Zusammenfassung
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb schränkt die Möglichkeiten der Telefonakquise erheblich ein und droht bei Verstößen mit hohen Bußgeldern. Dieses Kapitel befasst sich mit den gesetzlichen Einschränkungen der Telefonwerbung in Deutschland. Ganz allgemein lässt sich feststellen, dass der Gesetzgeber bei Telefonwerbung dahingehend unterscheidet, ob diese gegenüber privaten Verbrauchern oder gegenüber werblichen Unternehmen erfolgt. Aus den Ausführungen in diesem Kapitel ergibt sich, dass Telefonwerbung bei Verbrauchern nicht zulässig ist, wenn keine vorherige ausdrückliche vorherige Einwilligung vorliegt. Bei Unternehmen dagegen ist die Sachlage weniger eindeutig. Hier hängt in den Fällen, wo keine ausdrückliche vorherige Einwilligung vorliegt, alles davon ab, ob sich eine „mutmaßliche“ Einwilligung konstruieren lässt, die in nachfolgendem Kapitel genauer beschrieben wird.
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Reinke, M. (2018). Rechtliche Einschränkungen der Telefonakquise. In: Telefoncoaching. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-21793-8_5
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