Zusammenfassung
Die Geschichte der Mitbestimmung in Deutschland geht zurück bis auf das Frankfurter Paulskirchen-Parlament von 1848. Dem Soziologen Otto Neuloh zufolge ist die Mitbestimmung aus drei „Handlungslinien“ hervorgegangen: der „Angebotslinie der Unternehmer“, der „Forderungslinie der Arbeiterbewegung“ und der „Gesetzgebungslinie“. Es gab keinen Masterplan – erst im Mit- und Gegeneinander der drei Akteure entwickelte sich die Mitbestimmung zu einem spezifischen Modell der Arbeitnehmervertretung, das seine tieferen Wurzeln in den christlichen und sozialreformerischen Zeitströmungen des 19. Jahrhunderts hatte.
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Notes
- 1.
Prototypisch für eine „intermediäre Institution“ im hier verstandenen Sinne ist der Betriebsrat; ihm obliegt die Vermittlung pluraler, oft gegensätzlicher Interessen; so verlangt z. B. § 2, Abs. 1 BetrVG eine Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber „zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs“.
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Müller-Jentsch, W. (2019). Kurze Geschichte der deutschen Mitbestimmung. In: Mitbestimmung. essentials. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-24174-2_2
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