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Forschungsstand

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Book cover Ausgrenzung Geflüchteter
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Zusammenfassung

Ziel der Aufarbeitung des Forschungsstandes ist es, basierend auf bisherigen empirischen Ergebnissen, ein Konzept feindseliger Orte zu formulieren und daraus Implikationen für die empirische Forschung abzuleiten. Die dahinterstehende Überlegung, dass Gemeinwesen für spezifische Gruppen zu Orten des Ausschlusses oder sogar gefährlich werden. Dafür wird der Forschungsstand zu räumlichen Aspekten der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit, Kontexteffekten von Wohngebieten, Rechtspopulismus sowie Literatur zur Fluchtzuwanderung nach Deutschland seit 2014 näher diskutiert, um Ansatzpunkte für die Erklärung der beobachtbaren Ausgrenzung Geflüchteter an einigen Orten besser herauszuarbeiten. Zum Abschluss des Kapitels wird das analytische Modell feindseliger Orte formuliert, welches die Verbindung von Raum und Konflikt erklären kann.

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Notes

  1. 1.

    Siehe dazu http://www.spiegel.de/reise/aktuell/reisewarnung-zur-wm-ganz-ostdeutschland-ist-fuer-dunkelhaeutige-gefaehrlich-a-419957.html; Zuletzt gesehen: 16.12.2017; Der Begriff No-Go Area wurde später umgedeutet und beschreibt Orte, meist Stadtteile von Großstädten, die allgemein gefährlich seien, was zudem häufig von Rechtspopulisten mit einem erhöhten Anteil von Zuwanderern in Verbindung gebracht wird. Siehe dazu: http://www.tagesspiegel.de/politik/nrw-wahlkampf-afd-stellt-app-fuer-verunsicherte-buerger-vor/14991488.html; Zuletzt gesehen: 16.12.2017.

  2. 2.

    Zu einer Begriffsbestimmung und Begriffsverwendung siehe Abschn. 2.3.

  3. 3.

    Das bedeutet aber nicht, dass alleine rechtsextreme Gruppen feindselige Orte herstellen können.

  4. 4.

    Im Rahmen dieser Studie steht die demokratische Elite im Mittelpunkt, womit Amts- und Mandatsträger sowie leitende Parteifunktionäre gemeint sind. Andere Elitegruppen wie Wirtschaftselite werden nicht mit einbezogen.

  5. 5.

    Einen guten Überblick zum Forschungsstand zu GMF allgemein liefern Möller et al. (2016).

  6. 6.

    Zwar gab es GMF bereits vor dem politischen Rechtspopulsimus in Deutschland, doch hat er einen förderlichen Beitrag zu dieser.

  7. 7.

    Zu Normalisierungseffekten siehe auch: Legge et al. (2009).

  8. 8.

    Eine genaue Beschreibung der einzelnen Gruppen findet sich bei Zick et al. (2016, S. 37–41).

  9. 9.

    Beispielsweise fassen Zick et al. (2016, S. 59) die Altersgruppe der 16 bis 30-Jährigen zusammen, wodurch eine Zuordnung zur prägenden Lebensphase Jugend nicht eindeutig getroffen werden kann.

  10. 10.

    Siehe zum theoretischen Hintergrund von GMF auch Möller (2017, S. 427–428).

  11. 11.

    2002 waren es rund 3000.

  12. 12.

    Darüber hinaus gibt es konzeptionelle Arbeiten zu GMF im lokalen Kontext, wie z. B. Grau (2016) oder Heitmeyer und Grau (2013).

  13. 13.

    Siehe z. B. Kaletta (2008).

  14. 14.

    So wurde auch in Kap. 4 verfahren.

  15. 15.

    Schnur bezieht sich nicht auf den Nachbarschaftsbegriff, sondern auf Quartiere. Beides wird hier synonym verwendet.

  16. 16.

    Es finden sich auch vorherige Arbeiten zu Auswirkungen von Armut in Stadtteilen, vor allem aus Zeiten der Industrialisierung. (siehe z. B. Engels 1980) Allerdings gehen diese Arbeiten selten über eine Beschreibung hinaus.

  17. 17.

    Siehe dazu auch: McFalls und Cobb-Roberts (2001), Lazarus und Folkman (1984).

  18. 18.

    Ansätze davon sind in der Erforschung von Gangs zu sehen, die sich häufig in Abgrenzung zu anderen Orten definieren. (Siehe dazu grundlegend: Trasher 1927). Zudem finden sich Effekte von Wohngebieten in Abhängigkeit zum Geschlecht (Zuberi 2012).

  19. 19.

    An dieser Stelle sei explizit darauf hingewiesen, dass es sich beim Konflikt zwischen afroamerikanischen Männern und der Polizei häufig um repressive und rassistische Handlungen der Sicherheitsorgane gegenüber der Minderheit handelt. Die Abstraktion ist wertfrei und hat alleine zum Ziel zu zeigen, dass ein Kontext eine eigene Normenstruktur aufweisen kann, wodurch Verhaltensweisen gegenüber einzelnen Gruppen legitimiert werden.

  20. 20.

    http://www.sz-online.de/sachsen/wie-die-buergerwehr-angst-verbreitet-3243759.html; Zuletzt gesehen: 23.12.2017.

  21. 21.

    Der Begriff „Rechts“ wird in der vorliegenden Arbeit verwendet, um Gruppen oder Handlungen zu beschreiben, die nationalistisch motiviert sind, aber nicht extremistisch sein müssen. Solche werden ggf. kontextualisiert, wenn es sich um extremistische Gruppen oder Handlungen handelt. Siehe zur Definition auch Gessenharter (2010) oder Jesse und Panreck (2017).

  22. 22.

    Die Überlegung, Normalität als relationales Konstrukt zu verstehen, findet sich z. B. auch bei Fromm (2009).

  23. 23.

    Das betrifft aber nur ausgewählte Feindbilder wie demokratisch gewählte Amtsinhaber oder Kirchenvertreter. Daher ist von einer selektiven Elitenfeindlichkeit auszugehen.

  24. 24.

    Das ist ein Grund, wieso demokratische Akteure Bots auf social media Plattformen skeptisch sehen, da dadurch der Diskurs künstlich verschoben werden kann. Siehe dazu: Egli und Rechtsteiner (2017).

  25. 25.

    https://www.duden.de/rechtschreibung/Populismus; Zuletzt gesehen: 18.12.2017.

  26. 26.

    http://www.bpb.de/apuz/75845/populismus; Zuletzt gesehen: 18.12.2017.

  27. 27.

    Auf die Verbreitung rechtspopulistischer Einstellungen in der Bevölkerung wurde bereits Anfang der 2000er, auf Basis empirischer Befunde, hingewiesen (Heitmeyer 2002). Es handelt sich demnach nicht um ein neues Phänomen.

  28. 28.

    GLES steht für German Longitudinal Election Study. Sie ist eine Langzeitstudie, welche die Wählerschaft in Deutschland über mehrere Wahlen hinweg beobachtet. Siehe dazu: https://www.gesis.org/wahlen/gles/; Zuletzt gesehen: 01.02.2018.

  29. 29.

    Ein anderer Aspekt des Überbegriffs Elitenfeindlichkeit ist die Ablehnung von Medien und Medienvertretern, welche ebenso Opfer von Anfeindungen aus dem rechtspopulistischen Spektrum werden: Preuß et al. (2017).

  30. 30.

    Es gab und gibt zahlreiche Ableger von PEGIDA in anderen Städten, von denen aber keine dieselbe Anziehungskraft entwickeln konnte.

  31. 31.

    Heitmeyer spricht in Bezug auf die AfD auch von autoritärem Nationalradikalismus; http://www.sueddeutsche.de/politik/soziologe-zur-afd-erwachen-aus-wutgetraenkter-apathie-1.3687762-3; Zuletzt gesehen: 16.02.2018.

  32. 32.

    Die Verteilung von Geflüchteten nach Bevölkerung und Steueraufkommen ist mitunter umstritten. Siehe hierzu z. B. Plankl et al. (2016).

  33. 33.

    Einen guten Überblick der unterschiedlichen Stufen des Asylverfahrens gibt auch das BAMF (2017). http://www.bamf.de/DE/Fluechtlingsschutz/AblaufAsylv/ablauf-des-asylverfahrens-node.html, Zuletzt gesehen: 20.07.2017. Auf diesen bezieht sich auch die folgende Darstellung des Verfahrens.

  34. 34.

    Hier gibt es unterschiedliche Schutzformen. Siehe dazu: http://www.bamf.de/DE/Fluechtlingsschutz/AblaufAsylv/Schutzformen/schutzformen-node.html; Zuletzt gesehen: 13.02.2018.

  35. 35.

    Die Recherche fand im Sommer 2017 statt. Da zurzeit zahlreiche Projekte in der Flüchtlingsforschung laufen, ist zu erwarten, dass bald eine Fülle empirischer Untersuchungen zum Themenfeld Flucht vorliegen. Allerdings gibt es bereits einige Überblicksarbeiten zum Forschungsstand in der Flüchtlingsforschung. Siehe z. B. Bauer (2017); Johansson (2016).

  36. 36.

    In einer breit angelegten Studie zur Lebenssituation Geflüchteter zeigen Brücker et al. (2015), auf Grundlage von 123 qualitativen Interviews mit Geflüchteten, dass ihre Arbeitsmotivation sowie die Bildungsorientierung jeweils sehr hoch ist.

  37. 37.

    Siehe dazu: Brücker et al. (2015); zu Herausforderungen Geflüchteter speziell im Handwerk siehe Lahner (2017).

  38. 38.

    Siehe auch Abschn. 2.3.

  39. 39.

    Siehe zu Protesten gegen die Unterbringung Geflüchteter in Österreich: Rosenberger und Haselbacher (2016).

  40. 40.

    Siehe dazu Quent und Schulz (2015) oder auch das Sachbuch von Nierth und Streich (2016).

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Kurtenbach, S. (2018). Forschungsstand. In: Ausgrenzung Geflüchteter. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-21799-0_2

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-21799-0_2

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  • Publisher Name: Springer VS, Wiesbaden

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