Grundlage für die Alarmierung ist der Alarmierungsplan als Teil der Brandschutzordnung eines Betriebes. Er hat Angaben über Art und Weise der Alarmierung, Verantwortlichkeiten und zu treffende Maßnahmen nach einer Alarmierung zu enthalten.

In den meisten Fällen wird es tatsächlich der Sicherheitsdienst sein, der für die Alarmierung verantwortlich ist. Hier laufen in der Regel alle Fäden – Brandmeldeanlage, Alarmierungsanlage usw. – zusammen.

Dabei spielt Zeit natürlich eine entscheidende Rolle: Je schneller eine Alarmierung erfolgt, desto ruhiger und geordneter sind Evakuierungsmaßnahmen möglich. Dazu müssen allen Beschäftigten natürlich die entsprechenden Signale bekannt sein.

  • Klingeln

  • Glocken

  • Megafon

  • Alarmierungsanlagen

In größeren Unternehmen und Gebäuden erfolgt die Alarmierung über automatische Alarmierungsanlagen, die auch mit einer Sprechanlage gekoppelt werden können. So kann neben dem Signalton auch eine Durchsage an die Belegschaft erfolgen (ELA; siehe Schutz- und Sicherheitstechnik).