Zusammenfassung
Die überwiegende Zahl der Regelungen (Gesetze, Richtlinien, Verordnungen) zur Korruptionsprävention in Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen setzt – neben der Verstärkung interner Kontrollsysteme – insbesondere auf „weiche“ Formen der Risikoreduzierung, indem sie die Durchführung von Maßnahmen sensibilisierenden oder schulenden Charakters, vorsehen. Schulungen sind insbesondere für solche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angedacht, deren Aufgabenbereiche im Ergebnis von Korruptionsgefährdungsanalysen als besonders risikobehaftet anzusehen sind. In der Regel ist in den Vorschriften allerdings nicht konkret definiert, mit welchem Inhalt, in welcher Intensität, Wiederholungsfrequenz und Form solche Maßnahmen stattzufinden haben. Entsprechend weit auseinander geht die beobachtbare Umsetzung dieser Empfehlungen: von einer „Kurzbesohlung“ der Beschäftigten, also einem Hinweis auf die Existenz entsprechender Regelungen in allgemeiner Form, die allenfalls als „Bringschuld“ an die Richtlinien angesehen werden kann, über Vorträge bis hin zu E-Learning-Programmen und ein- bis mehrtägigen Präsenzveranstaltungen. Selten werden überdies Gedanken dazu angestellt, ob und wie man die Wirksamkeit messen könnte. Der Autor führt seit mehreren Jahren Schulungsmaßnahmen zur Korruptionsprävention an verschiedenen nationalen und internationalen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen durch. Der Beitrag berichtet über Erfahrungen in diesem Zweig der beruflichen Erwachsenenbildung, zeigt Möglichkeiten der Durchführung und Anwendbarkeit verschiedener Lehrmethoden auf. Weiterhin wird ein kritischer Blick auf das Erfordernis, die Ernsthaftigkeit der Implementierung und Wirksamkeitsmessung solcher Maßnahmen geworfen.
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Sorgatz, I. (2018). Schulungs- und Sensibilisierungsveranstaltungen für Beschäftigte in Korruptionsrisikobereichen der öffentlichen Verwaltung. In: Wolf, S., Graeff, P. (eds) Korruptionsbekämpfung vermitteln. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-19016-3_10
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