Zusammenfassung
Der Marktüberwachung, verstanden als hoheitliche Produktüberwachung, kommt die ökonomisch und wettbewerblich bedeutende Aufgabe zu, einen fairen Wettbewerb sicherzustellen. Die Aufstellung wirksamer Durchsetzungsmechanismen auf Unionebene ist seit Längerem Gegenstand eines sich regelmäßig wandelnden Marktüberwachungsrechts. Im Interesse des Binnenmarkts ist eine unionsweit gleichwertige und einheitliche mitgliedstaatliche Durchsetzung der materiell-rechtlichen Unionsvorschriften durch Regelungen zum indirekten Vollzug sicherzustellen. Die nicht dem indirekten Vollzug zugehörigen sekundärrechtlichen Schutzklauseln schließen inhaltliche Lücken der auf das technische Produkt anwendbaren materiell-rechtlichen Unionsvorschriften und richten sich gegen das konforme Produkt. Der Steuerung und Koordinierung nationaler Durchführungsmaßnahmen auf Unionsebene dient das in den Harmonisierungsrechtsvorschriften vorfindliche Bewertungsverfahren der Union. Solchermaßen wurde auf Unionsebene ein hierarchisch aufgebautes Marktüberwachungssystem geschaffen. Ergänzt wird die vom EU-Recht determinierte Marktüberwachung durch dem nationalen Gesetzgeber vorbehaltene Bestimmungen des Ordnungswidrigkeiten- und Nebenstrafrechts.
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Bauer, M. (2018). Marktüberwachung, Straf- und Bußgeldvorschriften. In: Das Recht des technischen Produkts. Springer Vieweg, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-21585-9_13
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Publisher Name: Springer Vieweg, Wiesbaden
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