Skip to main content

Erwerbsregulierung in vergleichender Perspektive

  • Chapter
  • First Online:
Erwerbsregulierung in einer globalisierten Welt
  • 744 Accesses

Zusammenfassung

Nach der generellen Abgrenzung und Bestimmung des Forschungsfeldes der Erwerbsregulierung im vorhergehenden Kapitel, konzentrieren sich die folgenden Ausführungen nun auf die Erörterung abhängiger Erwerbsarbeit in einer international vergleichenden Perspektive. Im Kap. 2 wurden die allgemeinen sozialen Institutionen vorgestellt, die abhängige und selbstständige Erwerbsarbeit insgesamt strukturieren. Diese Institutionen wirken auf einzelne Akteure, auf Akteursgruppen sowie auf kollektive und korporative Akteure insgesamt wie ein Kräftefeld unterschiedlicher Handlungsressourcen, dominanter Handlungsnormen, hauptsächlicher Kommunikationsmedien und spezifischer Handlungssituationen bzw. -settings.

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this chapter

Chapter
USD 29.95
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
eBook
USD 44.99
Price excludes VAT (USA)
  • Available as EPUB and PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
Softcover Book
USD 59.99
Price excludes VAT (USA)
  • Compact, lightweight edition
  • Dispatched in 3 to 5 business days
  • Free shipping worldwide - see info

Tax calculation will be finalised at checkout

Purchases are for personal use only

Institutional subscriptions

Notes

  1. 1.

    Kollektive Akteure sind Organisationen wie Gewerkschaften, Arbeitgeber- und andere Interessenverbände sowie politische Parteien, deren Ressourcen vor allem von den Organisationsmitgliedern und deren Mobilisierbarkeit abhängen, wobei die organisationsbezogenen Interessen und Präferenzen der Mitglieder relativ ähnlich sind; als korporative Akteure werden dagegen solche Organisationen bezeichnet, deren Mitglieder divergente Interessen haben können und die dennoch ihre Ziele durch Ressourcenmobilisierung erreichen können (z. B. Unternehmen, öffentliche Verwaltungen, Universitäten).

  2. 2.

    Der Terminus Konfiguration wird in Anlehnung an den vom Alfred-Weber-Schüler Norbert Elias eingeführten Figurationsbegriff gebraucht, der damit allgemein „Verflechtungsmodelle interdependenter Individuen“ (1986, S. 11 und 141) bezeichnet; kontingent sind die spezifischen Kombinationen von Merkmalsausprägungen im Sinne von nicht völliger Determiniertheit und von nicht völliger Beliebigkeit.

  3. 3.

    Zu den weitgehenden Regulierungen der Erwerbs- und sogar der Wohn- und sonstigen Lebensbedingungen der Bergleute im mittelalterlichen Harz vgl. z. B. die sogenannte Bergfreiheit von 1532 in Ließmann (1997, S. 19). Als internationale Überblickswerke aus einer traditionellen Industrial-Relation-Perspektive vgl. Kaufman (2004) und Morley et al. (2006); zur Geschichte der Gewerkschaften allgemein vgl. Mielke (1983) und Abschn. 5.3.4.

  4. 4.

    In der angelsächsischen Forschung wird explizit zwischen den employment relations und den work relations unterschieden, dies entspricht der hier vorgenommen Differenzierung in Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen bzw. -beziehungen. Im Sinne der Handlung-Struktur-Problematik verweisen die Begriffe Bedingungen und Beziehungen auf zwei unterschiedliche Aspekte desselben Gegenstandes: einerseits auf die in feste Regeln, Normen, Strukturen und sogar Artefakte (Lohnbüros, Stechuhren etc.) gegossenen Sedimente als Arbeits-, Beschäftigungs- und Partizipationsbedingungen und andererseits auf die diese Bedingungen ‚zum Leben erweckende‘ soziale Praxis der Interpretation, Ausfüllung und Ausnutzung als Arbeits-, Beschäftigungs- und Partizipationsbeziehungen. Da in dieser Arbeit die Erwerbsregulierung als Kräftefeld der Aushandlung, Festlegung und Kontrolle der Arbeits-, Beschäftigungs- und Partizipationsbedingungen im Mittelpunkt der Betrachtung steht und nicht deren konkrete gelebte betriebliche Praxis, wird hier weitgehend der Bedingungs-Begriff verwendet.

  5. 5.

    Müller-Jentsch hatte dem Begriff der Arena in seiner Darstellung des deutschen Systems der Industriellen Beziehungen eine sehr große, aber nur wenig ausgeführte Bedeutung zugeschrieben; danach sind ‚Arenen der Industriellen Beziehungen‘ komplexe Institutionengefüge, welche die jeweils ‚gültigen‘ dominanten Aushandlungsgegenstände und -akteure sowie die damit korrespondierenden Interessenregulierungs- und Konfliktformen bestimmen (vgl. Müller-Jentsch 1997, S. 195). Für Deutschland unterscheidet Müller-Jentsch dann zwei ‚Arenen der Industriellen Beziehungen‘, nämlich die Betriebsverfassung und die Tarifebene. Die Charakterisierung des deutschen Gefüges der Erwerbsregulierung als dual ist nicht neu, sie durchzieht alle einschlägigen Überblickswerke (z. B. Fürstenberg 1969). Problematisch an dem von Müller-Jentsch vorgeschlagenen ‚Arenen‘-Begriff ist einerseits, den ‚Arenen‘ eigenständige und getrennte Institutionengefüge zuzuordnen und andererseits, die Erwerbsregulierung auf diese beiden Arenen zu reduzieren. So betonen Schmidt und Trinczek (1989) die engen Verflechtungen zwischen betrieblicher und tariflicher Ebene und meinen, dass „schon auf der Ebene personeller Verschränkungen von einer wechselseitigen Durchdringung beider Ebenen im Sinne einer ‚Vergewerkschaftung der Betriebsräte‘ bzw. einer ‚Verbetriebsrätlichung der Gewerkschaften‘ gesprochen werden“ könne (ebd., S. 182).

  6. 6.

    Vgl. zu den weltweit gültigen Betriebsvereinbarungen zur Einrichtung von WeltkonzernBetriebsräten oder Weltkonzern-Ausschüssen in europäischen Automobil- und Chemieunternehmen wie Volkswagen, DaimlerChrysler, BASF oder Danone; vgl. Müller et al. (2004) und zu den International Framework Agreements auf Weltkonzernebene Abschn. 6.4.

  7. 7.

    Vgl. http://www.mindest-lohn.org/; zur Statistik der Mindestlöhne vgl. https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/VerdiensteArbeitskosten/Mindestloehne/Tabellen/MindestlohnDeutschland.html.

  8. 8.

    Genau genommen handelt es sich bei dem komplizierten Verabschiedungsmodus der ILOcore conventions um internationale bzw. intergouvernementale und nicht im strengen Sinne um globale Normen. Gleichwohl kann zumindest der Regelungsanspruch einiger dieser Bestimmungen, wie etwa diejenigen zu forced labour (Convention no. 29 von 1930) und zur Koalitionsfreiheit (Convention no. 87 und 98 von 1948 und 1949), als quasi-global angesehen werden, weil sich auch die wenigen Länder, die diese Vereinbarungen noch nicht ratifiziert haben, dem aus diesen Regulierungen entstehenden globalen Legitimationsdruck kaum entziehen können, vgl. Abschn. 6.1.

  9. 9.

    Zur Definition und Berechnung der entsprechenden Raten vgl. EC (2015, S. 19, 29) sowie allgemein Ebbinghaus und Göbel 2014; allgemein zu EU-vergleichenden Daten http://de.workerparticipation.eu/Nationale-Arbeitsbeziehungen.

  10. 10.

    Zu dem Argument informeller Flexibilisierungen bei formeller Rigidisierung vgl. allgemein Pries (1988); zu China vgl. Abschn. 4.1 und http://www.europe-solidaire.org/spip.php?article12396#top; zu Mexiko vgl. Dombois und Pries (1999); zu Russland vgl. http://www.europe-solidaire.org/spip.php?article8444; zu den institutionellen Charakteristiken von Lohnfindung im internationalen Vergleich vgl. http://www.uva-aias.net/208.

  11. 11.

    Vgl. z. B. http://www.transnationale.org/ und http://www.oecdwatch.org/.

  12. 12.

    Vgl. z. B. http://www.accountability.org/, http://www.sa-intl.org/, http://www.sustainabilityindexes.com/ und http://www.nachhaltigkeit.info/; vgl. auch Kap. 10.

  13. 13.

    Vgl. allgemein die sehr gut aufbereiteten Daten in http://de.worker-participation.eu/Nationale-Arbeitsbeziehungen.

  14. 14.

    Vgl. aus Gewerkschaftssicht http://www.dgb.de/schwerpunkt/mindestlohn; aus Sich der Arbeitgeber http://www.iwkoeln.de/infodienste/iw-nachrichten/beitrag/ein-jahr-mindestlohnes-bleiben-fragen-258596.

  15. 15.

    Dass sich unter einem Regime autoritärer Setzung der Bedingungen von Erwerbsarbeit immer auch Ventile flexibler informeller Regulierung öffnen, zeigt das Beispiel des Frankismus in Spanien (Pries 1987) oder auch der betrieblichen Regulierungen etwa in großen Stahlunternehmen wie Krupp während des Nationalsozialismus (Herbert 1999).

  16. 16.

    Vgl. z. B. Bispinck und Bahnmüller (2007, S. 24 f.); Bispinck und Schulten (2009, S. 201 ff.); Streeck (1998, S. 183 f. und 186 ff.).

Author information

Authors and Affiliations

Authors

Corresponding author

Correspondence to Ludger Pries .

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 2019 Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, ein Teil von Springer Nature

About this chapter

Check for updates. Verify currency and authenticity via CrossMark

Cite this chapter

Pries, L. (2019). Erwerbsregulierung in vergleichender Perspektive. In: Erwerbsregulierung in einer globalisierten Welt. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-26869-5_4

Download citation

  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-26869-5_4

  • Published:

  • Publisher Name: Springer VS, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-658-26868-8

  • Online ISBN: 978-3-658-26869-5

  • eBook Packages: Social Science and Law (German Language)

Publish with us

Policies and ethics