Zusammenfassung
Kunden von Dolmetschdienstleistungen wird es in Deutschland nicht leicht gemacht: die Berufe im Bereich Sprachmittlung sind durch kein Berufsrecht geregelt. Es existiert keine Kammer, keine Regulierung und somit auch kein geschützter Titel. Die Folge ist, dass sich jeder, der Dienstleistungen in diesem Bereich anbieten möchte, „Übersetzer“, „Dolmetscher“, „Fachdolmetscher“, „Simultandolmetscher“ oder „Konferenzdolmetscher“ nennen und seine Leistung auf dem Markt unter diesem Titel anbieten kann, ob er eine Fremdsprache nun in einem Volkshochschulkurs gelernt hat oder einen Hochschulabschluss im Dolmetschen besitzt. Dies erschwert das Auffinden geeigneter Fachkräfte, die durch ihre Arbeit einen tatsächlichen Mehrwert schaffen. Daher ist es Ziel dieser Publikation, interessierten Event- und Projektmanageren relevantes Wissen an die Hand zu geben.
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Böhm, J., Eberhardt, A., Luppold, S. (2018). Begriffsbestimmungen. In: Simultandolmetschen. essentials. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-19228-0_2
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