Zusammenfassung
Die Abschlussprüfung erfüllt eine wichtige Funktion im System der Unternehmensüberwachung: Sie erhöht die Verlässlichkeit der vom Unternehmen veröffentlichten Rechnungslegungsinformationen. Durch ein in Form eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks zusammengefasstes und veröffentlichtes Urteil erklärt der Abschlussprüfer, dass der aufgestellte Abschluss „den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung oder sonstiger maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens oder des Konzerns vermittelt.“
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Müller, M. (2019). Einführung. In: Vertrauen durch Transparenz. Finanzwirtschaft, Unternehmensbewertung & Revisionswesen. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-24594-8_1
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