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Feudalismus oder Aufklärung? Optionen der digitalen Gesellschaft

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Book cover Die Maschine: Freund oder Feind?
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Zusammenfassung

Die Digitalisierung verändert die Gesellschaft und bewirkt einen Wertewandel, der eine gesellschaftliche Verhandlung neuer Grenzen notwendig macht. Der Diskurs wird in diesem Beitrag in das Spannungsfeld fiktiver Idealpositionen gestellt, die als (digitaler) Feudalismus und als (digitale) Aufklärung vorgestellt werden. Dabei steht Feudalismus sinnbildlich für eine Herrschaftsform der Dominanz einzelner Stände – hier der Anbieter digitaler Produkte – und Aufklärung sinnbildlich für die Position des informierten und freien Individuums. Zu Themenfeldern wie Datenschutz, Privatheit und Überwachung und Beispielen aus der digitalen Wirtschaft wird thesenhaft gezeigt, welche Art von gesellschaftlicher Debatte sich anbahnt. Dabei ist es von Bedeutung, dass die Frage nach dem Weg der digitalen Gesellschaft durch aufgeklärte Menschen beantwortet und nicht durch eine Entwicklung vorgegeben wird, die anschließend nur zur Kenntnis genommen werden kann.

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Notes

  1. 1.

    Nach http://www.boersennews.de/markt/aktien/hoechste-marktkapitalisierung. Zugegriffen: 24. Oktober 2016.

  2. 2.

    Siehe beispielsweise Stellungnahmen von Datenschützern auf https://www.datenschutz-grundverordnung.eu/eu-datenschutz-gurndverordnung-senkt-datenschutzniveau-in-deutschland/. Zugegriffen: 30. Mai 2017.

  3. 3.

    Siehe dazu etwa die Meinungen zum BND-Gesetz in (Leutheusser-Schnarrenberger 2016) und (Stadler 2016) oder ein Interview mit dem ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, der einen höchstrichterlichen Korrekturbedarf sieht: https://www.golem.de/news/ex-verfassungsgerichtspraesident-papier-die-politik-stellt-sich-beim-bnd-gesetz-taub-1702-125537.html. Zugegriffen: 31. Mai 2017. Einen weiteren Fall der Überwachungsgesetzgebung bezeichnet der Inhaber des Lehrstuhls für Kriminologie an der Ruhr-Universität Bochum, Prof. Singelnstein, als „Schweinsgalopp durch die Hintertüre“, der „mit demokratischer Debattenkultur nichts zu tun [hat]“, vgl. https://netzpolitik.org/2017/wir-veroeffentlichen-den-gesetzentwurf-der-grossen-koalition-zum-massenhaften-einsatz-von-staatstrojanern/. Zugegriffen: 31. Mai 2017.

  4. 4.

    Als Überblick eignen sich etwa (Garfinkel 2000), (Schneier 1997), (Albrecht 2014) und (Schaar 2015).

  5. 5.

    Der stringente Nachweis eines solchen Vorgehens fällt schwer, auch wenn die beschriebenen Phänomene teilweise bereits untersucht sind, vgl. etwa Aniko Hannak et al. (2014).

  6. 6.

    https://captology.stanford.edu/.

  7. 7.

    Man kann einwenden, dass das nicht stimmt: Viele Cloud-Dienste ermöglichen dem technisch versierten Anwender, der seine Anwendungen selber betreibt und konfiguriert, selbst auszuwählen, in welchen Jurisdiktionen seine Daten abgelegt werden. Für die überwiegende Mehrheit der Endanwender ist diese Möglichkeit aber nicht gegeben.

  8. 8.

    Es handelt sich hier nicht um theoretische Überlegungen, wie etliche Fälle zeigen: Laut http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/netzwirtschaft/cia-belastet-verhaeltnis-zwischen-apple-google-us-regierung-14915232.html erwartet die CIA von Apple Mithilfe bei der Entschlüsselung von iPhone Daten und laut http://www.berliner-zeitung.de/ratgeber/recht/wie-bei-us-mordfall-alexa-als-zeugin-darf-die-polizei-auf-amazon-echo-zugreifen-26157776 ist der Sprachassistent Alexa mutmaßlich Zeuge eines Mordes. Zugegriffen: 30. Mai 2017.

  9. 9.

    Das Zukunftsinstitut benutzt in seinem Bericht (Zukunftsinstitut 2015) den in diesem Kontext recht bemerkenswerten Zwischentitel „Mobile Devices als Lebensgefährten“.

  10. 10.

    Christine Bilger: Der digitale Freund und Helfer. Neue Software für die Polizei in Stuttgart. Stuttgarter Zeitung, 16. September 2015 abrufbar unter: http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.neue-software-fuer-die-polizei-in-stuttgart-der-digitale-freund-und-helfer.f3b32701-8b04-451e-8500-2fb3243b474b.html. Hinweis: Die aufmerksame Leserin wird sich nach der Bedeutung der Zahlen am Ende dieses Links fragen. Enthalten sie Hinweise auf die Identität des Nutzers? Wesentlich dabei ist weniger, ob das im konkreten Einzelfall tatsächlich so ist, sondern dass es so sein könnte und dass der Nutzer über diese Frage wenig Rechtssicherheit erhalten kann.

  11. 11.

    „Alles, was es schon gibt, wenn du auf die Welt kommst, ist normal und üblich und gehört zum selbstverständlichen Funktionieren der Welt dazu. Alles, was zwischen deinem 15. und 35. Lebensjahr erfunden wird, ist neu, aufregend und revolutionär und kann dir vielleicht zu einer beruflichen Laufbahn verhelfen. Alles, was nach deinem 35. Lebensjahr erfunden wird, richtet sich gegen die natürliche Ordnung der Dinge“, meint Douglas Adams (2003) in Lachs im Zweifel – Zum letzten Mal per Anhalter durch die Galaxis.

  12. 12.

    Warren und Brandeis beschreiben in ihrem Artikel The Right to Privacy (1890, S. 195) Privatheit als „The right to be let alone“.

  13. 13.

    Bots sind Programme, die Texte lesen und auf diese mit Antworten oder Bemerkungen reagieren. Sie erwecken oft den Eindruck, dass sie die gelesenen Texte „verstünden“. Sie werden im Internet zur Beantwortung von Kundenanfragen, für Werbung und Propaganda oder auch zum systematischen Verfälschen von Stimmungsbildern in Foren eingesetzt.

  14. 14.

    Bei den amerikanischen Präsidentschaftswahlen 2016 spielten Bots eine bedeutende Rolle, vgl. etwa (Woolley und Howard 2016).

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Der Autor dankt Herrn Dr. Thomas Bächle für viele wichtige Hinweise während der Vorbereitung dieses Beitrags.

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Cap, C.H. (2019). Feudalismus oder Aufklärung? Optionen der digitalen Gesellschaft. In: Thimm, C., Bächle, T. (eds) Die Maschine: Freund oder Feind?. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-22954-2_8

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  • Publisher Name: Springer VS, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-658-22953-5

  • Online ISBN: 978-3-658-22954-2

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