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Digitale Transformation von Unternehmen am Beispiel der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

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Transformation Real Estate
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Zusammenfassung

Aus den behördlichen Strukturen der ehemaligen Bundesvermögensverwaltung hat sich die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in ein nach kaufmännischen Grundsätzen agierendes Unternehmen in Form einer Anstalt öffentlichen Rechts gewandelt.

Im Rahmen des Beitrags werden die zur digitalen Transformation der BImA durchgeführten und anstehenden Digitalisierungsmaßnahmen dargestellt. Dabei werden Notwendigkeiten, Ziele, Vorgehensweisen und Probleme geschildert, die mit den Veränderungen einhergingen.

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Notes

  1. 1.

    Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (17.03.2014).

  2. 2.

    Vgl. Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (05.02.2009), § 1 (1) Satz 5: „Die Bundesanstalt hat das Ziel, eine einheitliche Verwaltung des Liegenschaftsvermögens des Bundes nach kaufmännischen Grundsätzen vorzunehmen und nicht betriebsnotwendiges Vermögen wirtschaftlich zu veräußern.“

  3. 3.

    Kayser (2015), S. 204–207.

  4. 4.

    Die in der öffentlichen Verwaltung immer noch vorherrschende Buchhaltungsmethode der Kameralistik ist eine periodengerechte Einnahmenüberschussrechnung, die die Zahlungsströme abbildet. Einen buchmäßigen Ausweis des Inventars sowie die Bilanzierung und Bewertung von Vermögen und Schulden gibt es nicht. Im Unterschied dazu wird bei der doppelten Buchführung (Doppik) auf zweiseitigen Konten (Soll- und Habenseite) gebucht, um einen Überblick über die Vermögenslage und den Schuldenstand des Unternehmens zu bekommen. Der Gewinn/Verlust eines Unternehmens ergibt sich aus der Gegenüberstellung von Ertrag und Aufwand.

  5. 5.

    Vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (17.03.2014), S. 1.

    Aus der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (auszugsweise): „Ziel des Gesetzes ist es, die Bundesvermögensverwaltung in eine unternehmerisch geführte Anstalt des öffentlichen Rechts zu überführen und damit eine effektive und effiziente Aufgabenerledigung zu ermöglichen (...) Untersuchungen haben ergeben, dass (...) der Einsatz betriebswirtschaftlicher Steuerungsinstrumente, die Abflachung von Hierarchiestufen und die Stärkung des Prinzips der Eigenverantwortlichkeit (...) zu wirtschaftlichen Vorteilen führen. (...) An die Stelle der Verwaltungsorganisation tritt ein fachgesteuerter und im Rahmen der Fachaufsicht grundsätzlich eigenverantwortlicher, unternehmerisch geführter Betrieb.“

  6. 6.

    Satzung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (15.07.2014), § 9 (1).

  7. 7.

    2018 wird die BImA 2,465 Mrd. EUR an den Bundeshaushalt abführen.

  8. 8.

    Diese Kontrolle findet u. a. durch Prüfungen des Bundesrechnungshofs statt, der die Unternehmensergebnisse und -prozesse nicht nur hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit prüft, sondern auch mit Blick auf Wirtschaftlichkeit, Nutzerfreundlichkeit etc. Aber auch im Rechnungsprüfungs- und im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erfolgt eine entsprechende Kontrolle und ist die BImA immer wieder berichtspflichtig.

  9. 9.

    EPIQR = Energy Performance Indoor Environment Quality Retrofit: Die Software liefert einen Gesamtüberblick über den Zustand eines Gebäudes.

  10. 10.

    GIS = Geografisches Informationssystem.

  11. 11.

    Im Active Directory, dem Verzeichnisdienst von Microsoft Windows Server, werden die Geschäftsprozesse der BImA modelliert.

  12. 12.

    Kayser (2015), S. 204–207.

  13. 13.

    ARIS = Architektur integrierter Informationssysteme: Rahmenkonzept zur ganzheitlichen Modellierung von Informationssystemen und Geschäftsprozessen.

  14. 14.

    Für den Fall, dass ein Gebäude im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) gebaut wird, was bislang nur in vier Fällen erfolgte (zwei davon befinden sich noch im Bau), wird nicht die Bauverwaltung des Bundes mit der Bauausführung beauftragt. Vielmehr arbeitet die BImA hier im Wege der Inhouse-Beratung mit der Partnerschaft Deutschland GmbH zusammen, bei der die BImA Gesellschafterin ist.

  15. 15.

    Organleihe: Von einer Organleihe spricht das deutsche öffentliche Recht insbesondere beim Verwaltungsrecht, wenn ein Organ eines Hoheitsträgers für einen anderen Hoheitsträger tätig wird und dabei nach außen als Organ des entleihenden Hoheitsträgers auftritt. Das bedeutet, die „entliehenen“ im Landesbau Beschäftigten zählen zur Bundesbauverwaltung.

  16. 16.

    Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (10.07.2018), § 8 (3).

Literatur

  • Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (05.02.2009): Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG), vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3235), das durch Artikel 15 Absatz 83 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist

    Google Scholar 

  • Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (10.07.2018): Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467, 1468), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Juli 2018 (BGBl. I S. 1117) geändert worden ist

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  • Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (17.03.2014): Entwurf eines Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA-Errichtungsgesetz), BT-Drs. 15/2720, vom 17.03.2004

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  • Kayser, Hans-Jörg (2015): Konzeption und Einführung eines Personalmanagementsystems auf Basis von SAP HCM ( Zeitraum 2011 bis 2014), in: Zeitner; Peyinghaus (Hrsg.), IT-Management Real Estate: Lösungen für digitale Kernkompetenzen, Berlin: Springer, 2015

    Google Scholar 

  • Satzung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (15.07.2014): Satzung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) vom 22. Dezember 2004 (Bundesanzeiger 2004, S. 24736) in der Fassung der Änderung vom 24. Februar 2009 (Bundesanzeiger 2009, S. 835) sowie der 2. Änderung vom 15. Juli 2014 (BAnz AT 30.07.2014 B1)

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Leis, G. (2019). Digitale Transformation von Unternehmen am Beispiel der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. In: Peyinghaus, M., Zeitner, R. (eds) Transformation Real Estate. Springer Vieweg, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-26244-0_7

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