Zusammenfassung
Entsprechend den Schlussfolgerungen des Europäischen Rats von Köln sowie ihrer Präambel soll die Charta – angesichts der Weiterentwicklung der Gesellschaft, des sozialen Fortschritts und der wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen – die gemeinsamen Grundrechte und Grundwerte, die die Mitgliedstaaten und die Völker der Europäischen Union verbinden und die für die unionale Hoheitsgewalt zu beachten sind, stärken und für die Unionsbürger sichtbar machen. Die Charta soll zu Rechtsklarheit für die Unionsbürger beitragen, indem sie ihre bereits bestehenden, aber über zahlreiche Texte und Verträge verstreuten oder erst aus der Rechtsprechung des EuGH zu filternden Grundrechte gegenüber der unionalen Hoheitsgewalt anschaulich und für sie verständlich dokumentiert. Für den Einzelnen bedeutet ein ausformulierter und rechtsverbindlicher Grundrechtekatalog verbesserten Rechtsschutz und größere Rechtsklarheit, da die Grundrechte gegenüber der Union und – in gewissem Umfang – gegenüber den Mitgliedstaaten abschließend und anschaulich aufgezeigt werden.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Author information
Authors and Affiliations
Corresponding author
Rights and permissions
Copyright information
© 2018 Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, ein Teil von Springer Nature
About this chapter
Cite this chapter
Wanitschek, A. (2018). Charakteristika der Chartagrundrechte. In: Die Grundrechtecharta der Europäischen Union im Strafverfahren . Springer, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-22083-9_2
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-22083-9_2
Published:
Publisher Name: Springer, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-658-22082-2
Online ISBN: 978-3-658-22083-9
eBook Packages: Social Science and Law (German Language)