Zusammenfassung
Zusätzlich zur reinen Darstellung der Geometrie müssen Eintragungen in Technischen Zeichnungen vorgenommen werden, die über die reine Wiedergabe der Geometrie hinausgehen. Solche Angaben werden als Beschriftung der geometrischen Darstellung angefügt und spezifizieren sie weiter. Eine Beschriftung, die die Abmessungen der betreffenden Geometrie angibt, wird Bemaßung genannt. Die Regeln zur Eintragung von Bemaßungen in Technischen Zeichnungen werden ausführlich in diesem Kapitel behandelt. In den nachfolgenden Kapiteln wird dann auf weitere Vorgaben eingegangen, die die zulässigen Abweichungen von den vorgeschriebenen Abmessung und Form regeln und die zu realisierende Oberflächenbeschaffenheit angeben. Allen diesen Vorgaben ist gemeinsam, dass sie auf der einen Seite die idealisierte Geometrie (Maße, Form) vorgeben und auf der anderen Seite die zulässigen Abweichungen (Fertigungspräzision) von dieser idealisierten Geometrie definieren. Diese Vorgaben spezifizieren also die Geometrie eines Bauteils und werden deshalb in ihrer Gesamtheit als Geometrische Produktspezifikation bezeichnet, kurz GPS.
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Labisch, S., Wählisch, G. (2017). Bemaßung. In: Technisches Zeichnen. Springer Vieweg, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-18313-4_5
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