Zusammenfassung
Für fallübergreifende Arbeit, Vernetzung und Kooperation gibt es keine Finanzierung.Oder? Es stimmt: Die bestehende Refinanzierungslogik sozialer Dienstleistungen orientiert sich zumeist am Einzelfall. Doch zum einen setzt sich auch beim Gesetzgeber, in Förderprogrammen und in der Verwaltung zunehmend die Erkenntnis durch, dass der Wirksamkeit sozialer Leistungen dadurch Grenzen gesetzt sind. Zum anderen bieten auch die bestehenden Rechtsgrundlagen Spielräume. Diese aber muss man kennen und nutzen. Als Caritasdirektor weiß Thomas Domnick, in welchen Arbeitsfeldern Kostenträger auch sozialräumliche Arbeitsansätze mittragen. Sein Beitrag bietet Einblicke in die sozialrechtliche Finanzierung sozialräumlicher Arbeitsweisen am Beispiel von Beratungsdiensten, der Seniorenarbeit und der Familienzentren.
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Domnick, T. (2020). Finanzierungsspielräume und Rahmenbedingungen für sozialräumliche Arbeit. In: Wössner, U. (eds) Sozialraumorientierung als Fachkonzept Sozialer Arbeit und Steuerungskonzept von Sozialunternehmen. Sozialwirtschaft innovativ. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-21038-0_8
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