Zusammenfassung
Das zweite Kapitel versucht einen Überblick über verschiedene – unsystematisch ausgewählte – Handlungsfelder, in denen in der lokalen Praxis zivilgesellschaftlich gehandelt wird. Bezogen wird sich auf bürgerschaftliche Begegnungs- und Beteiligungsmöglichkeiten, die Kultur, die allgemeine Erwachsenenbildung und den Bereich der Ordnung und Sicherheit.
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Notes
- 1.
Eine solche Zivilgesellschaft zeichnet sich dadurch aus, dass sie „problemlösende Diskurse zu Fragen allgemeinen Interesses im Rahmen veranstalteter Öffentlichkeit institutionalisiert“ hat (so Habermas 1992, S. 443). Eine ähnliche Perspektive nimmt Warnfried Dettling ein, als er formulierte: Zivilgesellschaft ist „die gesamte res publica, (sind) alle öffentlichen Dinge“ (Dettling 2007, S. 8).
- 2.
Hierzu zählen insbesondere Helmuth Anheier, Annette Zimmer und Eckhard Priller (vgl. Priller 2011).
- 3.
Unter Sphären werden eigentlich teilchenfreie Auren verstanden. In zivilgesellschaftlichem Sinne empfiehlt sich jedoch eine akteursbasierte gesellschaftliche Verwendung des Begriffes: Gesellschaftliche Sphären werden dementsprechend von Menschen – formell und informell und bewusst wie auch unbewusst – geschaffen und strukturiert, sodass aus bestimmten individuellen Praxen gesellschaftliche Formen wie auch geteilte Prinzipien entstehen.
- 4.
Diese beiden zivilgesellschaftlichen Handlungsformen entsprechen in etwa dem, was Robert Putnam als bridging und bonding in die zivilgesellschaftlichen Debatten eingeführt hat (vgl. Putnam 1999, S. 21 ff.).
- 5.
Häufig entscheidet die Außenwirkung auch über das Selbstbild eines Gremiums: die Präsentation auf einer Website, in einer Druckveröffentlichung oder auf einem Markt von hoher Bedeutung. Durststrecken, wie es sie auch in Vereinen und Familien gibt, in denen die Bedeutung des Zusammentretens im Gremium unklar wird, die Motivationsfähigkeit der einzelnen Teilnehmer gering ausgeprägt ist und Inhalte und Arbeit wenig Zusammenhalt erzeugt, werden vielfach dadurch ertragen, dass ein gemeinsames Budget verwaltet und zeitnah ausgegeben werden kann.
- 6.
Einige spezifische Gremien sind allerdings genau dafür – politisch wie auch verwaltungsseitig – initiiert worden. Als Beispiele wären hier Seniorenbeiräte und Jugendhilfeausschüsse zu nennen.
- 7.
Mit ihren inneren und nach außen gerichteten Handlungsformen gehören sie eher zu (öffentlich geförderten) Marktakteuren, die zum einen Markt erzeugen, zum anderen aber durch ihre Monopolstellung auch stark behindern. Gemeinschaftsbildung gelingt ihnen allenfalls an Rändern, quasistaatliche Einrichtungen der Koordination, Steuerung und Regulation sind sie nicht.
- 8.
Im Bereich der Sicherheit von einem Angebot zu sprechen, ist vielleicht noch etwas ungewohnt, im Blick auf die hier durchgeführte im Kern auf Prozesse bezogene Handlungsanalyse, die nur selten die Strukturen in den Mittelpunkt stellt, jedoch notwendig – wie sich in den folgenden Ausführungen zeigen wird.
- 9.
Jens Wurtzbachers spannende Studie zur Rolle des bürgerschaftlichen Engagements innerhalb der Sicherheitsarbeit zeigt die Ansätze, die es im internationalen Raum wie auch in Deutschland gibt (vgl. Wurtzbacher 2008).
- 10.
Märkte haben, anders als die zivilgesellschaftliche Sphäre der Kooperation und Gemeinschaftlichkeit, einen ausgrenzenden Charakter: Wer nicht mehr mithält, ist nicht mehr beteiligt. Inklusion oder ähnliche Zielstellungen sind hier wenig vorhanden.
- 11.
Die Kooperationen dienen allerdings stärker als des allgemeine Bridging (zum Begriff siehe Putnam 1999) dazu, die Position der Freigemeinnützigen insbesondere gegenüber öffentlichen Auftraggebern zu stärken. Hin und wieder entsteht aus solchen Kooperationen eine Dachorganisation, wie es sie bei gewerblichen Organisationen auch häufig gibt, die neben der Vertretung der Teilnehmer nach außen bzw. nach oben auch Koordinations-, Steuerungs- und Regulationsaufgaben nach innen bzw. nach unten übernimmt.
- 12.
Grundfinanzierung wird hier verstanden als der Eigenanteil der Organisation, bereitgestellt bspw. durch das Milieu bzw. die Mitglieder, der in die Arbeit eingebracht wird.
- 13.
Hier scheint, was noch zu prüfen wäre, eine „Entstaatlichung“ in dem Sinne im Gange, dass keine Dezentralisierung der Koordination, Steuerung und Regulation erfolgt, sondern nur eine der Leistungserbringung.
- 14.
Außerdem ist es vielfach in ihren Satzungen festgeschrieben.
- 15.
Hierdurch prädestinieren sich Einrichtungen der Kommune für eine Weiterentwicklung in Richtung zivilgesellschaftlicher Organisationen am stärksten, wenngleich sie dafür sowohl ihre Marktmonopolstellung als auch ihre umfängliche staatlich grundfinanzierte Leistungserbringung zugunsten von ebenso notwendigen Koordinations-, Steuerungs- und Regulationsaufgaben zurücknehmen müssten.
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Albrecht, PG. (2019). Ausgangserfahrungen: Zur zivilgesellschaftlichen Ausrichtung lokaler Begegnung, Kultur, Bildung sowie Ordnung und Sicherheit. In: Staatlichkeit aus zivilgesellschaftlicher Perspektive. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-24505-4_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-24505-4_2
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