leistungen gegenüber den Krankenkassen ab. Grundlage dafür waren bis zur DRG-Einführung Pflegesätze. Unstrittig war damit der Effekt (oder auch die Versuchung) verbunden, Patienten länger als medizinisch notwendig in den Häusern zu halten. Die DRG wiederum definieren für alle nur denkbaren Krankheitsfälle durchschnittliche Aufenthaltszeiten und Aufwände. Nur diese wurden vergütet. Damit war der Anreiz verbunden, diese Durchschnittswerte zu unterschreiten. Definierte die konkrete Fallpauschale z. B. vier Tage für die Diagnose „xyz“, dann bekam das Krankenhaus den Gegenwert auch vergütet. Auch dann, wenn der Patient schon nach drei Tagen entlassen wurde.

  81. 81.

    Einseitig deshalb, weil die Steuerungsfunktion nur dahingehend wirkte, den per DRG definierten Rahmen zu unterschreiten. Das geht in vielen Fällen mit Einbußen bei der Qualität der medizinischen Leistungserbringung einher. Zynisch pointiert werden diese negativen Effekte mit dem Begriff „blutige Entlassung“: Bei Internetrecherchen (diese können hier nicht im Einzelnen dokumentiert werden) stößt man auf eine Vielzahl von Beispielen, die zeigen, dass Patienten nach Hause oder in eine Reha-Klinik entlassen werden, wenn der per DRG definierte Verweilzeitraum erreicht ist.

  82. 82.

    In Deutschland gibt es für Krankenhäuser drei Trägerkategorien: öffentlich-rechtliche, freigemeinnützige und private.

  83. 83.

    Der Autor bezieht sich hier auf Gespräche, die er 2006 und auch in späteren Jahren mit Mitgliedern der Landesregierung geführt hat.

  84. 84.

    Ich stütze mich dabei im Wesentlichen auf folgende Quellen: den Beitrag von Dirk Gehrke, den er unter dem Titel „Die Privatisierung der Universitätskliniken Gießen und Marburg“ im Sammelband „Hessen vorne? (Eicker-Wolf und Körzell) veröffentlicht hat (vgl. S. 83 – 989, drei Texte von Jutta Rippegather („Geschichte der Abschreckung“, FR-Online vom 12. 01. 2016/„Unikliniken in Hessen Erfolgsgeschichte oder einmaliges Scheitern“, FR-Online vom 12. Januar 2016 (Ko-Autor: Pitt von Bebenburg)/„Land verzichtet auf Einfluss bei Rhön“, FR-Online vom 21. 05. 2017) sowie ein ausführliches Telefonat, das ich am 6. Juni 2018 mit Jutta Rippegather geführt habe.

  85. 85.

    Ich dokumentiere dazu auszugsweise Passagen aus der Stellungnahme des Wissenschaftsrates vom 11. November 2005: „Da auch die vielen Leerstellen in den Verträgen dem Verhandlungsgeschick des Landes überlassen sind, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt das Privatisierungskonzept nicht abschließend bewertet werden. Der Wissenschaftsrat sieht darüber hinaus die Notwendigkeit, wesentliche Punkte gesetzlich zu verankern; der Gesetzgeber ist in der Pflicht, in wissenschaftsrelevanten Angelegenheiten organisatorische Schutzregelungen selbst zu erlassen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der Äußerungen des Landes, dass davon ausgegangen werden müsse, „dass der private Partner Leistungen jenseits der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder später einvernehmlich getroffenen Vereinbarungen nur erbringen wird, wenn dies für ihn in einer gesamtwirtschaftlichen Beurteilung unternehmerisch sinnvoll erscheint.“ Hinzu kommt, dass die Verträge nach der schriftlichen Stellungnahme des Landes nicht veröffentlicht werden sollen. Nach Auffassung des Wissenschaftsrates sollten Mitarbeiter der Universitäten und der Kliniken ein Einsichtsrecht in die sie betreffenden Verträge erhalten.“

  86. 86.

    Ich traf Prof. Dr. Detlev Ganten am 20. August 2018 auf dem Campus Buch, einem führenden Standort medizinischer und biologischer Forschungen in Berlin. Auch dort engagiert sich die Charité als maßgeblicher Impulsgeber und Partner.

  87. 87.

    Der World Health Summit (gelegentlich auch: Weltgesundheitsgipfel) ist eine internationale Konferenz, die seit 2009 jeweils im Oktober in Berlin stattfindet, erstmals anlässlich des 300. Jahrestages der Gründung der Charité. 2000 Experten aus rund 100 Ländern aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft diskutieren dort die wichtigsten Fragen der globalen Gesundheitsversorgung und sprechen Empfehlungen aus. Von Anfang an stand der World Health Summit unter der Schirmherrschaft der deutschen Kanzlerin und des französischen Staatspräsidenten. Seit 2013 übernimmt zusätzlich der Präsident der Europäischen Kommission die jährliche Schirmherrschaft.

  88. 88.

    Interviewt wurde der Ministerpräsident von Michael Schäfer.

  89. 89.

    Ralf-Norbert Bartelt, MdL/CDU.

  90. 90.

    Jan Schalauske, Landesvorsitzender Die Linke, Hessen.

  91. 91.

    Die Fragen, die ich am 13. Juni 2018 dem Minister übermittelt hatte und dessen Antworten vom 21. Juni 2018 werden vollständig im Anhang dokumentiert.

  92. 92.

    Der öffentliche Anteil von fünf Prozent scheint marginal. Er ist aber zumindest ein klarer Beleg dafür, dass es die genannte ÖPP-Intention tatsächlich gab. Zudem sind unabhängig von der Größe des öffentlichen Miteigentums Regelungen z. B. im Gesellschaftsvertrag möglich, die sicherstellen, dass der öffentliche Einfluss größer ist, als das nominale Miteigentum.

  93. 93.

    Auch das Land Rheinland-Pfalz habe lt. Liedtke seinerzeit die Privatisierung des Universitäts-Klinikums Mainz geplant. Mit mehr als zwei Dutzend Kliniken, 1500 Betten, 6000 Beschäftigten und jährlich 55.000 stationären und 150.000 ambulanten Patienten.

  94. 94.

    Der ursprüngliche Name des neuen Flughafens war BBI- Berlin Brandenburg International. Im Text wird ausschließlich die aktuelle Bezeichnung BER verwendet.

  95. 95.

    Unsere Autorin, Jutta Matuschek, war von 1995 bis 2016 Mitglied im Abgeordnetenhaus von Berlin für die Partei Die Linke. Als studierte Politikwissenschaftlerin mit einem zusätzlichen Abschluss als Betriebswirtin (IWW) hat sie jahrelang in verschiedenen Parlamentsausschüssen zu den Themen Verkehr, öffentliche Finanzen und Betriebe sowie Wirtschaftspolitik gearbeitet. Das Abgeordnetenhaus von Berlin ließ die Vorgänge zur Vorbereitung und Errichtung des BER in mehreren Untersuchungsausschüssen analysieren. Die Autorin war Mitglied und jeweilige Obfrau ihrer Fraktion im Untersuchungsausschuss der 14. Legislatur „Flughafen Schönefeld IIzur Aufklärung der Mitverantwortung der Gesellschafter der BBF am Scheitern des Privatisierungsverfahrens und des Vergabeverfahrens zur privaten Errichtung des Großflughafen BBI sowie zur Vorbereitung der anstehenden Entscheidungen für den Fortgang des Gesamtverfahrens“ sowie im Untersuchungsausschuss der 17. Legislatur „Zur Aufklärung der Ursachen, Konsequenzen und Verantwortung für die Kosten- und Terminüberschreitungen des im Bau befindlichen Flughafens Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER)“. Seit ihrem Ausscheiden aus dem Parlament Ende 2016 arbeitet sie als Freiberuflerin.

  96. 96.

    Siehe Abgeordnetenhaus von Berlin, Drs. 12/5950, 14/1515 und Drs. 17/3000.

  97. 97.

    Im Folgenden wird ausschließlich der aktuelle Firmenname FBB verwendet.

  98. 98.

    Die später publik gewordenen Auseinandersetzungen um die Bauabnahme des fertigen Bahnhofs durch das Bauordnungsamt spielten beim Rohbau noch keine Rolle.

  99. 99.

    Die dazugehörigen Literaturangaben finden sich in der Bibliographie, einige Beispiele werden an anderen Stellen dieses Buches dokumentiert.

  100. 100.

    Daldrup wurde am 6. März 2017 vom Aufsichtsrat zum Geschäftsführer der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg (FBB) berufen.

  101. 101.

    Diesen „Verbesserungsvorschlag“ für künftige öffentliche Großprojekte habe ich in erster Linie aus den Darlegungen von Jutta Matuschek abgeleitet. Argumente dafür finden wir auch bei Meinhard von Gerkan. Sein Büro wurde im Jahr 2012 von der BER-Baustelle gefeuert. Natürlich gehört zu seiner Darstellung nachvollziehbar der Teil „Wunden lecken“, aber von Gerkan, das formuliert er in seinem Buch an verschiedenen Stellen, hätte sich genau eine solche hoch qualifizierte Eingreiftruppe der Gesellschafter gewünscht, wie ich sie in meinem Fazit erdacht habe (von Gerkan 2013).

    Ich empfehle als weiterführende und solide Literatur zum BER darüber hinaus Roth, (2013) Matthias: Der Hauptstadtflughafen. Politik und Missmanagement. Ein Insider berichtet., zu Klampen Verlag, Springe, 2013 und During, W (2013). Rainer: Lachnummer BER. Das Debakel um den Hauptstadtflughafen, Rotbuchverlag, Berlin, 2013. Schließlich zeigen auch meine eigenen Bestandsausnahmen in diesem Buch, in erster Linie das Kap. 5 und dazu die zusammenfassende Analyse in Kap. 6, dass die Aufsichtsgremien von Großprojekten in rein öffentlicher aber auch gemischtwirtschaftlicher Struktur, regelmäßig daran scheitern, solche Vorhaben generalistisch und auch im Detail angemessen zu kontrollieren.

  102. 102.

    Näheres zum BOT-Modell in Kap. 2, S. 16 f.

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Schäfer, M. (2020). ÖPP auf staatlicher Ebene – Infrastrukturprojekte und gemeinsame Unternehmen. In: Öffentlich-Private Partnerschaften. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-28273-8_6

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-28273-8_6

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  • Publisher Name: Springer Gabler, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-658-28272-1

  • Online ISBN: 978-3-658-28273-8

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