Zusammenfassung
In der Steuerbilanz ist der Ausweis steuerfreier Rücklagen als Teil des Eigenkapitals möglich. Diese werden unter der Position Sonderposten mit Rücklageanteil bilanziert. Dieser entsteht aufgrund steuerlicher Sondervorschriften und entlastet zeitlich befristet das steuerliche Ergebnis. Ein Beispiel ist die Aufdeckung stiller Reserven beim Verkauf eines Grundstückes. Die stillen Reserven sind grundsätzlich als Erträge gewinnerhöhend in der Erfolgsrechnung zu erfassen. Um dies zu verhindern, kann (Wahlrecht) eine steuerfreie Rücklage, die sog. Reinvestitionsrücklage nach § 6b EStG gebildet werden. Da aber bei der Auflösung dieser Rücklage der Gewinn erhöht wird, führt dies nicht zu einer endgültigen Steuerersparnis, sondern nur zu einer Steuerverschiebung, zu einer Steuerverlagerung in spätere Perioden. Damit entsteht jedoch ein Liquiditäts‑ und Zinsvorteil für das Unternehmen. Die § 6b EStG – Rücklage hat zudem den Vorteil, dass sie durch die Übertragung der stillen Reserven auf bestimmte Wirtschaftsgüter Veräußerungsgewinne unter den Voraussetzungen des § 6b EStG neutralisieren kann.
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von Sicherer, K. (2018). Bilanzierung steuerfreier Rücklagen. In: Bilanzierung im Handels- und Steuerrecht. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-21496-8_11
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