Zusammenfassung
Der Beitrag stellt eines der zentralen didaktischen Konzepte der juristischen Ausbildung vor: die Fallbasierte Methode. Er erläutert die Herkunft der Methode und ihre konkrete Verwendung an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München. Der Schwerpunkt des Beitrags liegt auf der Darstellung der Vorzüge der Fallbasierten Methode für das Lehren und Lernen. Die wichtigsten Vorzüge sind: Durch die Stoffvermittlung anhand von Fällen kann die Motivation der Studierenden gesteigert werden. Spannende und praxisrelevante Fälle wecken das Interesse der Studierenden. Fallbasierte Lehre ist darüber hinaus für Interaktion und den Einsatz aktivierender Methoden prädestiniert. Durch die Verwendung von Fällen wird der Stoff in kleinere Problemeinheiten zerlegt, bei denen die Studierenden weniger Berührungsängste haben und die mit dem ganzen Spektrum aktivierender Methoden erarbeitet werden können. Die Fallbasierte Methode lässt sich flexibel einsetzen und könnte sich auch in anderen Fachrichtungen als eine Bereicherung für die Lehre erweisen.
Der Verfasser dankt seinen studentischen Hilfskräften Sebastian Mayr und Christian Neumann für die Unterstützung bei der Recherche zur Herkunft der Fallbasierten Methode (Abschn. 3).
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Einzige bedeutende Ausnahme ist noch der US Supreme Court, der sich bislang der Prüfung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes in der dargestellten Form verweigert. Allerdings wurde der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vonseiten der liberalen Richter in abweichenden Meinungen bereits in die Diskussion eingeführt (District of Columbia v. Heller, 554 US 570 [2008], Dissent Justice Breyer: „interest-balancing inquiry“).
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Treffend zu dieser Differenzierung Prince und Felder (2006, S. 132), die die beiden hier dargestellten Methoden als mögliche Varianten der case based method beschreiben. Nur die Variante, wie sie in Deutschland in der juristischen Ausbildung verwendet wird, bezeichnen sie als induktive Lehrmethode (s. dazu unten Abschn. 5.2).
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Das ist etwas weniger als die Hälfte eines Jahrgangs; der ganz überwiegende Teil der übrigen Studierenden bereitet sich immer noch mithilfe eines kommerziellen Repetitoriums auf das Staatsexamen vor.
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Der Rechtswissenschaft wird von mancher Seite zu Unrecht die Wissenschaftlichkeit abgesprochen, weil zum einen der Fokus auf die Rechtsdogmatik verengt wird und zum anderen nur der Anwendungsbezug der Rechtsdogmatik gesehen wird, während ihre theoretische Ebene ausgeblendet wird.
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Hattie definiert diese Methode folgendermaßen: „Problem solving involves the act of defining or determining the cause of the problem; identifying, prioritizing and selecting alternatives for a solution; or using multiple perspectives to uncover the issues related to a particular problem, designing an intervention plan and then evaluating the outcome.“ (2009, S. 210). Nicht zu verwechseln ist dies mit der problem based method, bei der den Studierenden ein Problem präsentiert wird, dass sie weitgehend selbstständig lösen müssen (hierzu von Gierke 2012, S. 199). Diese Lehrmethode wurde für die medizinische Ausbildung entwickelt und scheint vor allem dort verbreitet zu sein (Garvin 2003; von Gierke 2012, S. 211 ff.). Sie wird aber beispielsweise auch an der Juristischen Fakultät verwendet, wenn Fälle als Hausarbeiten zur selbstständig Bearbeitung ausgegeben werden.
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Zur Ähnlichkeit der Methoden Prince und Felder (2006, S. 124).
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Die Lernwirksamkeit des Einsatzes von Classroom Response Systems ist ebenfalls durch die Metastudie von Hattie erwiesen (2012, S. 84).
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In diesen beiden Fachrichtungen wurde die Einführung der Fallbasierten Methode jeweils durch die dargestellte case based method der Harvard Law School inspiriert (Garvin 2003).
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Heidebach, M. (2019). Die Fallbasierte Methode in der Rechtswissenschaft. In: Noller, J., Beitz-Radzio, C., Kugelmann, D., Sontheimer, S., Westerholz, S. (eds) Methoden in der Hochschullehre. Perspektiven der Hochschuldidaktik. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-26990-6_13
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