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Finanzen und Wirtschaftlichkeit

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Von der Idee zum Businessplan

Zusammenfassung

Dieses Kapitel ist sozusagen das Herzstück Ihres Businessplans. Es ist insofern der relevanteste Teil, als es Sie vor einem finanziellen Fiasko bewahren soll, noch bevor Sie auch nur einen Euro investiert haben. Vier unterschiedliche Planungsrechnungen (plus weitere nach Bedarf) bilden den in Zahlen gegossenen Teil Ihrer Annahmen und Recherchen: die Investitionsplanung, die Umsatzplanung, die Liquiditätsplanung sowie die Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Planen Sie über einen ausreichend großen Zeitraum (z.B. fünf Jahre) und kalkulieren Sie für das erste Jahr ebenso auf Monatsebene. Essenziell ist auch die Frage, ob Sie für Ihr Vorhaben eine Gewerbeberechtigung benötigen. Vergessen Sie jedenfalls nicht, die zu entrichtenden Steuern und Versicherungsbeiträge in Ihren Kalkulationen zu berücksichtigen. Diese können rasch mit hohen Beträgen zu Buche schlagen, deren Vernachlässigung Sie im wahrsten Sinne des Wortes „teuer zu stehen“ kommen kann.

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Notes

  1. 1.

    Der angeführte Prozentsatz gilt gleichermaßen für Arbeiter und Angestellte.

  2. 2.

    DB (Beitrag zum Familienlastenausgleichsfond), KommSt (Kommunalsteuer) fallen erst an, wenn die monatliche Lohnsumme der gesamten Bezüge aller Dienstnehmer den Betrag von EUR 1095 überschreitet. Bis zu einer monatlichen Gesamtlohnsumme von EUR 1460 (Freigrenze) dürfen als Freibetrag EUR 1095 abgezogen werden. Überschreitet die gesamte monatliche Bruttolohnsumme den Betrag von EUR 1460, unterliegt die gesamte Bruttolohnsumme dem DB und der KommSt. Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) ist in den Bundesländern unterschiedlich hoch und beträgt für NÖ 0,4 % der Bruttolohnsumme.

  3. 3.

    Ab 01.01.2018 beträgt der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleich 3,9 %.

  4. 4.

    Saisonal begrenzter Ausschank eines Erzeugungsbetriebes oder ein als Heuriger geführter Gastgewerbebetrieb.

  5. 5.

    § 2 EStG 1988, RZ 101 ff.

  6. 6.

    Für die nachzuzahlenden Sozialversicherungsbeiträge haben bilanzierende Unternehmer eine Rückstellung im Jahresabschluss zu bilden. Einnahmen‐Ausgaben‐Rechner können bei der SVA bis zum 31.12. des laufenden Jahres beantragen, dass die Sozialversicherungsbeiträge dem tatsächlichen Ergebnis angepasst werden.

  7. 7.

    Altenteil.

  8. 8.

    „Als Kalendermonat der Neugründung gilt jener, in dem der Betriebsinhaber erstmals werbend nach außen in Erscheinung tritt.“ (§ 3 NeuFöG).

  9. 9.

    https://www.svagw.at/portal27/svaportal/content?contentid=10007.713971&viewmode=content.

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Pöchtrager, S., Wagner, W. (2018). Finanzen und Wirtschaftlichkeit. In: Von der Idee zum Businessplan. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-19806-0_8

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  • Publisher Name: Springer Gabler, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-658-19805-3

  • Online ISBN: 978-3-658-19806-0

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