Zusammenfassung
Das Eisenbahnrecht in seiner heutigen Ausprägung ist ein vergleichsweise junges Rechtsgebiet, das erst mit der Bahnreform Ende 1993 entstanden ist. Insbesondere hinsichtlich der Regelungen betreffend den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur konnte dabei nicht auf vorherige Erfahrungen zurückgegriffen werden, da es über die praktische Anwendung der genannten Regelungen aus dem preußischen Eisenbahngesetz von 1838 keine Aufzeichnungen gibt. Daher verwundert es nicht, daß die entsprechenden Regelungen im mit der Bahnreform geschaffenen AEG zunächst unzureichend waren, um einen diskriminierungsfreien Zugang zu Eisenbahninfrastruktur zu gewährleisten und damit die Entwicklung eines effektiven Wettbewerbs auf dem Schienennetz zu ermöglichen.
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Fuchs, K. (2014). Analyse und Fazit. In: Diskriminierungsfreier Zugang zur Eisenbahninfrastruktur in Deutschland. Edition KWV. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-24072-1_5
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-24072-1_5
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