Zusammenfassung
Den Arbeitgeber hat nach § 12 AGG die Vorschriften, Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung sexueller Grenzverletzungen am Arbeitsplatz. Ferner sind durch die Beschwerdestelle auch Reaktionspflichten verlangt. Es reicht also schon rein juristisch betrachtet nicht aus, sexuelle Grenzverletzungen nicht zu billigen, sondern es müssen proaktiv Maßnahmen zum Schutz getroffen werden.
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Notes
- 1.
Hierbei gibt es Unterschiede zwischen Bundesländern. Im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg muss es eine weibliche Gleichstellungsbeauftragte sein, in Thüringen können auch Männer diese Funktion übernehmen. In der Regel wird diese Funktion jedoch meist von einer Frau übernommen. Das ist nicht ganz unproblematisch, weil dies um einen eine einseitige Parteinahme für Frauen ist, obwohl es auch Bereiche gibt, in denen Männer diskriminiert werden, wenn man den prozentualen Anteil eines Geschlechts in bestimmten Berufen als Diskriminierung definiert. Vor allem aber grenzt das diesem Konstrukt zugrunde liegende Geschlechterverständnis Menschen aus, die sich nicht als Mann oder Frau identifizieren.
- 2.
Der Begriff steht in Anführungszeichen, da seine bloße Verwendung bereits rassistisch ist.
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Krings, T. (2019). Schutzkonzepte. In: Sexuelle Grenzverletzungen am Arbeitsplatz. essentials. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-26030-9_4
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