Zusammenfassung
In der Bundesrepublik hat sich in Teilen des medialen und politischen Diskurses ein Bild von Geflüchteten etabliert, welches sie einseitig als tendenziell gering qualifiziert klassifiziert. Das gilt ganz besonders auch für geflüchtete Frauen. Lediglich in einigen Fachdiskursen wird ein differenzierteres Bild gezeichnet – welches im Mainstream von Medien, Politik und auch in Teilen der Wissenschaft bisher jedoch nur eingeschränkt oder gar nicht angekommen ist.
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Notes
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In Orientierung an Link und Jäger verstehe ich unter Diskurs „…eine institutionell verfestigte Redeweise, insofern eine solche Redeweise schon Handeln bestimmt und verfestigt und also auch schon Macht ausübt“ (Link 1983, zit. n.; Jäger 2001, S. 128). Darüber hinaus beschreibt Jäger Diskurs als „Fluss von ‚Wissen‘ durch die Zeit“ (Jäger 2001, S. 129). Schließlich wird Diskurs wiederum in Anlehnung an Foucault und Link als die sprachliche Seite einer diskursiven Praxis bestimmt. Das bedeutet, dass Diskurse nicht irgendwelche ‚flüchtigen‘ geistigen Phänomene oder Abbildungen von Realität, sondern selbst Realität sind. Außerdem wird der Machtaspekt stark betont: Diskurse entstehen und entwickeln sich nicht in macht- und herrschaftsfreien Räumen, sondern sind immer von bestehenden Macht- und Herrschaftsverhältnissen durchzogen.
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Pierre Bourdieu (1997, S. 49 ff.) bezeichnet als ökonomisches Kapital die materiellen Verhältnisse wie etwa Geld oder Eigentumsrechte und als soziales Kapital ein dauerhaftes Netz von „mehr oder weniger institutionalisierten Beziehungen gegenseitigen Kennens und Anerkennens“ (Bourdieu 1997, S. 63), auf welches ein Individuum, z. B. bei der Jobsuche, zurückgreifen kann. Kulturelles Kapital in objektiviertem Zustand meint z. B. Bücher, Gemälde, Kunstwerke oder Maschinen. In inkorporiertem Zustand umfasst es kulturelle Fähigkeiten, Fertigkeiten und Wissensformen. In institutionalisiertem Zustand entsteht kulturelles Kapital aus dem Erwerb von Bildungstiteln. Als symbolisches Kapital bezeichnet Bourdieu die „als wahrgenommen und als legitim anerkannte Form der drei vorgenannten Kapitalien (gemeinhin als Prestige, Renommee usw. bezeichnet)“ (Bourdieu 1985, S. 11). Diese Kapitalform wird aus der (in bestimmten sozialen Feldern erfolgreichen) Umsetzung einer oder mehrerer der drei oben genannten Kapitalformen gespeist, deren spezifische Effizienz und Wirksamkeit durch das symbolische Kapital gesteigert werden kann. Symbolisches Kapital liegt gewissermaßen quer zu den anderen Kapitalsorten und kann die dauerhafte Anerkennung und damit auch die (Herrschafts-)Position gesellschaftlicher Gruppen sichern.
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Symbole haben einerseits einen dinglichen Charakter, hinter denen ein tieferer Sinn liegt. Andererseits werden Symbole und ihre Bedeutung immer in Interaktion und Kommunikation diskursiv hergestellt.
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Statuspassagen sind „Übergänge zwischen sozialen Positionen, bei denen es etwas zu gewinnen oder etwas zu verlieren gibt“ (Behrens und Rabe-Kleberg 2000, S. 102). Gatekeeper sind Personen, die an den einzelnen Statuspassagen „wachen“ und direkt oder indirekt (mit)entscheiden. Die Autor_innen unterscheiden zwischen vier Typen von Gatekeepern: 1) Primärgruppen wie Peers, Freunde, Ehepartner; 2) persönlich bekannte Organisationsangehörige wie Vorgesetzte und Kolleg_innen; 3) persönliche Organisationsrepräsentant_innen wie Sachverwalter_innen; 4) externe Gutachter_innen. Diese vier Typen formen sich schalenartig um einen Zugang zu einem wichtigen Status, wie etwa bei dem Übergang in eine höhere Schule, und beziehen sich wechselseitig aufeinander, harmonieren aber nicht notwendigerweise.
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Zum Phänomen negativer Klassifikationen und ihren Unterkategorien vgl. detaillierter Neckel und Sutterlüty (2008).
- 6.
Ähnliche Diskursformationen über Geflüchtete ließen sich auch Anfang der 90er Jahre feststellen (vgl. hierzu exemplarisch Jäger 1997, 2001). Und diese negativen Klassifikationsprozesse setzen sich weiter fort. Ein aktuelleres Beispiel sind etwa die politischen Positionierungen von CDU/CSU und SPD im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zum Familiennachzug subsidiär Schutzberechtigte und zur Fortführung der diskursiven Verknüpfung der Themen Flucht und Innerer Sicherheit – von Positionen bspw. rechtspopulistischer und rechtsextremer Parteien und Organisationen dazu ganz zu schweigen.
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- 10.
Vgl. hierzu exemplarisch Huth-Hildebrandt (1999).
- 11.
Quelle: https://www.lizzynet.de/wws/47490640.php (14.02.2018).
- 12.
Datenbasis: 2349 Befragte, davon 800 weiblich; Einwanderungszeitraum: 01.01.2013–31.01.2016; anerkannte und bisher nicht anerkannte Geflüchtete; Herkunftsländer: Syrien, Afghanistan, Irak, Albanien, Serbien, Kosovo, Eritrea, Somalia, Iran, Pakistan und zusammengefasst sonstige Herkunftsstaaten, in der Veröffentlichung im Bereich der mitgebrachten Qualifikationen jedoch leider nicht durchgängig geschlechtsspezifisch ausgewertet.
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Die Zahlen der Schul- und Hochschulbesuche sind jeweils höher: 31 % aller Befragten haben eine Mittelschule besucht, 37 % eine weiterführende Schule, 5 % sonstige Schulen und 19 % haben eine Hochschule besucht.
- 14.
Vgl. hierzu: Sonderauswertung der IAB-BAMF-SOEP-Befragung (Kosyakova 2017).
- 15.
Datenbasis: 2805 Asylberechtigte/anerkannte Geflüchtete aus Syrien, Irak, Iran, Afghanistan, Eritrea, Sri Lanka, davon 34,8 % weiblich.
- 16.
Zu dieser Gruppe der beruflich Qualifizierten zählten alle, die „…angegeben haben, eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen bzw. einen Beruf ohne Zeugnis erlernt zu haben, sich aktuell in beruflicher Bildung zu befinden oder einen Ausbildungs- oder Studiengang abgebrochen zu haben.“ (Worbs et al. 2016, S. 125).
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Gleichzeitig ist interessant zu wissen, dass in Syrien bis 2011 (neuere Zahlen konnten nicht identifiziert werden) der Frauenanteil an den Studierenden an syrischen Universitäten bei rund 50 % lag (und damit so ähnlich wie in Deutschland) – und im Iran bei über 60 % (Auswärtiges Amt: Länderinformationen Iran und Syrien). Das bedeutet mit Bezug auf Syrien, dass a) offenkundig die geschlechtsspezifischen Benachteiligungen nicht alle Gruppen von Frauen betrafen und b) geschlechtsspezifische Benachteiligungen sich in Syrien möglicherweise erst im Zuge der letzten durch Krieg gekennzeichneten Jahre verstärkt haben. Dafür spricht auch, dass in den Ländern mit besonders langandauernden Kriegen und Krisen (im Sample der Studie z. B. Irak und Afghanistan) die Qualifikationsstruktur der Frauen besonders stark von einem Gender-Bias zu Ungunsten der Frauen geprägt ist. Im Iran dagegen gab es seit dem Iran-Irak-Krieg in den 80er Jahren keinen Krieg mehr. Mehr Informationen und Analysen zu einzelnen Herkunftsländern vgl. Worbs et al. (2016).
- 18.
Datenbasis: 19.570 Geflüchtete, die am XENOS-Programm teilgenommen haben. Das ehemalige XENOS-Programm, welches über zwei Förderrunden von 2007–2014 lief, wird heute unter dem Namen „IvAF“ (Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen) weitergeführt. Quelle: https://www.esf.de/portal/DE/Foerderperiode-2014–2020/ESF-Programme/bmas/2014–10-21-ESF-Integrationsrichtlinie-Bund.html (26. 11. 2016). Diese Qualifikationserhebung umfasst eine größere und eine deutlich heterogenere Gruppe von Geflüchteten – gleichzeitig aber auch solche mit günstigeren arbeitsmarktlichen Ausgangsbedingungen, z. B. bezogen auf eine teilweise längere Aufenthaltsdauer. Zudem ist es eine Teilnehmer_innenenerhebung, d. h. viele der Befragten sind bereits in irgendeiner Form in Bildung und Beschäftigung involviert. Die bedingte Vergleichbarkeit der Zahlen gilt jedoch für alle Qualifikationsstudien.
- 19.
Unterschiede zwischen den Prozentzahlen können neben den Unterschieden zwischen den Grundgesamtheiten der Studien auch aufgrund von unterschiedlichen Definitionen von „Berufserfahrung“, „Arbeitserfahrung“ etc. zustande kommen.
- 20.
Dies ist im Übrigen auch in den Datenbanken der Arbeitsagenturen und Jobcenter oft ein erhebliches Problem, wenn dort oftmals Personen als „Ungelernte“ erfasst werden, nur weil sie keine Berufsausbildung nach „deutschem“ Verständnis haben oder einen Hochschulabschluss, der nicht anerkannt ist, oder ihre Qualifikationen nicht mit Dokumenten nachweisen können.
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- 22.
Indizien hierfür lassen sich auch in anderen Erhebungen finden. Nach dem „Migrationsmonitor“ der Bundesagentur für Arbeit beispielsweise sind 364.236 geflüchtete Männer als arbeitssuchend gemeldet und 125.957 geflüchtete Frauen. Damit liegt der Frauenanteil an allen arbeitssuchenden Geflüchteten im Juni 2017 bei 25,6 % – und damit nur einige Prozentpunkte unter dem aktuellen Anteil geflüchteter Frauen im erwerbsfähigen Alter nach BAMF 2017 (Bundesagentur für Arbeit 2017: https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_1007864/Statischer-Content/Rubriken/Arbeitsmarkt-im-Ueberblick/Personen-im-Kontext-von-Fluchtmigration.html (02.08.2017).
- 23.
Immer wieder gibt es in Studien (z. B. Hentges und Staszczak 2010) Hinweise darauf, dass die Motivation, sich um Bildung und Arbeit zu bemühen, bei geflüchteten Frauen und Männern dann sinken kann, wenn über lange Zeitphasen Zugänge zum Bildungssystem und zum Arbeitsmarkt versperrt bleiben. Zudem kann eine solche länger andauernde Exklusion zu psychosozialen Problemen und z. B. auch zu innerfamiliären Konflikten führen. Diese Problemlagen sind auch aus Studien zur Situation Langzeitarbeitsloser in Deutschland bekannt und kein flüchtlingsspezifisches Problem. Sie verdeutlichen die Wichtigkeit einer möglichst frühzeitigen Sicherung der Teilhabe der Geflüchteten.
- 24.
So können v. a. in städtischen Ballungsgebieten mangelnder Wohnraum zu einem verlängerten Aufenthalt in Gemeinschaftsunterkünften führen – oder auch Diskriminierungen von Geflüchteten durch Vermieterinnen und Vermieter bei der Wohnungssuche. In einer Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2016, S. 8) haben 80 % der 252 befragten Beratungsstellen (z. B. Antidiskriminierungsberatungsstellen, Jugendmigrationsdienste u. a.) angegeben, dass die von ihnen betreuten Geflüchteten Diskriminierungserfahrungen auf dem Wohnungsmarkt machen). Darüber hinaus können beispielsweise die Bundesländer mittels eines Ländererlasses auf Basis des „Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ bei Geflüchteten mit „geringer Bleibeperspektive“ deren Verpflichtung, in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen zu bleiben, auf bis zu 24 Monate verlängern (§ 47 Abs. 1b AsylG).
- 25.
Aus diesem Grund und aufgrund der Exklusion vieler Flüchtlingsgruppen ist eine Petition eingereicht worden mit dem Titel „Zugang zu Sprachkursen für alle Geflüchteten“. https://www.openpetition.de/petition/online/zugang-zu-sprachkursen-fuer-alle-gefluechteten-access-to-integration-courses-for-all-refugees (26.11.2016).
- 26.
Ausnahme: Härtefallregelungen, hier ist die Beweisführung jedoch oft nicht einfach.
- 27.
Dies gilt bspw., wenn kein Geld für Klassenfahrten und Schulausflüge, für Schulbücher, für schulischen Nachhilfeunterricht, für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und andere Freizeitangebote vorhanden ist.
- 28.
- 29.
Auch die Evaluation des XENOS-Programms für Geflüchtete kam zu dem Ergebnis, dass diese sogar unabhängig von der Qualifikation überproportional häufig im Niedriglohnsektor verbleiben (Mirbach et al. 2014a).
- 30.
- 31.
Rund 39,5 % der Kursträger hatten bei der Befragung damals angegeben, dass mangelnde Kinderbetreuung ein wichtiger Abbruchgrund ist, dieser stand auf Platz vier aller Abbruchgründe für Kursabbrüche. Nach Einrichtung von Kinderbetreuungsangeboten war es dann entsprechend deutlich besser gelungen, v. a. Kursteilnehmerinnen zu gewinnen und zu halten. Umso unverständlicher ist es, dass diese Betreuungsangebote zwischenzeitlich wieder zurückgebaut worden waren. Auch in der XENOS-Evaluationsberichterstattung (z. B. Mirbach et al. 2013) wurde der Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten empfohlen, genauso wie in neueren Studien bzw. Analysen (z. B. Kosyakova 2017).
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Vgl. hierzu exemplarisch Seuwka (2014); Foda und Kadur (2005); Farrokhzad (2007, 2015a); Farrokhzad et al. (2017). Die Vielfalt der gemachten Diskriminierungserfahrungen geflüchteter Frauen in Deutschland wurden auch jüngst durch die Studie der Charité Berlin (Schouler-Ocak und Kurmeyer 2017) zu geflüchteten Frauen bestätigt.
- 33.
Dies sind z. B. die Förderprogramme „IvAF“ und „IQ“ des Bundesarbeitsministeriums, Angebote der Bundesagentur für Arbeit („Early Intervention“, „Perspektiven für Flüchtlinge“ – PerF) oder das Angebot der Jugendmigrationsdienste „JMD2start“ für junge Geflüchtete – um nur einige zu nennen. Darüber hinaus fördert die Bundesagentur für Arbeit auf Ebene der Bundesländer weitere Strukturen, wie z. B. die „Integration Points“ in NRW und die Einrichtung „Work and Integration for Refugees (W.I.R.) in Hamburg (Aumüller 2016). Auch einige Kammern und andere Akteure der Privatwirtschaft haben Projekte entwickelt, um die Teilhabe der Geflüchteten zu stärken.
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Hierzu gehören z. B. die Projekte: „Berufliches Empowerment für geflüchtete Frauen im Landkreis Böblingen“, „Berufliche Orientierung für geflüchtete Frauen besonders in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften“ beim Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e. V. in Kiel, das Mentoringprojekt „Starke Unternehmerinnen für starke Frauen. Eine Initiative für geflüchtete Frauen“ der GIZ Berlin und gezielte Maßnahmen für geflüchtete Frauen inklusive Kinderbetreuung beim IvAF-Projekt „Chance + Netzwerk für Flüchtlinge und Arbeit“ Köln/Bonn/Düsseldorf/Mettmann.
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Das Programm „Gleichstellungspolitisches Modellprogramm zur Arbeitsmarktintegration von weiblichen Geflüchteten, insbesondere Alleinreisende“ und „POINT – Potenziale integrieren“ des BMFSFJ sind solche Beispiele.
- 36.
So wurden z. B. die Maßnahme „PerF – Perspektiven für Flüchtlinge“ der Bundesagentur für Arbeit mit ihrer spezifischen Erweiterung „PerF-W – Perspektiven für weibliche Flüchtlinge“ geöffnet sowie Angebote für geflüchtete Frauen im Rahmen des Programms „Stark im Beruf“ und „Netzwerk Wiedereinstieg“ konzipiert.
- 37.
Vgl. dazu ausführlicher: Farrokhzad (2017).
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Differenzierte Kompetenzfeststellungsverfahren wurden mehrfach in Förderprogrammen wie IQ und IvAF entwickelt. Diese könnten ggf. noch stärker um eine geschlechtergerechte Perspektive ausgebaut werden.
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Farrokhzad, S. (2019). Chancen und Barrieren für geflüchtete Frauen im Kontext von Qualifizierung und Beschäftigung. In: Arslan, E., Bozay, K. (eds) Symbolische Ordnung und Flüchtlingsbewegungen in der Einwanderungsgesellschaft. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-22341-0_21
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