Zusammenfassung
Das Maklerrecht gehört – wie das Mietrecht – nicht zum unmittelbaren Kernbereich des Immobilienrechts. Da bei der Übertragung oder der Gebrauchsüberlassung von Immobilien sehr häufig Makler eingeschaltet werden, sollten auch die Grundzüge des Maklerrechts bekannt sein. Dies gilt sowohl für Käufer als auch Verkäufer, Mieter oder Vermieter.
Weiterführende Literatur
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