Zusammenfassung
Die wichtigsten, im Bankgeschäft vorkommenden Einlagearten sind Sicht-, Termin- und Spareinlagen. Sichteinlagen sind Einlagen, für die eine Laufzeit oder Kündigungsfrist nicht vereinbart ist. Zu den Sichteinlagen zählen auch Verbindlichkeiten mit einer vereinbarten Laufzeit von weniger als einem Monat (sogenannte terminierte Tagesgelder) bzw. einer Kündigungsfrist von unter einem Monat. Größere und mittlere Geldbeträge, die der Bankkunde vorübergehend nicht benötigt, können befristete der Bank gegen Verzinsung überlassen werden. Spareinlagen dienen der unbefristeten Kapitalanlage und Kapitalansammlung. Sie sind durch Ausfertigung einer Sparurkunde gekennzeichnet. Sie dienen nicht dem Zahlungsverkehr und weisen eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten auf. In diesem Kapitel werden darüber hinaus auch Formen der staatlich geförderten Geldanlage auf Konten behandelt.
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Grundmann, W., Heinrichs, C. (2017). Geldanlage auf Konten. In: Lösungsbuch "Fallorientierte Bankbetriebswirtschaft". Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-18884-9_3
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