Skip to main content

Landesregierung: Staatskanzlei und Ministerien zwischen verfassungsrechtlichen Prinzipien und Koalitionsrealitäten

  • Chapter
  • First Online:
Politik und Regieren in Schleswig-Holstein
  • 1063 Accesses

Zusammenfassung

In Deutschland sind absolute Mehrheiten von Parteien in Parlamenten die Ausnahme und Koalitionen die Regel. In Schleswig-Holstein regiert die „Jamaika-Koalition“ aus CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die Staatskanzlei steuert die Landesregierung. Und die Ministerialbürokratie bereitet das Gros der Entscheidungen vor. Das tatsächliche Machtzentrum in Kiel ist aber die „Jamaika-Runde“. Immer montags treffen sich die Top-Politiker der Koalition und entscheiden das wirklich Wichtige. Deutlich wird, Verfassungsrecht (Richtlinienkompetenz, Ressort- und Kabinettsprinzip) und politische Machtverhältnisse stehen in Spannung. Dies gilt auch für die Entscheidungen im Bundesrat. Auch dort ist der Ministerpräsident der zentrale Akteur, wenngleich eingehegt durch die Koalition.

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this chapter

Chapter
USD 29.95
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
eBook
USD 39.99
Price excludes VAT (USA)
  • Available as EPUB and PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
Softcover Book
USD 49.99
Price excludes VAT (USA)
  • Compact, lightweight edition
  • Dispatched in 3 to 5 business days
  • Free shipping worldwide - see info

Tax calculation will be finalised at checkout

Purchases are for personal use only

Institutional subscriptions

Notes

  1. 1.

    Den Unterschied zwischen Arbeits- und politischer Ebene beschreibt Mai (2016, S. 165) wie folgt: „Je höher die Ebene ist, umso politischer ist die Abwägung. Während sich die Arbeitsebenen auf die sachliche Dimension eines Problems beschränken, spielen auf den höheren Ebenen auch politische Aspekte eine Rolle. So kann eine sachlich gebotene Lösung aus politischen Erwägungen heraus dennoch abgelehnt werden, weil es der falsche Zeitpunkt ist, weil sie aus wahltaktischen Überlegungen ungünstig erscheint, weil sie den Koalitionspartner provozieren könnte oder weil sie aus bundespolitischen Erwägungen nachteilig wäre. Letzteres ist gerade bei Großen Koalitionen im Bund der Fall, weil auf Länderebene immer eine der beiden großen Parteien regiert“.

  2. 2.

    Zu den Details der rechtlichen Stellung vergleiche Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten und der Landesministerinnen und Landesminister (Landesministergesetz) i. d. F. vom 1. Okt. 1990 (Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein, 1990, S. 515) zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Okt. 2012 (Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein, 2012, S. 702).

  3. 3.

    Während der Konferenz der Landtagspräsidenten vom 10.–12. Juni 2018 auf Schloss Ettersburg bei Weimar wurde z. B. die „Ettersburger Erklärung“ verabschiedet. In Zif. I Nr. 1 der Erklärung heißt es ganz klassisch: „Die Parlamente repräsentieren das Volk und damit den Souverän; sie sind die „Herzkammern“ des demokratischen Staates“. Die Erklärung wurde als Drucksache 19/952 am 18. Juni 2018 vom Schleswig-Holsteinischen Landtag veröffentlicht.

  4. 4.

    Vgl. z. B. BVerfGE 8, S. 332/343 oder auch BVerfGE 83, S. 89/98.

  5. 5.

    § 35 des Beamtenstatusgesetzes stellt klar: „Beamtinnen und Beamte haben ihre Vorgesetzten zu beraten und zu unterstützen. Sie sind verpflichtet, deren dienstliche Anordnungen auszuführen und deren allgemeine Richtlinien zu befolgen. Dies gilt nicht, soweit die Beamtinnen und Beamten nach besonderen gesetzlichen Vorschriften an Weisungen nicht gebunden und nur dem Gesetz unterworfen sind“.

  6. 6.

    Die Lebenszeitverbeamtung wird je nach dem Zeitpunkt des Eintritts in den Landesdienst mit Mitte/Ende zwanzig ausgesprochen und in den Ruhestand treten Beamtinnen und Beamte mit 67 Jahren.

  7. 7.

    § 1 Abs. 2 des Parteiengesetzes liefert eine Aufgabenbeschreibung für die Parteien in Deutschland: „Die Parteien wirken an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mit, indem sie insbesondere auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluss nehmen, die politische Bildung anregen und vertiefen, die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben fördern, zur Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigte Bürger heranbilden, sich durch Aufstellung von Bewerbern an den Wahlen in Bund, Ländern und Gemeinden beteiligen, auf die politische Entwicklung in Parlament und Regierung Einfluss nehmen, die von ihnen erarbeiteten politischen Ziele in den Prozess der staatlichen Willensbildung einführen und für eine ständige lebendige Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen sorgen“.

  8. 8.

    So z. B. im Buch von Patrik Baab und Robert E. Harkavy (2017). Im vom früheren Leiter der Lübecker Staatsanwaltschaft, Heinrich Wille (2017), vorgelegten Buch wird von Mord ausgegangen. Im Gegensatz dazu gehen Günther Potschien und Gabriele Schreib (2018) in ihrem Buch von Selbstmord aus.

  9. 9.

    In die Antwort der Landesregierung wurde der Zeitraum vom 28.06.2017 (Regierungsantritt) bis zum 03.07.2018 einbezogen.

  10. 10.

    Fraenkel stellt prägnant zur historisch gänzlich anderen Entwicklung des öffentlichen Dienstes in den USA im Vergleich zu (Kontinental-)Europa fest, die Verwaltung habe bis tief ins 19. Jahrhundert „bei Dilettanten“ gelegen (zu den historischen und ideengeschichtlichen Gründen dazu vgl. ebd., S. 217 ff.).

  11. 11.

    Lindner problematisiert, dass politische Beamte die für Berufsbeamte ansonsten geltenden Prinzipien von Leistung („Bestenauslese“) und Lebenszeitverbeamtung durchbrechen.

  12. 12.

    § 54 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz: „Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident kann jederzeit die nachfolgend genannten politischen Beamtinnen und politischen Beamten in den einstweiligen Ruhestand versetzen, wenn sie Beamtinnen auf Lebenszeit oder Beamte auf Lebenszeit sind:

    1. Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie Ministerialdirektorinnen und Ministerialdirektoren,

    2. sonstige Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes im auswärtigen Dienst von der Besoldungsgruppe B 3 an aufwärts sowie Botschafterinnen und Botschafter in der Besoldungsgruppe A 16,

    3. Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes des Militärischen Abschirmdienstes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesnachrichtendienstes von der Besoldungsgruppe B 6 an aufwärts,

    4. die Chefin oder den Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, deren oder dessen Stellvertretung und die Stellvertretende Sprecherin oder den Stellvertretenden Sprecher der Bundesregierung,

    5. die Generalbundesanwältin oder den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof,

    6. (weggefallen)

    7. die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundeskriminalamtes,

    8. die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums,

    9. die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr,

    10. die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr,

    11. die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr und

    12. die Präsidentin oder den Präsidenten der Generalzolldirektion.

  13. 13.

    Ausnahme 1998: Damals übernahm die rot-grüne Koalition unter Bundeskanzler Gerhard Schröder, SPD, die Regierung von der schwarz-gelben Koalition von seinem Amtsvorgänger Helmut Kohl, CDU. Rudzio (2006, S. 265) berichtet, 1998 seien von der rot-grünen Bundesregierung 65 politische Beamte ausgetauscht worden. Noch höher seien die Austausche auf den „obersten Etagen der Ministerialverwaltung“ mit 52,2 % der Austausche gewesen.

  14. 14.

    Google nennt bei den Suchwörtern „Staatssekretär“ und „goldener Handschlag“ am 14.01.2019 mehr als hundert Beispiele.

  15. 15.

    Zusammenschau der in dem Kap. 1 des Ressortbudgets genannten Planstellen und Stellen des vom schleswig-holsteinischen Landtag beschlossenen Landeshaushalts 2018. Im Landeshaushalt werden Planstellen und Stellen ausgewiesen. Diese haushaltstechnischen Begriffe sind zu unterscheiden von den „Beschäftigten“. Tatsächlich arbeiten für das Land einige tausend Beschäftigte mehr. Dies kommt z. B. dadurch zustande, dass zwei Beschäftigte jeweils einen Vertrag für die Hälfte der Arbeitszeit haben. In diesem Fall teilen sich die beiden Beschäftigten eine (Vollzeit-)Stelle.

  16. 16.

    Zu den Grenzen der parlamentarischen Kontrolle in einer komplexen Verwaltungswelt vgl. z. B. Mai 2016, S. 48 ff.

  17. 17.

    Skandale sind ein Beweis für funktionierende Demokratien. Nur Diktaturen und Autokratien kennen keine Skandale. Dass etwas skandalisiert wird, heißt in einem Rechtsstaat nicht automatisch, dass auch rechtswidrig gehandelt worden ist. Es bedeutet nur, dass die Demokratie funktioniert, dass Medien und Opposition ihre Aufgaben wahrnehmen. Richtig ist indes, dass es in Deutschland immer wieder Fälle von tatsächlicher oder auch nur vermeintlicher Selbstbedienung gegeben hat. „Der Spiegel“ vom 27.10.2018, S. 52 berichtete beispielsweise unter der Schlagzeile „Familienpolitik“, der Bruder von Ministerpräsident Günther sei in der Landtagsverwaltung blitzartig aufgestiegen – trotz Protest im Ältestenrat. Sämtliche Mitbewerber seien chancenlos gewesen. Ähnliche Berichte gab es in den „Lübecker Nachrichten (27.10.2018, S. 5, 7), der „Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung“ (29.10.2018, S. 6) und den „Kieler Nachrichten“ (29.10.2018, S. 9).

  18. 18.

    Alle folgenden Darstellungen zur Organisation der Staatskanzlei sind den auf der Homepage öffentlich zugänglichen Informationen zum Geschäftsverteilungsplan, zum Organigramm und zur Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Schleswig-Holstein (GGO) entnommen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/Staatskanzlei/staatskanzlei_node.html. Zugegriffen: 24. Jan. 2019.

  19. 19.

    Vgl. die Homepage der Landesvertretung. https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LVB/lvb_node.html (Zugegriffen: 24. Januar 2019).

  20. 20.

    So die Definition in Nr. 4.5 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Schleswig-Holstein (GGO).

  21. 21.

    Im Folgenden werden die zentralen Kompetenzen aus dem Abschnitt „Landesregierung“, Artikel 33–43 der Schleswig-Holsteinischen Landesverfassung, komprimiert dargestellt (Verfassung des Landes Schleswig-Holstein i. d. F. d. Bekanntmachung vom 2. Dezember 2014 (GVOBl. Schl.-H., S. 344, ber. am 29. Jan. 2015, S. 4, zuletzt geändert durch Landtagsbeschluss vom 19. Dez. 2016 (GVOBl. Schl.-H., S. 1008). Vgl. auch Caspar et al. 2006, S. 295–349 und von Mutius et al. 1995, S. 172 ff. – Die Verfassung formuliert gendergerecht „die Ministerpräsidentin“ und „der Ministerpräsident“. Im vorliegenden Artikel wird mit dem Ziel einer einfacheren Lesbarkeit indes nur vom Ministerpräsidenten gesprochen.

  22. 22.

    Die hier wiedergegebenen biografischen Daten zu Ministerpräsident Günther wie auch die der im Folgenden für die anderen sieben Regierungsmitglieder sind öffentlich über die Internetseite der Staatskanzlei zugänglich: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/landesregierung_node.html. Zugegriffen: 24. Jan. 2019. Die grüne Finanzministerin Heinold und der grüne Umweltminister Albrecht machen dort keine Angaben zu ihrer privaten Vita wie z. B. dem beruflichen Werdegang. Daher sind im Folgenden für diese beiden auch nur die Daten ihrer politischen Vita genannt.

  23. 23.

    § 1 Abs. Geschäftsordnung der Landesregierung vom 19. August 2013; die Geschäftsordnung der Landesregierung Schleswig-Holstein vom 19. Aug. 2013 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes für das Jahr 2013, S. 358, veröffentlicht.

  24. 24.

    Vgl. auch § 4 Abs. 3 Satz in Verbindung mit § 7 der Geschäftsordnung der Landesregierung.

  25. 25.

    Die 973. Sitzung des Bundesrats fand am 14.12.2018 statt. Auf der Tagesordnung standen 47 Punkte, für eine Dezember-Sitzung ungewöhnlich wenig. Der Grund war die lange Regierungsbildung von CDU/CSU und SPD und der späte Start der Regierungsarbeit im Frühling 2018. Viele Vorlagen waren im Herbst 2018 noch im Werden. Manchmal werden in der „Abräumer-Sitzung“ im Dezember über hundert Punkte aufgerufen. Auch in der 970. Sitzung am 21.09.2018 gab es mit 108 TOP´s viel zu beraten und zu beschließen.

  26. 26.

    Vgl. generell die Homepage der Landesvertretung Schleswig-Holstein zum Thema Bundesrat; einen guten Überblick gibt zudem die Homepage des Bundesrats: https://www.bundesrat.de/DE/aufgaben/mitwirkung-eu/mitwirkung-eu-node.html;jsessionid=7720F1227E71DAB83F02B3A10976BBBF.2_cid382. Zugegriffen: 24. Jan. 2019.

  27. 27.

    Homepage des Bundesrats: https://www.bundesrat.de/DE/bundesrat/ausschuesse/ausschuesse-node.html. Zugegriffen: 24. Jan. 2019.

  28. 28.

    Artikel 35 Absatz 1 der schleswig-holsteinischen Verfassung legt folgende Eidesformel fest: „Ich schwöre: Ich werde meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seine Freiheit verteidigen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Schleswig-Holstein wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen Menschen üben“.

  29. 29.

    Zum Verfahren der Abstimmung vgl. §§ 29–31 der Geschäftsordnung des Bundesrats.

  30. 30.

    Die SPD landete bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg am 13.03.2016 mit 12,7 % der Stimmen bei einem Allzeittief. Im Vergleich zur Landtagswahl 2011 ein Minus von 10,4 %. Bei der Landtagswahl in Bayern am 14.10.2018 halbierte die SPD mit Verlusten von 10,9 Punkten ihr Ergebnis von 2013 und landete bei 9,7 %.

  31. 31.

    Alle Informationen zum Plenum und den Koalitionsvarianten sind mit Stand 18.09.2018 der Homepage des Bundesrats entnommen: https://www.bundesrat.de/DE/bundesrat/verteilung/verteilung-node.html. Zugegriffen: 24. Jan. 2019. Vgl. auch Antrittsrede des neu gewählten Bundesratspräsidenten Günther am 23.11.2018, der aus der erschwerten Mehrheitsbildung folgerte, der Bundesrat müsse seine Arbeitsweise „überdenken und sie so organisieren, dass wir zu gemeinsamen Positionen kommen, damit wir die Arbeitsfähigkeit unseres Verfassungsorgans erhalten“ (Stenografischer Bericht der 972. Sitzung des Bundesrats vom 23.11.2018, S. 407, Zitat auf S. 408).

  32. 32.

    Mündliche Auskunft am 14.01.2019 von Niclas Herbst, Leiter der Stabsstelle für Verbindungs- und politische Koordinierungsangelegenheiten in der Staatskanzlei.

  33. 33.

    Im Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtages (2017–2022) zwischen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, Juni 2018, S. 113, 114, ist folgendes festgehalten: „Es wird eine regelmäßig einmal wöchentlich tagende Koordinierungsgruppe gebildet, bestehend aus: Den Fraktionsvorsitzenden jeweils 2 Kabinettsmitgliedern, jeweils 2 weiteren Mitgliedern aus Fraktion oder Partei. Darüber hinaus wird ein Koalitionsausschuss gebildet. Der Koalitionsausschuss besteht aus jeweils sechs von den Koalitionspartnern benannten Mitgliedern. Die Geschäftsführung rolliert zwischen den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern der drei die Koalition tragenden Parteien. Er berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die zwischen den Koalitionsparteien abgestimmt werden müssen. Er tritt zusammen, wenn ein Koalitionspartner dies verlangt“.

  34. 34.

    Vgl. zu dieser Machtsituation zwischen informeller Koalitionsrunde und (formaler) Regierung auch Korte et al. 2006, S. 110. Für Sachsen-Anhalt zeichnet das Leunig 2017, S. 127 nach.

  35. 35.

    Vgl. Korte et al. 2006, S. 108 zur Inszenierung von dosierten Konflikten als Managementstrategie für Koalitionen.

  36. 36.

    Alle Bundesratsinitiativen Schleswig-Holsteins sind über der Internetseite des Bundesrates „www.bundesrat.de“ (Dokumente, Drucksachen) öffentlich zugänglich. Die fünfzehn Initiativen haben folgende Drucksachen-Nummern: 621/18, 573/18, 308/18, 307/18, 303/18, 226/18, 83/18, 77/18, 71/18 (neu), 52/18, 30/18, 27/18, 677/17, 676/17, 627/17.

Literatur

  • Baab, Patrick, und Robert E. Harkavy. 2017. Im Spinnennetz der Geheimdienste: Warum wurden Olof Palme, Uwe Barschel und William Colby ermordet? Frankfurt a. M.: Westend.

    Google Scholar 

  • Boyken, Friedhelm. 1998. Die neue Parteienfinanzierung: Entscheidungsprozeßanalyse und Wirkungskontrolle. Baden-Baden: Nomos.

    Google Scholar 

  • Caspar, Johannes, Wolfgang Ewer, Martin Nolte, und Hans J. Waack. 2006. Verfassung des Landes Schleswig-Holstein: Kommentar. Kiel: Universität Kiel Lorenz-von-Stein-Institut.

    Google Scholar 

  • CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. 2017. Das Ziel verbindet weltoffen – Wirtschaftlich wie ökologisch stark – Menschlich: Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtages (2017–2022) zwischen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/_documents/koalitionsvertrag2017_2022.pdf?__blob=publicationFile&v=2. Zugegriffen: 24. Jan. 2019.

  • Charlier, Christoph. 2010. Die Staatskanzlei als politisches Führungsinstrument. In Politik in Rheinland-Pfalz: Gesellschaft, Staat und Demokratie, Hrsg. Ulrich Sarcinelli, Jürgen W. Falter, Gerd Milke, und Bodo Benzner, 355–372. Wiesbaden: VS Verlag.

    Chapter  Google Scholar 

  • Diekmann, Kai, Jörg Quoos, und Frank Zauritz. 2012. Warum braucht man zum Regieren BILD, BamS und Glotze, Herr Schröder? Online Artikel vom 26. Juni 2012. https://www.bild.de/news/topics/60-jahre-bild/interview-mit-gerhard-schroeder-24636504.bild.html. Zugegriffen: 24. Jan. 2019.

  • Exner, Ulrich. 2017. „Im Zweifel schnell zum Handy greifen“. Online Artikel vom 20. September 2017. https://www.welt.de/regionales/hamburg/article168838013/Im-Zweifel-schnell-zum-Handy-greifen.html. Zugegriffen: 24. Jan. 2019.

  • Fraenkel, Ernst. 1962. Das amerikanische Regierungssystem. Eine Politologische Analyse, 2. Aufl. Köln: Westdeutscher Verlag.

    Google Scholar 

  • Frohn, Rüdiger. 2011. Staatskanzleien als Regierungszentralen. Erfahrungen eines Akteurs. In Regierungskanzleien im politischen Prozess, Hrsg. Stephan Bröchler und Julia von Blumenthal, 225–235. Wiesbaden: VS Verlag.

    Chapter  Google Scholar 

  • Grunden, Timo. 2009. Politikberatung im Innenhof der Macht. Zu Einfluss und Funktion der persönlichen Berater deutscher Ministerpräsidenten. Wiesbaden: VS Verlag.

    Google Scholar 

  • Halstenberg, Friedrich. 1976. Staatskanzleien im politischen Prozeß. In Koordination und integrierte Planung in Staatskanzleien: Vorträge und Diskussionsbeiträge der verwaltungswissenschaftlichen Arbeitstagung 1975 der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, Hrsg. Klaus König, 23–39. Berlin: Duncker & Humblot.

    Google Scholar 

  • Knelangen, Wilhelm. 2018. Funktioniert „Jamaika“ nur in Schleswig-Holstein? Warum es zu einer Koalition aus Union, FDP und Bündnis 90/die Grünen im Norden kam, sie im Bund aber scheiterte. In Jahrbuch des Föderalismus 2018, Hrsg. Europäisches Zentrum für Föderalismus-Forschung Tübingen, 202–213. Baden-Baden: Nomos.

    Chapter  Google Scholar 

  • König, Klaus. 1993. Staatskanzleien. Funktionen und Organisation. Wiesbaden: Springer Fachmedien.

    Google Scholar 

  • Korte, Karl-Rudolf, Martin Florack, und Timo Grunden. 2006. Regieren in Nordrhein-Westfalen. Wiesbaden: VS Verlag.

    Google Scholar 

  • Landtag SH (Schleswig-Holstein). 2018. Drucksache 19/809. Kiel.

    Google Scholar 

  • Langguth, Hans-Hermann. 2017. „Regieren von der Grundlinie“. Online Artikel vom 20. September 2017. https://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-09/angela-merkel-amtszeit-rechtspopulismus-wut. Zugegriffen: 24. Jan. 2019.

  • Leunig, Sven. 2017. Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt: Aufgaben und Strukturen des politischen Machtzentrums. In Politik und Regieren in Sachsen Anhalt, Hrsg. Hendrik Träger und Sonja Priebus, 125–144. Wiesbaden: VS Verlag.

    Chapter  Google Scholar 

  • Lindner, Josef Franz. 2018. Das Transformationsamt des politischen Beamten – Zur Verfassungswidrigkeit von § 54 Abs. 1 Nr. 1 Bundesbeamtengesetz. Die Öffentliche Verwaltung 23 (2018): 983–986.

    Google Scholar 

  • Machura, Stefan. 2013. Ministerialbürokratie. In Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik, 7. Aufl, Hrsg. Uwe Andersen und Wichard Woyke, 453–456. Wiesbaden: Springer VS.

    Google Scholar 

  • Mai, Manfred. 2016. Regieren in der modernen Gesellschaft: Governance aus der Sicht der Ministerialbürokratie. Opladen: Budrich.

    Book  Google Scholar 

  • Masuch, Thorsten. 2018. Der charakterlose Polizist – Zur persönlichen Eignung für den Polizeivollzugsdienst. Die Öffentliche Verwaltung 17 (2018): 697–709.

    Google Scholar 

  • Mehlhorn, Lutz, und Thomas Walter. 2015. Die Landesverwaltung Niedersachsens. In Politik und Regieren in Niedersachsen, Hrsg. Teresa Nentwig und Christian Werwarth, 249–281. Wiesbaden: VS Verlag.

    Chapter  Google Scholar 

  • Nentwig, Teresa, und Christian Werwarth. 2015. Die niedersächsischen Ministerpräsidenten. In Politik und Regieren in Niedersachsen, Hrsg. Teresa Nentwig und Christian Werwarth, 229–248. Wiesbaden: VS Verlag.

    Chapter  Google Scholar 

  • Potschien, Günther, und Gabriele Schreib. 2018. Der Fall Barschel: Unveröffentlichte Interna – Der Wahrheit einen bedeutenden Schritt näher. Bad Homburg: VAS-Verlag für Akademische Schriften.

    Google Scholar 

  • Rudzio, Wolfgang. 1987. Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, 2. Aufl. Leverkusen: VS Verlag.

    Book  Google Scholar 

  • Rudzio, Wolfgang. 2006. Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, 7., aktual. u. erw. Aufl. Wiesbaden: VS Verlag.

    Google Scholar 

  • Sack, Detlef. 2013. Regieren und Governance in der BRD: Ein Studienbuch. München: De Gruyter.

    Book  Google Scholar 

  • SHZ (Schleswig-Holsteinische Landeszeitung). 2019. Das Günther-Prinzip: Leistung und Loyalität – Wie der Ministerpräsident die Macht organisiert: Eine Analyse. Schleswig-Holsteinische Landezeitung. Zugegriffen: 15. Jan. 2019.

    Google Scholar 

  • Schneider, Herbert. 2001. Ministerpräsidenten. Profil eines politischen Amtes im deutschen Föderalismus. Opladen: VS Verlag.

    Google Scholar 

  • Schniewind, Aline. 2008. Regierungen. In Die Demokratien der deutschen Bundesländer, Hrsg. Markus Freitag und Adrian Vatter, 111–160. Opladen: Budrich.

    Google Scholar 

  • Schulz, Dieter. 2018. „Jamaika“ im Kieler Landtag: Ein Jahr Daniel Günther – Eine Bilanz. Online Artikel vom 25. Juni 2018. https://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/ein-jahr-daniel-guenther-eine-bilanz-id20246752.html. Zugegriffen: 24. Jan. 2019.

  • SPIEGEL-online. 2018. Daniel Günther fordert Offenheit für Koalitionen mit der Linken im Osten. Online Artikel vom 11. August 2018. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/daniel-guenther-fordert-offenheit-fuer-koalitionen-mit-der-linken-im-osten-a-1222710.html. Zugegriffen: 24. Jan. 2018.

  • Staatskanzlei SH (Schleswig-Holstein). 2017. Nach der Vereidigung im Landtag: Ministerpräsident Günther stellt Kabinett vor. Medieninformation vom 28. Juni 2017. https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/Presse/PI/2017_neu/MP/170628_mp_wahl.html. Zugegriffen: 24. Jan. 2019.

  • Stalder, Felix. 2016. Kultur der Digitalität, 3. Aufl. Berlin: Suhrkamp.

    Google Scholar 

  • Steinbrück, Peer. 2010. Unterm Strich. Hamburg: Hoffmann und Campe.

    Google Scholar 

  • Tagesspiegel. 2011. Kontrapunkt: Auf Sicht regieren im dichten Nebel. Online Artikel vom 17. März 2011. https://www.tagesspiegel.de/meinung/kontrapunkt-auf-sicht-regieren-im-dichten-nebel/3961290.html. Zugegriffen: 24. Jan. 2019.

  • Von Arnim, Hans-Herbert. 1993. Der Staat als Beute - Wie Politiker in eigener Sache Gesetze machen. München: Knaur.

    Google Scholar 

  • Von Mutius, Albert, Horst Wuttke, und Peter Hübner. 1995. Kommentar zur Landesverfassung Schleswig-Holstein. Kiel: Mühlau.

    Google Scholar 

  • Wille, Heinrich. 2017. Ein Mord, der keiner sein durfte: Der Fall Uwe Barschel und die Grenzen des Rechtsstaates. München: Knaur TB.

    Google Scholar 

  • Zeit-Online. 2018. „Spurwechsel“-Debatte: Beifall für Daniel Günthers Vorstoß in der Einwanderungspolitik. Online Artikel vom 14. August 2018. https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-08/spurwechsel-guenther-daniel-einwanderungsgesetz-asylbewerber. Zugegriffen: 24. Jan. 2019.

  • Zerr, Michael. 2006. Staatskanzleien. In Landespolitik in Deutschland. Grundlagen – Strukturen – Arbeitsfelder, Hrsg. Herbert Schneider und Hans-Georg Wehling, 185–206. Wiesbaden: VS Verlag.

    Google Scholar 

Download references

Author information

Authors and Affiliations

Authors

Corresponding author

Correspondence to Friedhelm Boyken .

Editor information

Editors and Affiliations

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 2019 Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, ein Teil von Springer Nature

About this chapter

Check for updates. Verify currency and authenticity via CrossMark

Cite this chapter

Boyken, F. (2019). Landesregierung: Staatskanzlei und Ministerien zwischen verfassungsrechtlichen Prinzipien und Koalitionsrealitäten. In: Knelangen, W., Boyken, F. (eds) Politik und Regieren in Schleswig-Holstein. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-25748-4_7

Download citation

  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-25748-4_7

  • Published:

  • Publisher Name: Springer VS, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-658-25747-7

  • Online ISBN: 978-3-658-25748-4

  • eBook Packages: Social Science and Law (German Language)

Publish with us

Policies and ethics