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Einführung

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Zusammenfassung

Dieses Einführungskapitel soll einen kurzen Überblick über die Ausgangslage und Zielsetzung dieses Berichts geben (Kap. 1.1.) und diesen in den Zusammenhang der gesamthaften Aufarbeitung einordnen (Kap. 1.2.). Darüber hinaus wird die methodische Vorgehensweise für die Berichtserstellung skizziert (Kap. 1.3.) und die Zusammenarbeit mit den einzelnen Anspruchsgruppen bewertet (Kap. 1.4.).

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Notes

  1. 1.

    Vgl. zum Aufarbeitungsprozess 2010–2015 Abschn. 4.3. sowie zum Aufarbeitungsprozess ab 2015 Abschn. 4.4.

  2. 2.

    Vgl. Abschn. 4.4.3.

  3. 3.

    Vgl. Abschn. 4.3.2.2.

  4. 4.

    Vgl. zu den Opferzielen im Aufarbeitungsprozess Abschn. 4.3.2.1.

  5. 5.

    Vgl. Abschn. 4.4.

  6. 6.

    Allgemein anerkannte Gütekritierien für empirische Untersuchungen (Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und Gültigkeit der Ergebnisse).

  7. 7.

    Beurteilung aus früherer Sicht.

  8. 8.

    Beurteilung aus nachträglicher Sicht.

  9. 9.

    Einige dieser Fragestellungen werden dennoch im Rahmen dieses Berichts behandelt. Für abschließende Bewertungen sind dabei jedoch oftmals weiterführende wissenschaftliche Untersuchungen notwendig.

  10. 10.

    Sofern nicht anders angegeben sind sämtliche Abbildungen eigene Darstellungen.

  11. 11.

    Die Mitschriften der ehemaligen Missbrauchsbeauftragten B. waren in Teilen aufgrund datenschutzrechtlicher Probleme weder für das Bistum noch im Rahmen dieses Projekts zugänglich; vgl. Abschn. 4.3.4.3.

  12. 12.

    Der Interviewleitfaden deckte alle wesentlichen Fragekomplexe aus den drei Bereichen „was ist geschehen?“, „wie konnte es geschehen?“ und „wie wurde mit den Geschehnissen umgegangen?“ ab. Die psychische Konstitution der Opfer wurde jederzeit berücksichtigt.

  13. 13.

    Im Wesentlichen betrifft dies die Unterlagen von Generalvikar, Missbrauchsbeauftragten und externen Beratern.

  14. 14.

    Anlaufstellen waren hierbei das Schulamt Regensburg, die Schul- und Heimaufsicht der Regierung der Oberpfalz sowie die Schulaufsicht des bayerischen Kultusministeriums.

  15. 15.

    Eine aus wissenschaftlicher Sicht sinnvolle Tonaufnahme des Gesprächs wurde von den Opfern in der Regel nicht gewünscht und deshalb generell nicht vorgenommen.

  16. 16.

    Eine über den gesamten Berichtszeitraum vollständige Schülerliste existiert nicht. Die Daten wurden deshalb – soweit möglich – aus verschiedenen Bestandslisten und einzelnen Opferangaben recherchiert. Abweichungen zu den tatsächlichen Schuldaten der Opfer sind dadurch nicht auszuschließen. Gleiches gilt für die Anwesenheitszeiten der Beschuldigten.

  17. 17.

    MAXQDA Analytics Pro 12, vgl. www.maxqda.de.

  18. 18.

    Zu den grundsätzlichen Methoden der qualitativen Inhaltsanalyse vgl. u. a. Mayring (2015); Flick et al. (2015).

  19. 19.

    Zur deduktiven und induktiven Kategorienbildung im Rahmen der qualitativen Inhaltsanalyse vgl. Kuckartz (2016), S. 63 ff.

  20. 20.

    Eine Opferaussage konnte so beispielsweise gleichzeitig einem bestimmten Beschuldigten, einem bestimmten Tatanlass und einer bestimmten Form der Gewalt zugeordnet werden.

  21. 21.

    Die Datenanalyse erfolgte im Wesentlichen auf Basis der inhaltlich strukturierenden qualitativen Inhaltsanalyse, vgl. hierzu Kuckartz (2016), S. 97 ff.

  22. 22.

    Bei Abschluss der Datenauswertung sind insgesamt 577 Codeordner entstanden, die sich auf sieben Hierarchieebenen verteilen. Die weitere Strukturierung der Inhalte außerhalb der Software für die schlussendliche Verwendung im Bericht bleibt dabei unberücksichtigt.

  23. 23.

    Eine Aussage aus dem Jahr 1952 ist beispielsweise aufgrund anderer Rahmenbedingungen möglicherweise anders zu bewerten als die gleiche Aussage aus dem Jahr 1992. Im Analyseprozess konnte dies entsprechend berücksichtigt werden. Für die Analyse ist auch von Bedeutung, ob zu einem Beschuldigten 20 Codes (Aussagen) aus zwei Quellen oder 20 Codes aus 20 unterschiedlichen Quellen existieren.

  24. 24.

    Zur Einbindung von quantitativen Verfahren in qualitative Forschung, sogenannten Mixed Methods, vgl. u. a. Kuckartz (2014).

  25. 25.

    Eine detaillierte Beschreibung zur Methodik der Plausibilitätsprüfung findet sich in Abschn. 2.7.1.

  26. 26.

    Vgl. Abschn. 1.3.1.

  27. 27.

    Eine teilweise in Dokumenten aus dem Aktenbestand verwendete indirekte Rede wurde für eine konsistente Darstellung und bessere Lesbarkeit in eine direkte Rede umgewandelt.

  28. 28.

    Damit kann vermieden werden, dass beispielsweise ein ehemaliger Mitschüler, der die Aussage zu einem bestimmten Ereignis aus der Vorschule einer bestimmten Person zuordnen kann, aufgrund der identischen Fallnummer in den Opferzitaten auch von deren Erfahrungen mit sexueller Gewalt im Gymnasium Kenntnis erhält.

  29. 29.

    Bei einigen wenigen Zitaten mit erkennbarer Zuordnung zu einer Person wurde in der Fußnote anstatt der Fallnummer das Namenskürzel angegeben um Rückschlüsse auf andere Zitate der gleichen Person zu vermeiden.

  30. 30.

    Bei den sich nicht im Besitz des Bistums befindlichen Unterlagen der verstorbenen ehemaligen Missbrauchsbeauftragten B. strebte das Bistum eine Klage an, um den datenschutzrechtlichen Umgang mit diesen Informationen gerichtlich klären zu lassen; vgl. hierzu auch Abschn. 4.3.4.3.

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© 2019 Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, ein Teil von Springer Nature

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Weber, U., Baumeister, J. (2019). Einführung. In: Vorfälle von Gewaltausübung an Schutzbefohlenen bei den Regensburger Domspatzen. Sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend: Forschung als Beitrag zur Aufarbeitung. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-27010-0_1

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-27010-0_1

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  • Publisher Name: Springer VS, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-658-27009-4

  • Online ISBN: 978-3-658-27010-0

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