Machen Sie sich klar, dass auch der beste Architektenvertrag eine spätere gerichtliche Auseinandersetzung nicht ausschließen kann. (Wenn Sie nun auf den Gedanken kommen, man benötige daher für die Gestaltung und Verhandlung eines Architektenvertrages keinen Anwalt, liegen Sie falsch). Je früher der Anwalt eingeschaltet wird, desto eher kann er mögliche Konfliktherde von vornherein ausschalten.

Ja, Anwälte sind mitunter teuer. Dass sollte Sie jedoch nicht von der betriebswirtschaftlichen Frage abhalten, ob die Investition in einen Anwalt nicht genauso wichtig sein kann, wie die Investition z. B. in einen neuen Rechner oder Plotter. Denn die praktische und vor allem gerichtliche Erfahrung zeigt, dass die frühzeitige Einholung von Rechtsrat in der Regel Fehler in einem so großen Umfang vermeidet, dass der Anwalt sein Geld wert ist.

In der Praxis sind vielfach Widersprüche, Lücken oder Unklarheiten des Vertrages zwischen Auftraggeber und Architekt Auslöser von langen und teuren Streitigkeiten.