Zusammenfassung
Bei Einkünften aus Kapitalvermögen, die der Abgeltungsteuer nach § 32d EStG unterliegen, ist die auf ausländische Kapitalerträge festgesetzte und gezahlte sowie um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzte ausländische Steuer auf die deutsche Steuer anzurechnen, § 32d Abs. 1 Satz 5 i. V. m. Abs. 5 EStG. Die Anrechnung ist jedoch auf maximal 25 % der auf den einzelnen Kapitalertrag entfallenden ausländischen Steuer beschränkt. Dies gilt auch, soweit ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und dem jeweiligen Staat die Anrechnung einer ausländischen Steuer einschließlich einer fiktiven Quellensteuer auf die deutsche Steuer vorsieht.
Voraussetzung für die Anrechenbarkeit einer abgezogenen, ausländischen Quellensteuer aus einem Nicht-DBA-Staat ist darüber hinaus, dass die jeweilige ausländische Steuer der deutschen Einkommensteuer entspricht, vgl. Abschn. 8.6.
Die Anrechnung der ausländischen Steuer ist direkt bei der Ermittlung der Einkommensteuer im Rahmen des gesonderten Steuertarifes für Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 32d Abs. 1 EStG vorzunehmen. Die Einkommensteuer beträgt hierbei grundsätzlich 25 % der Einkünfte, vermindert jedoch um die anrechenbare ausländische Steuer. Es gilt folgende Formel:
-
e sind die nach § 20 EStG ermittelten Kapitaleinkünfte
-
q ist die nach § 32d Abs. 5 EStG anrechenbare ausländische Steuer
-
k ist der für die Kirchensteuer erhebende Religionsgemeinschaft geltende Kirchensteuersatz
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Notes
- 1.
Abrufbar im BZSt Portal (www.bzst.de) unter folgender Rubrik: Steuern International – Ausländische Quellensteuer.
- 2.
BMF v. 18.01.2016, Rz. 208a.
- 3.
Zu Gunsten des Anlegers „Kann-Veranlagung“ i. S. d. § 32d Abs. 4 EStG, zu Ungunsten Pflicht-Veranlagung nach § 32d Abs. 3 EStG.
- 4.
BMF v. 18.01.2016, Rz. 207a.
- 5.
BMF v. 15.11.2011.
- 6.
EStR 2012, Anlage 6, Verzeichnis ausländischer Steuern in Nicht-DBA-Staaten, die der deutschen Einkommensteuer entsprechen. Alternativ ist der Anhang 12 II des Einkommensteuer-Handbuch heranzuziehen, vgl. BMF v. 18.01.2016, Rz. 208.
- 7.
BMF v. 18.01.2016, Rz. 211.
- 8.
BMF v. 18.01.2016, Rz. 227.
Author information
Authors and Affiliations
Corresponding author
Rights and permissions
Copyright information
© 2018 Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, ein Teil von Springer Nature
About this chapter
Cite this chapter
Rhodius, O., Lofing, J. (2018). Ausländische Quellensteuer. In: Kapitalertragsteuer und Abgeltungsteuer verstehen. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-19930-2_8
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-19930-2_8
Published:
Publisher Name: Springer Gabler, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-658-19929-6
Online ISBN: 978-3-658-19930-2
eBook Packages: Business and Economics (German Language)