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Behinderung als Möglichkeitsraum an der Universität – Aspekte inklusiver, diskriminierungskritischer Lehre

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Praxishandbuch Habitussensibilität und Diversität in der Hochschullehre
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Zusammenfassung

In diesem Beitrag soll ‚Behinderung‘ als Möglichkeitsraum an Hochschulen und Universitäten diskutiert werden. Bezugspunkt ist die Debatte um eine inklusive Hochschule (Klein 2016; Dannenbeck & Dorrance, Inklusionssensible Hochschule: Grundlagen, Ansätze und Konzepte für Hochschuldidaktik und Organisationsentwicklung, Klinkhardt, Bad Heilbrunn, 2016) und hier besonders Fragen zur inklusiven Lehre an Hochschulen. Ausgehend davon möchte ich Hochschule als Wissenschaftskultur diskutieren. Diesbezüglich rekurriere ich auf ein Verständnis von Hochschule, welches Hochschule erstens als Institution begreift, zweitens Institutionen kulturwissenschaftlich deutet. Maßgebliches Erkenntnisinteresse einer kulturwissenschaftlichen Sicht auf Institutionen sind In-/Exklusionsprozesse, die in Institutionen stattfinden. Insofern sollen Prozesse der In-/Exklusion unter Bedingungen von Inklusion an Hochschulen analysiert werden. Im Rahmen dessen bildet Mehrfachzugehörigkeit (Zu dieser Thematik gehören auch alle Formen von chronischer und psychischer Erkrankung.) einen Schwerpunkt. In diesem Kontext wird sich die feministische Intersektionalitätsdebatte (Winker & Degele, Intersektionalität: Zur Analyse sozialer Ungleichheiten (Sozialtheorie), Transcript, Bielefeld, 2010; Lutz et al., Fokus Intersektionalität: Bewegungen und Verortungen eines vielschichtigen Konzeptes, VS Springer, Wiesbaden, 2012) sowie auf die Disability Studies bezogen.

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Notes

  1. 1.

    Zu dieser Thematik gehören auch alle Formen von chronischer und psychischer Erkrankung.

  2. 2.

    Mehrfachzugehörigkeit meint z. B. die Pluralität von sozialen Identitäten und damit einhergehend die Pluralität von Ausgrenzungserleben in einer Person. Aus sozialwissenschaftlicher Perspektive wird dann von Mehrfachzugehörigkeit gesprochen, wenn eine Person, beispielsweise, gleichzeitig behindert ist, einen Migrationshintergrund hat und aus einer sozial benachteiligten Familie stammt.

  3. 3.

    Ability bedeutet Fähigkeit und Ableism die einseitige Fokussierung auf körperliche und geistige Fähigkeiten einer Person. Der Begriff geht auf Fiona Cample zurück und bezeichnet eine Kritik an der Beurteilung von Menschen anhand von Fähigkeiten. Fähigkeit wird als eine Grenzmarkierung verstanden, die Behinderung produziert. Die Fähigkeit ist auch der Dreh- und Angelpunkt des essentialisierenden Denkens über Behinderung (Cample 2009; Maskos 2011).

  4. 4.

    Der tertiäre Bildungsbereich umfasst den Bereich im Bildungswesen eines Staates, der aufbauend auf einer abgeschlossenen Sekundarschulbildung auf höhere berufliche Positionen vorbereitet. Generell zählen die Hochschulen (Oberbegriff für Universitäten, Technische Universitäten, Hochschulen für Musik bzw. Kunst, Pädagogische Hochschulen sowie alle Arten von Fachhochschulen) zum tertiären Bildungsbereich, in Deutschland auch die Berufsakademien und Fachakademien bzw. Fachschulen.

  5. 5.

    Gleichstellungsrat der Fachhochschule Potsdam (2016, S. 3).

  6. 6.

    Die Begriffe Integration und Inklusion beruhen auf unterschiedlichen, inhaltlichen Konzepten hinsichtlich der Gleichstellung von gesellschaftlich benachteiligten Personengruppen, wie etwa die der Behinderten. Wobei der Begriff der Inklusion zunehmend den Begriff der Integration ablöst. Integration zielt als Konzept gewöhnlich darauf, eine diskriminierte Minderheit in die Mehrheitsgesellschaft zu integrieren. Kritisiert wurde am Integrationskonzept, dass dieser Ansatz die Norm der Mehrheitsgesellschaft nicht hinterfragt. Vor diesem Hintergrund wurde der Inklusionsansatz entwickelt. Im Kern beruht Inklusion auf der Idee, die Dichotomie ‚Minderheiten/Mehrheiten‘ aufzulösen. Stattdessen gilt Verschiedenheit und Pluralität als neue Norm. Vom Grundsatz her sind Alle in der Verschiedenheit gleich. Durch diesen Ansatz soll die Hierarchie zwischen normal und nicht-normal (oder: Minderheit und Mehrheit) ausgehöhlt werden (Bielefeldt 2009; Degener & Diehl 2015).

  7. 7.

    Geschichtlich gesehen ist das „Lehrhaus“ ein Begriff aus dem Judentum. In der Folge der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen (BRK) entstand im April 2009 die Empfehlung der Hochschulrektorenkonferenz für (HRK 2009) ‚Eine Hochschule für alle‘. Hier, wie auch in der BRK, sind Barrierefreiheit sowie die Beteiligung von Behinderung betroffener Menschen wichtige Elemente, um Chancengleichheit zu ermöglichen (Homann & Bruhn 2013). Damit geht die Forderung eines hierarchiefreien Lehrens und Lernens einher. Ebenso müssen Lehre und Forschung in sich selber bereits barriere- und diskriminierungsfrei sein. Ob am Ende tatsächlich ein Lehrhaus für Alle entsteht, hängt ferner von weiteren hochschulpolitischen wie bildungspolitischen Entscheidungen ab. Besonders wichtig ist es, die nach wie vor hochgradig selektierenden und exkludierenden Strukturen im tertiären Bildungssektor, insbesondere hinsichtlich von Personalentwicklung und Bildungsverständnis, in einem inklusiven und egalitären Sinne weiterzuentwickeln. Nicht zuletzt bedeutet dies einen Um- und Ausbau der Hochschullandschaft, eine Hochschulberechtigung für Alle (unabhängig von Vorbildung) sowie sozialverträgliche Partizipationsmöglichkeiten für eine (Hochschul-)Bildung für Alle. Das Konzept einer Hochschule für Alle soll also entschieden nicht zur Elitenbildung beitragen, sondern versucht den Elitegedanken der Hochschulen bildungspolitisch zu demokratisieren. Siehe dazu auch den Beitrag des deutschen Studentenwerks zum Thema Behinderung und Studium mit dem Beitragstitel: „Auf dem Weg zu einer „Hochschule für Alle“. http://www.studentenwerke.de/de/content/auf-dem-weg-zu-einer-hochschule-f%C3%Bcr-alle, zuletzt zugegriffen: 05. Februar 2018.

  8. 8.

    Zur Aktualität der Gender Studies und zur Kritik des Anti-Genderismus siehe: Brigitte Bargetz und Eva Kreisky (Hrsg.) (2017), Dauerkämpfe: aktueller Feministische Zeitdiagnosen und Strategien (Politik der Geschlechterverhältnisse)., Frankfurt: Campus; Sabine Hark und Paula-Irene Villa (2015), Anti-Genderismus: Sexualität und Geschlecht als Schauplätze politischer Auseinandersetzungen (Gender Studies), Bielefeld: Transcript; Laurie Penny, Fleischmarkt (2012), Weibliche Körper im Kapitalismus. Hamburg: Nautilus. An diesen Debatten um Feminismus und um die soziokulturelle Bedeutung von Geschlechterverhältnissen lässt sich ablesen, dass die Gleichberechtigung der Geschlechter nach wie vor Abwehrhaltungen befördert. Arbeitsmarktpolitisch zeigt sich dieser Umstand in den nach wie vor geringeren Löhnen und geringeren Renten von Frauen gegenüber denen von Männern. Vgl. Brigitte Aulenbacher und Angelika Wetterer (2009), Arbeit: Perspektiven und Diagnosen der Geschlechterforschung (Forum Frauen- und Geschlechterforschung). Frankfurt: Campus Verlag.

  9. 9.

    Vgl. dazu folgenden Artikel in der Zeit: „Soziale Herkunft: Mehr Luft für den Aufstieg“ von Astrid Herbold, Louisa Reichstetter und Anna-Lena Scholz. Aus „Die Zeit“, 23.05.2018. URL: http://www.zeit.de/2017/22/soziale-herkunft-eltern-bildung-studium/komplettansicht, zuletzt zugegriffen: 05. Februar 2018. Soziale Herkunft: Mehr Luft für den Aufstieg von Astrid Herbold, Louisa Reichstetter und Anna-Lena Scholz. Aus „Die Zeit“/Campus 23.05.2018. Zudem sind laut der Zahlen vom deutschen Studentenwerk im Jahr 2016 ca. 11 % der Studierenden behindert, oder haben eine chronische Krankheit. Siehe: URL: http://www.studentenwerke.de/de/content/studieren-mit-behinderungen-zahlen-und-fakten, zuletzt zugegriffen: 05. Februar 2018.

  10. 10.

    Zu Inklusion als zentrales Instrument der aktuellen Hochschulsteuerung und zum aktuellen Stand der Umsetzung siehe Klein & Schindler (2016).

  11. 11.

    Mit dem Ausdruck neo-realistisch beziehe ich mich auf einen in den Film- und Literaturwissenschaften geläufigen Ausdruck über eine Schaffensperiode nach der Zeit des Faschismus. Der dabei entwickelte Ansatz zielte darauf, die von der Mehrheitsgesellschaft verdrängte Wirklichkeit darzustellen.

  12. 12.

    Selbstverständlich werden nicht alle Differenzen zu Stigma-Merkmalen. Vielmehr sind in diesem Beitrag jene Differenzen gemeint, die tatsächlich einen soziokulturellen Unterschied machen bzw. soziokulturelle Unterschiede, die häufig auf Stigmatisierung und Formen sozialer Ungleichheit verweisen. Beispielsweise ist das Differenzmerkmal des Brillenträgers weniger mit Stigmatisierung und sozialer Ungleichheit verbunden als das Differenzmerkmal Behinderung.

  13. 13.

    Allgemein bedeutet Didaktik die Wissenschaft vom Lehren und Lernen. Bei der inklusiven Hochschuldidaktik steht inklusionssensibles Lernen und Lehren im Vordergrund. In der Praxis wird inklusive Hochschuldidaktik zumeist an Studierende adressiert und es gibt diesbezügliche Empfehlungen und Handreichungen für das Lehrpersonal. URL: http://www.studentenwerke.de/de/content/online-bibliothek#didaktik, zuletzt zugegriffen: 20. Februar 2018. Immer noch steht barrierefreie Hochschuldidaktik im Vordergrund. Inzwischen wird vermehrt auf Universal Design (vgl. URL: file:///C:/Users/admin/AppData/Local/Temp/Barrierefreie_Hochschuldidaktik.pdf, zuletzt zugegriffen: 04. Mai 2018) als didaktisches Konzept für Inklusion zurückgegriffen. In beiden Fällen dominieren Aspekte technologischer Assistenz für behinderte Studierende, gekoppelt mit Fragen von Studienassistenz. Beispielsweise geht es um Fragen der Erstellung einer barrierefreien Worddatei oder um die Umsetzung barrierefreier Online-Videos in der akademischen Lehre. Ein relativ neuer Ansatz ist in diesem Zusammenhang die Problematisierung des Verhältnisses von Lehrenden und Studierenden. Hier wird als ein zentrales Gestaltungselement inklusiver (Hochschul-)Didaktik die Partizipation verstanden. Ein Projekt ist beispielsweise das Coaching von Lehrenden durch Studierende. Ein weiteres Projekt sind Ausbildungsprogramme für behinderte Bildungsarbeiter_innen an Hochschulen (vgl. URL: file:///C:/Users/admin/Documents/texte/handbuch%20inklusive%20habitussensiuble%20didaktik/2016-357-iib.pdf, zuletzt zugegriffen: 20. Februar 2018). Insbesondere Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen werden in diesen Projekten erstens in die Hochschullehre eingebunden und zweitens als Bildungsarbeiter_innen ausgebildet. Sie vermitteln Studierenden an den Hochschulen ein Leben mit Behinderung als auch die Sichtweise von Menschen mit Behinderung. Insgesamt steht hier ein partizipatorisches Beziehungsgefüge im Mittelpunkt von Hochschuldidaktik (vgl. URL: http://www.uni-kiel.de/download/pm/2016/2016-357-iib.pdf, zuletzt zugegriffen: 20. Februar 2018). Grundsätzlich besteht aber in alledem die Gefahr einer Didaktisierung von Bildung und einer Didaktisierung von Diskriminierung. Dabei fehlt der aktuellen Debatte um eine inklusive Hochschuldidaktik die Erforschung von behinderten und chronisch kranken Lehrpersonal in der akademischen Lehre, vgl. dazu: Platte, Werner, Vogt und Fiebig (2018).

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Raab, H. (2019). Behinderung als Möglichkeitsraum an der Universität – Aspekte inklusiver, diskriminierungskritischer Lehre. In: Kergel, D., Heidkamp, B. (eds) Praxishandbuch Habitussensibilität und Diversität in der Hochschullehre. Prekarisierung und soziale Entkopplung – transdisziplinäre Studien. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-22400-4_25

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