Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht und seineAusprägungen
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Zusammenfassung
Die Analyse allgemein zugänglicher Datenbanken wie auch sensorischer Daten kann einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen. Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht dient der Abwehr von Beeinträchtigungen „der engeren persönlichen Lebenssphäre, der Selbstbestimmung und der Grundbedingungen der Persönlichkeitsentfaltung“. Als dogmatischer Ursprung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dienen Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG.
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