Zusammenfassung
Wie wir bereits im vorangegangenen Abschnitt gesehen haben, regelt das Privatrecht oder auch Zivilrecht die Rechtsbeziehungen zwischen gleichberechtigten Bürgern.
Die Rechtssubjekte stehen hier auf Augenhöhe nebeneinander. Die Grundgedanken des Privatrechts, die sich aus den Grundrechten des Grundgesetzes ableiten, sind Freiheit und rechtliche Gleichheit.
Im Folgenden werden wir uns die Bereiche des Privatrechts näher anschauen, die im Bewachungsgewerbe von Bedeutung sind. Hier werden wir auch bereits den ersten Teil des „Handwerkszeugs“ von Sicherheitsmitarbeitern kennenlernen.
Neben natürlichen Personen (Menschen) sind im Privatrecht auch so genannte juristische Personen Rechtssubjekte und damit Träger von Rechten. Ohne Mensch zu sein, werden sie rechtlich (juristisch) trotzdem wie eine Person behandelt.
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Schwarz, R. (2019). Privatrecht. In: Sachkunde im Bewachungsgewerbe (IHK). Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-24511-5_2
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