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Paradoxien der Nutzung von IT-Systemen

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Paradoxien des Verbraucherverhaltens

Zusammenfassung

Paradoxien: Paradoxien sind in den Wissenschaften weithin geläufig, auch wenn in den Kulturwissenschaften Paradoxien häufig durch Präsuppositionen bedingt sind, die selten einer Problematisierung unterzogen werden. Paradoxien haben für die Wissenschaft einen hohen Stellenwert, da sie es ermöglichen, die Begründungstiefe von Aussagen zu erhöhen. Auch die Offenlegung von denkmöglichen Präsuppositionen, die existieren müssen, um aus einer Aussage ein Paradoxon werden zu lassen, wird als zusätzliche Begründung verstanden. Es wird deutlich, in welchem Zusammenhang resp. Kontext die Aussagen gelten.

Unternehmen: Der Einsatz von Informationstechnologien in Unternehmen hat eine lange Tradition und es wird i. d. R. die Erwartungshaltung geteilt, dass der Einsatz von Technologien zu einem positiven Produktivitätseffekt führt. Die mangelnde Sichtbarkeit von Investitionen in IT in Produktivitätsstatistiken hat zu der Formulierung des sogenannten Produktivitätsparadoxons der Informationstechnik für Unternehmen geführt. Es wird diskutiert, ob und unter welchen Bedingungen eine solche Aussage paradox ist.

Individuum: Die Nutzung von Informationstechnologien durch Individuen ist insbesondere im Zuge der Verbreitung des Smartphones weithin sichtbar geworden. Dabei ist die Nutzung von IT-Systemen durch Subjekte in einem beruflichen Kontext seit geraumer Zeit Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen und findet nicht zuletzt auch in der Diskussion des Produktivitätsparadoxons für Unternehmen seine implizite Würdigung. Es scheint aber begründete Zweifel zu geben, ob die Nutzung individueller Informationssysteme die Vorteile nach sich ziehen, wie dies aktuell propagiert wird. Anhand des Leistungs- und Verhaltensparadoxons der individuellen Nutzung von Informationstechnologien sollen mögliche paradoxe Situationen untersucht werden.

Gesellschaft: Aus einer übergeordneten Perspektive, der Gesellschaft, ist der Einsatz von Informationstechnologien hinsichtlich der dortigen institutionellen Arrangements zu analysieren. Gibt es Paradoxien bei der Nutzung von Informationstechnologien, die die Kerne einer freiheitlichen Gesellschaft, zu der die Demokratie mitsamt einer entsprechenden Wettbewerbsordnung gehören, gefährden? Die Forderung nach mehr IT-Einsatz wäre dann vor dem Hintergrund der Grundwerte einer freiheitlichen Ordnung paradox.

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Notes

  1. 1.

    Quine verdeutlicht anhand des Barber-Paradoxes (für die wahrheitsgemäße Variante) und das Frederic Paradox (in dem das Lebensalter eines Menschen 4n an seinem n-ten Geburtstag betragen kann) die Unterscheidung der beiden Paradoxie-Varianten, die aber nicht vollständig die denkmöglichen Paradoxie-Arten wiedergibt, wie dies u. a. bei Quine (1976) anhand der Entfaltung weiterer Paradoxien nachvollzogen werden kann.

  2. 2.

    Die Propositionen und nicht die Sätze sind die „Dinge“, die wahr oder falsch sind, vgl. Quine (2005, S. 19). Damit sind erkenntnistheoretische Implikationen unmittelbar gegeben.

  3. 3.

    Im vorliegenden Beitrag werden die Begriffe Informationstechnik, IT-Systeme und Anwendungssysteme synonym verwendet. Bei sämtlichen dieser Begriffe steht der automatisierte Teil eines Informationssystems im Vordergrund, den es bezüglich der Wirkungen in diesem Beitrag zu untersuchen gilt, vgl. hierzu auch die in Fußnote 7 zitierte Literatur.

  4. 4.

    Institutionen sollen in Anlehnung an North (1992, S. 3), verstanden werden als „Spielregeln einer Gesellschaft oder, förmlicher ausgedrückt, die von Menschen erdachten Beschränkungen menschlicher Interaktion. Dementsprechend gestalten sie die Anreize im zwischenmenschlichen Tausch, sei dieser politischer, gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Art“.

  5. 5.

    Verfügungsrechte sind die Basis eines freien wirtschaftlichen Systems, das als Basisannahme für den gesellschaftlichen Rahmen den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegt. Die Verfügungsrechte (property rights) umfassen ökonomisch vor allem das Recht, Leistung zu gebrauchen und Nutzen daraus zu ziehen. Die Verfügungsrechte unterscheiden dabei, je nach Rechtsordnung, zulässige von unzulässigen Handlungen, vgl. u. a. Erlei et al. (2016, S. 283 ff.); Richter und Furubotn (2010, S. 5 f., 13).

  6. 6.

    Das dem vorliegenden Beitrag zugrunde liegende Selbstverständnis von Individuen, deren Rechten und einer demokratischen Ordnung gehen historisch auf die Denkmustern der Aufklärung zurück, die in Deutschland durch Fichte, Hegel und Kant, in Frankreich durch Bodin, Montesquieu, Rosseau, sowie in England durch Hobbes und Locke entfaltet wurden, vgl. zu einer umfassenderen Einordnung der Demokratie in einem historischen Kontext Frevel und Voelzke (2017, S. 11–64).

  7. 7.

    Die Sichtweise auf Unternehmen folgt hier der institutionenökonomischen Perspektive, die erstmals von Coase in seinem Beitrag „The Nature of the Firm“ 1937 vorgetragen wurde, vgl. Coase (1937). Coase betont, dass Unternehmen durch ihre Hierarchie geprägt werden, die sich organisatorisch darin ausdrückt, dass Weisungen das leitende Koordinationsprinzip für die arbeitsteilige Organisation des Unternehmens sind. Damit kontrastiert er zugleich den Marktmechanismus, dessen Leitprinzip – in einer Welt funktionsfähigen Wettbewerbs – die weitgehend autonome, hierarchiefreie und ausschließlich durch den Preis bestimmte Koordination von Angebot und Nachfrage ist.

  8. 8.

    Zum Hintergrund der Ausführungen zur Gesellschaft sei auch auf die Anmerkungen aus Fußnote 10 verwiesen.

  9. 9.

    IK-Systeme werden hier synonym zu IT-Systemen verwendet.

  10. 10.

    Die Vielfalt und Verwobenheit von Digital Devices und der Lebenswelt der Individuen weist enge Bezüge zu den Gedanken auf, die auch unter dem Rubrum „Singularisierung der Gesellschaft“, vgl. Reckwitz (2018, S. 45 ff.), als Extrakt zu Reckwitz (2017), vgl. insbesondere ebenda, S. 48 ff., thematisiert wird. Die Digitalisierung ist in der Lage, die Singularitäten zu ermöglichen, ohne die dies wirtschaftlich kaum denkmöglich wären. Daher ist die Singularitätsdiskussion untrennbar mit der Digitalisierung und mit der Frage zur Wirkung von IT-Systemen auf einer individuellen Ebene verbunden.

  11. 11.

    An der Verwendung des Worts „Leistung“ und „Leistungsfähigkeit“ können diverse inhaltliche und messtechnische Fragestellungen aufgeworfen werden, denn die Frage ist, was die Leistung eines Menschen – und vor allem in welchem Kontext – ausmacht. Hier wird, ohne dies angesichts der gebotenen Kürze des Beitrags zu konkretisieren, von der kognitiven Leistung des Gehirns ausgegangen. Damit bezieht sich die Frage nach der Leistung auf die Fähigkeit, sich an Inhalte zu erinnern, diese geistig zu verarbeiten und im Sinne einer produktivitätsorientierten Interpretation möglichst viel innerhalb der gegebenen Zeit zu verwenden.

  12. 12.

    Spitzer (2012), Position 2464, verweist auf die Untersuchungen mittels funktioneller Magnetresonanz-Tomografie. Dabei bezieht er sich auf Studien von Longcamp et al. (2008, 2011). Es sei außerdem bei der Nutzung von IT-Systemen darauf verwiesen, welche kognitiven Wirkungen damit einhergehen. Vergleiche zu einer Untersuchung der kognitiven Konsequenzen bei der Verfügbarkeit von Informationen über Google auf Sparrow et al. (2011) verwiesen.

  13. 13.

    In diesem Sinne ist die Forderung der Bildungspolitiker nach mehr Technologien in den Klassenzimmern wenig nachvollziehbar.

  14. 14.

    Die im Hörsaal gestellte Frage kann als unstrukturiert im Sinne einer Befragungstechnik interpretiert werden und es wird auch kein Anspruch auf eine elaborierte empirische Methode erhoben. Es bedarf auch des Hinweises, dass bei der Eingabe eines Stiftes auf einem Tablet ein anderer Vorgang vorliegt, bei dem das angedeutete Merkproblem nicht auftritt (bzw. zu dessen Wirkung es keine dem Verfasser bekannte Studie gibt). Es geht dem Verfasser an dieser Stelle vor allem darum, dass die Kenntnisse über die Wirkung von digitalen Endgeräten auch in der jüngeren Generation und bei intellektuell gut ausgebildeten Studierenden noch nicht hinreichend zu sein scheint.

  15. 15.

    In der aktuellen Studie von Deloitte (2018) geben die Konsumenten an, dass sie durchschnittlich 56 Mal am Tag auf das Smartphone schauen, wobei dies erst bei einer Altersklasse von 45 Jahren an deutlich niedriger wird (20 Mal am Tag für die bis 54-jährigen Nutzer).

  16. 16.

    Vgl. exemplarisch die Ausführungen von Walgenbach, der die Fragmentierung des Management-Alltags anhand der Studien aus der Literatur wiedergibt, hier sei insbesondere auch auf die Arbeiten von Mintzberg zu diesem Themenkomplex verwiesen.

  17. 17.

    Es soll hier nicht der Eindruck erweckt werden, dass der Autor Spitzers Ausführungen teilt. Spitzers Ausführungen und seine herangezogenen Begründungen sind keinesfalls so eindeutig, wie er es formuliert. In gewisser Hinsicht ist es ein populärer Wissenschaftsjournalismus, der bei dieser Fragestellung vielleicht sogar geboten sein kann. Zur Kritik an den Ausführungen Spitzers sei exemplarisch auf Bartens (2012) im populärwissenschaftlichen Bereich verwiesen. Es kann an dieser Stelle aufgrund der gebotenen Kürze keine Diskussion darüber geführt werden, ob Spitzer Recht hat oder nicht. Die von ihm zitierte Originalliteratur und die dort vorgetragenen empirischen Studien deuten in jedem Fall an, dass die Nutzung digitaler Geräte durch Menschen kritisch zu hinterfragen ist.

  18. 18.

    Es wird bewusst von einer informationellen Privatheit gesprochen, denn es wäre mit dem allgemeingültigen Privatheitsbegriff eine größere Extensionalität des Worts gegeben. Dies ist hier nicht intendiert, denn im Kontext der Paradoxien geht es um die scheinbare Paradoxie zwischen der „leichtfertigen“ Bereitschaft, Informationen über sich preiszugeben, während gleichzeitig – wiederum nur auf der Ebene der Informationen (bei einer Gleichsetzung von Daten und Informationen) – ein Schutz auf Privatheit der Daten gefordert wird. Dabei wird unter informationeller Privatheit eine Situation verstanden, in der „Personen den Anspruch haben, vor unerwünschtem Zugang im Sinne eines Eingriffs in persönliche Daten über sich geschützt zu werden“, Rössler (2001, S. 25). In einem ähnlichen Sinne äußert sich bereits 1967 Westin (1967), wobei dort die Kontrolle des Individuums über das was der Informationsfreigabe und wann und in welchem Umfang dies geschieht. Der Schutz des Individuums und die Kontrolle des gleichen über individuelle Informationen sollen hier nicht differenziert werden. Es geht – aus welcher Perspektive auch betrachtet – darum, dass ein Individuum das Recht hat, Informationen über sich freizugeben, wozu auch der Umstand gehört, dass dieses Recht nicht durch andere umgangen werden kann (Schutz). Es sei der Vollständigkeit halber angemerkt, dass es gegen die Verwendung des Terminus „Privatsphäre“ und „Privatheit“ aus rechtlicher Sicht Einwände gibt, da der Bedeutungsgehalt den Zwecken des Datenschutzes nicht genügt, vgl. Albers (2017, S. 11 f.), und die dort zitierte Literatur. Im juristischen Kontext wird daher das Privatheitsproblem im Nachgang zur Volkszählungs-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 1983 von informationeller Selbstbestimmung gesprochen. In dem vorliegenden Beitrag ist mit der zuvor gegeben Formulierung des individuellen Rechts zur Freigabe von Informationen dieser Aspekt bereits abgedeckt.

  19. 19.

    Vgl. Karwatzki et al. (2017), die untersuchen, inwieweit die Dispositionen der Nutzer zu dem Wert der Privatheit, der Servicepersonalisierung und der Transparenzeigenschaften die Bereitschaft zur Abgabe von Informationen über sich selbst beeinflussen. Zur Personalisierungsfragestellung vergleiche auch die empirische Untersuchung von Chellappa und Sin (2005).

  20. 20.

    Der Netzwerkeffekt soll hier in Anlehnung an Tirole verstanden werden: „Er bezeichnet Situationen, in denen der Konsum eines Gutes den Konsumenten mehr Nutzen stiftet, wenn es auch noch von vielen anderen konsumiert wird“, Tirole (1999, S. 873). Netz- und Netzwerkeffekte werden in diesem Artikel synonym verwendet.

  21. 21.

    Vgl. hierzu die im Rahmen des Forschungsprojektes „Privatheit im Wandel“ an der Universität Hohenheim am Lehrstuhl für Medienpsychologie angefertigte Studie, Trepte, Masur (2015). Aufgrund der kulturellen Relativität der Bereitschaft zur Selbstoffenbarung in Social Networks sei auch auf die Arbeit von Krasnova et al. (2012) verwiesen.

  22. 22.

    Die Attraktivität von virtuellen Welten wird von großen Unternehmen durch Angebote genutzt, um das reale Angebot anzureichern, oder es werden von bestehenden oder neuen Firmen ausschließlich virtuelle Weltangebote unterbreitet. Es wird dabei unter dem Begriff der Parallelwelt kein kosmologischer oder physikalischer Sinnzusammenhang unterstellt, sondern im Sinne der Psychologie eine Auslegung des Worts „Parallelwelt“ vorgenommen.

  23. 23.

    Realitätsflucht ist die Flucht aus der realen Welt, um in einer Scheinwirklichkeit Zuflucht zu suchen, die eine bessere Versprechung mit sich bringt. Daher wird in diesem Zusammenhang auch von Traumwelten gesprochen, zu Träumen vgl. Myers (2014, S. 111 ff.).

  24. 24.

    Eine virtuelle Welt (VW) in einem engen Sinne kann definiert werden als „an unstructured social and technological environment that possesses three central characteristics: 1) It is embedded in a three-dimensional, visually sophisticated digital space; 2) it represented by avatars, and movements of these avatars within the digital space are rendered simultaneously to all other constituents in the virtual vicinity in a three-dimensional visualization that enables real-time interaction; and 3) users of the VW engage in different exchange processes, whether social (mutual dissemination of thoughts and opinions), material (trading virtual material objects), or monetary (transfer of virtual currency). Every constituent engages in some but not necessarily all exchange processes.“, Eisenbeiss et al. (2012, S. 4). In einem weiteren Sinne ist eine virtuelle Welt bereits dann gegeben, wenn die Kommunikation in einem virtuellen Raum stattfindet.

  25. 25.

    Damit sind nicht psychische Krankheiten wir bei multiplen Persönlichkeitsstörungen als Ausdrucksform einer dissoziativen Störung, vgl. etwa Myers (2014, S. 689 ff.), gemeint. Es handelt sich vielmehr um in unterschiedlichen sozialen Kontexten gepflegte abweichende Denk- und Verhaltensformen. Inwieweit ein solches Verhalten mit einem psychisch problematischen Zustand einhergehen kann oder muss, soll hier nicht erörtert werden.

  26. 26.

    By offering a social and economic supplement or alternative to the real world, VWs allow people and organizations alike to ‚step‘ into another world.

  27. 27.

    Zur Ontologie als Seinslehre vgl. Schwemmer (2015, S. 35).

  28. 28.

    Vgl. zu der Differenzierung von realer und virtueller Identität, der Situation eines „second life“, unter anderem Suh et al. (2012).

  29. 29.

    Die Definition und Messung von Produktivität im Allgemeinen und im Bereich der Informationstechnik im speziellen ist keinesfalls unproblematisch. Auf die damit verbundenen Probleme kann hier nur am Rande eingegangen werden, wenn es um die Erörterung des Produktivitätsparadoxons der IT geht und zwar in dem Sinne, dass die Probleme des Einsatzes eines technischen Systems hinsichtlich seiner Wirkungen im nicht-technischen Bereich eine grundsätzliche Problematik der Informationstechnologie-Wirkung repräsentiert, die die faktische Existenz des Paradoxons deutlich reduzieren dürfte. Es ist eher das noch nicht hinreichende Verständnis von Informationstechnologien in soziotechnischen Systemen, welches zu Annahmen führt, die als unreflektiert verstanden werden können.

  30. 30.

    Zu den Problemen der Messung der Produktivität von Informationstechnologien vgl. u. a. Brynjolfsson und Hitt (1996, 1998). Die zeitversetzte Wirkung der Investition in Informationstechnologien geht u. a. aus dem Beitrag von Aral et al. (2006) mit der empirischen Analyse des Nutzens einzelner Investitionen und auch von Investitionsverbünden hervor.

  31. 31.

    Die Unterscheidung in eine engere und weitere Fassung des Produktivitätsparadoxons folgt Zelewski (1999, S. 1).

  32. 32.

    Eine Ausnahme stellt Zelewski (1999, S. 2), dar, die hier wörtlich übernommen werden. Zelewski versteht nur unter diesen Präsuppositionen, dass die nicht vorhandenen oder gar negative Korrelation als widersinnig interpretiert werden kann. Dabei werden die Präsuppositionen auch nur als hinreichend und nicht als notwendig erachtet, um ein tatsächliches Produktivitätsparadoxon zu begründen.

  33. 33.

    Der Verfasser ist sich bewusst, dass die Anforderungs- und Wirkungspräsupposition implizit auch der Präsupposition vollständiger Prognose- und Realisierungsfähigkeit bei Zelewski untergeordnet werden könnte, wenn erstens bei der Anforderungspräsupposition auch die Unsicherheit und Adäquanz der Anforderungsformulierung, die bei einem immateriellen Produkt Software zugrunde liegt, mit umfasst ist. Aus Sicht des Software Engineerings wird das Produkt Software erst noch definiert und entwickelt, bevor es Wirkungen entfalten kann. Dabei ist ex ante nicht in der notwendigen Detaillierung ermittelbar, welche Anforderungen erforderlich sind oder welche Anforderungen (bis hin zu keinen Anforderungen) ökonomisch geboten wären. Zweitens wird bei der Wirkungspräsupposition nicht nur die Prognose- oder Realisierungsfähigkeit problematisiert, sondern die Frage, inwieweit die Ursache (Investition in IT) überhaupt in Zusammenhang mit dem wertmäßigen Erfolg von Unternehmen aus einer Messproblematik heraus gebracht werden kann.

  34. 34.

    Es gibt auch Investitionen in IT-Systeme, bei denen die Anforderungen ex ante bekannt sind. Bei diesen Investitionen, die vor allem Hardwaresysteme oder solche mit embedded systems darstellen, ist das skizzierte Anforderungsproblem in dieser Form nicht gegeben. Für die Investitionshöhe und die Produktivitätswirkung dürften die vom Anforderungsproblem umfassten Systeme aber viel bedeutender sein.

  35. 35.

    Marktversagen liegt i. d. R. vor, wenn Externe Effekte, Unteilbarkeiten und Marktmacht, Informationsmängel (fehlende Markttransparenz, Unsicherheit i. e. S.) oder Anpassungsmängel vorliegen, vgl. Fritsch (2018, S. 83 ff.).

  36. 36.

    Die Unteilbarkeitsproblematik ist in Zeiten der Digitalisierung aufgrund der mit Netzeffekten verbundenen Gefahr von Marktmacht sowie der Tendenz zu natürlichen Monopolen besonders evident (in diesem Zusammenhang sind auch externe Effekten zu untersuchen). Die Beseitigung von Informationsmängeln durch das Internet wurde zunächst erwartet, allerdings hat sich gezeigt, dass Informationsasymmetrien insbesondere bei der Digitalisierung zu einem Problem werden, sodass neben der Unteilbarkeitsthematik (und der Externalitätsproblematik) Informationsasymmetrien als Grund für Marktversagen im Kontext der Digitalisierung diskutiert werden sollen.

  37. 37.

    Zum Signalling und Screening sei auf die Standardbücher zur Institutionenökonomik verwiesen, die im Rahmen dieses Beitrags bereits erwähnt wurden, Erlei et al. (2016); Richter und Furubotn (2010); Fritsch (2018).

  38. 38.

    Dabei lässt sich dieser einzelne Versicherungstyp auch auf andere Fälle ausdehnen, in denen ein analoges Versicherungsmuster gilt: es wird ein Risikotyp versichert und die Versicherung profitiert davon, wenn sie viele versichert. Bei Kenntnis der Risiken der einzelnen Versicherten ist dieser ökonomische Anreiz nicht mehr vorhanden, denn es geht dann um die Selektion des Risikos und weniger um die Diversifikation desgleichen.

  39. 39.

    Dabei ist den meisten Verbrauchern diese Situation möglicherweise nicht bewusst und sie halten sich weiterhin für besser informiert als die Marktgegenseite. Die mit einer solchen Situation möglicherweise verbundene Problematik, die eine weitere Paradoxie darstellen könnte, sei in diesem Artikel nicht weiter vertieft.

  40. 40.

    Es wird unter „keinem Markt“ verstanden, dass die Individuen, die ihre Daten quasi in Verkehr bringen, keinen Preis für die Daten erhalten. In Abgrenzung dazu gibt es selbstredend auf der Verwertungsebene durch Dritte Märkte für das Datenhandling. So sind Betreiber von Kundenkarten, wie Bertelsmann für die DeutschlandCard oder Payback für die Payback-Kunden im Besitz von Kundendaten, die im Zusammenhang mit Transaktionen stehen. Während bei Payback oder der DeutschlandCard die Nutzerdaten innerhalb der Payback unterstützenden Unternehmen über den Netzwerkbetreiber ausgetauscht werden, quasi eine geschlossene Plattform, werden bei anderen Plattformen wie Google die Daten auch an fremde Dritte veräußert.

  41. 41.

    Der Effekt der Aufgabe der Selbstautonomie des aufgeklärten Subjekts wäre auch im Rahmen der Erörterung der Paradoxien bei der Nutzung von Informationssystemen auf der individuellen Ebene möglich gewesen. Aufgrund der hier fokussierten kollektiven Wirkung der Sichtweise, die vor allem auch auf einer Gesellschaftsebene zu unerwarteten und – vor dem Hintergrund einer aufgeklärten perspektive – als nicht wünschenswert erachteten Folgewirkung, wird die Paradoxie hier thematisiert.

  42. 42.

    Diese Situation deckt sich mit den Erkenntnissen aus dem Ultimatum Game, vgl. Sanfey et al. (2003, S. 1756 f.), und die dort zitierte Literatur. Übertragen auf die Situation der Studierenden bedeutet dies, dass je fairer die Bewertung ist, die Studierenden einen höheren Preis dafür zu zahlen bereit wären (in einer ökonomischen Interpretation bezüglich der Zahlungsbereitschaft) als einer objektivierten Bewertungsbasis für das Entscheidungsverhalten von Individuen.

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Schütte, R. (2019). Paradoxien der Nutzung von IT-Systemen. In: Blättel-Mink, B., Kenning, P. (eds) Paradoxien des Verbraucherverhaltens. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-23841-4_5

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