Zusammenfassung
Die Finanzkrise und die sich in der Folge anschließende Liquidation vieler Immobilienfonds hatten viele Anleger intensiver nachdenken lassen, wie sie ihre Interessen sowohl bei direkt ausgelagerten Mandaten als auch bei indirekten Beteiligungen vertreten können. Externe Manager fungieren als verlängerte Werkbank der Anleger, weshalb ein ständiges Hinterfragen der Tätigkeiten im ureigenen Interesse der Anleger ist und bei direkten Mandaten auch regulatorisch gefordert wird. Neben rein ökonomischen Interessen erlangen aufgrund eines verstärkten Eingreifens des Gesetzgebers zunehmend die steuerlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen besondere Bedeutung. Daneben entstehen Anlegerinteressen grundsätzlich durch interne Vorgaben einer sich verändernden Asset Allokation sowie der Sicherstellung der Performance durch das Abwenden von Risiken. Aufgrund der Langfristigkeit einer Immobilienanlage und der Heterogenität der einzelnen Immobilien kommt der vertraglichen Gestaltung eine besondere Bedeutung zu, um die Anforderungen eines Anlegers abzubilden. Nach Vertragsabschluss sind die Einflussmöglichkeiten bei indirekten Beteiligungen in der Regel begrenzt. Eine begrenzte Laufzeit dient dem Anleger dazu, seine Interessen neu ausrichten zu können. Ein vorzeitiger Verkauf der Anteile basiert hingegen auf transaktionsfähigen Vertragswerken und einem funktionierenden Zweitmarkt. Letzterer existiert zwar international, in Deutschland zeigen sich zumindest erste Tendenzen eines aufkeimenden Marktes.
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Literatur
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Huesmann, M. (2019). Anlegerinteressen. In: Rock, V., Schumacher, C., Bäumer, H., Pfeffer, T. (eds) Praxishandbuch Immobilienfondsmanagement und -investment. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-25943-3_6
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