Zusammenfassung
Es gibt heute eine Vielzahl internationaler Umweltabkommen und -normen, Selbstverpflichtungen von Unternehmen, Gütesiegel etc., die zur Bewältigung weltweiter ökologischer Probleme beitragen sollen – zum Schutz von Hydrosphäre und Atmosphäre, von Boden und Biodiversität. Insbesondere der Klimawandel stellt ein gewaltiges Problem dar. Die internationalen Standards sollen dabei auch eine Lücke ausfüllen, die dadurch entsteht, dass in vielen Entwicklungsregionen nach ihrer Einbeziehung in den Weltmarkt (noch) keine ausreichenden nationalen Umweltschutznormen existieren. Diese Normen und Standards sollen hier zunächst näher dargestellt werden, wobei auch auf die Instrumente zu ihrer Umsetzung sowie Erfolge und Misserfolge dabei eingegangen wird und darauf, wie wirksam sie sind. Außerdem wird am Beispiel der EU gezeigt, dass es wirksame internationale Umwelt-Standards geben kann. Zum Schluss wird zusammenfassend Stellung dazu genommen, ob man bereits von der Existenz einer Weltumweltordnung ausgehen kann.
Die Bemühungen um internationale Arbeits- und Sozialstandards können als normative Versuche, weltweit erträgliche soziale Verhältnisse und einen Schutz der sozialen Kohärenz und Bestandsfähigkeit von Gesellschaften zu fördern und zu sichern, bezeichnet werden. Sie sind wesentlich vor dem Hintergrund der laufenden Globalisierungsprozesse zu verstehen. Vor allem in den Schwellen- und Entwicklungsländern mangelt es noch an sozialpolitischen Absicherungen. Gegenstand dieser Standards sind vor allem die Verbesserung von Arbeits- und Lebensbedingungen für Arbeiter, Frauen, Kinder etc..
Hier wird ein Überblick über zentrale internationale Sozialstandards gegeben. Im Zentrum stehen die Normen der ILO sowie Instrumente zu ihrer Umsetzung. Aber es geht auch um internationale Rahmenvereinbarungen zwischen Unternehmen und Gewerkschaften über solche Standards oder die Quasi-Sozialnormen transnationaler Konzerne für ihre Dependancen im Ausland. Dabei wird jeweils auch nach der Wirksamkeit dieser Standards gefragt. Anschließend wird ein Blick auf die Verhältnisse in der EU geworfen und abschließend auf die Frage, ob sich bereits so etwas wie eine Weltsozialordnung erkennen lässt, eingegangen.
Hier wird dargestellt, wie Umwelt- und Sozialschutz in internationale Wirtschafts- und Handelsregelungen berücksichtigt werden. Neben internationalen Umwelt- und Sozialstandards, die von der UN bzw. ihren Unterorganisationen geschaffen wurden, gibt es auch andere, die von multinationalen Konzernen entwickelt wurden und den Charakter von freiwilligen Selbstverpflichtungen haben (wie viele CSR-Verhaltenskodexe, etwa die OECD-Leitlinien, der UN-Global Compact oder die Global Reporting Initiative). Dabei wären auch einige ISO-Standards zu nennen. Außerdem wird auf zentrale internationale Normen für den Wirtschafts- und Handelsbereich eingegangen, welche durch internationale Übereinkommen entstanden sind und ein funktionsfähiges internationales Wirtschafts- und Handelssystem absichern sollen. Dazu zählen vor allem das Welthandelsabkommen (WTO-Abkommen) sowie die drei die WTO-Rechtsordnung tragenden Übereinkommen: das GATT für den Warenhandel, das GATS für Dienstleistungen, das TRIPS für Geistiges Eigentum und das TRIMS für handelsbezogene Investitionen. Andere betreffen internationale Wirtschaftsorganisationen wie IWF, Weltbank oder UNCTAD. Wieweit gehen sie auf ökologische und soziale Erfordernisse ein?
In diesem Kapitel geht es um die Frage, wieweit und wie wirksam im Nord-Süd-Verhältnis bzw. in Entwicklungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit (EZ) ökologische und soziale Anforderungen berücksichtigt werden, ob es sogar so etwas wie internationale Standards (z. B. Leitbilder und Leitlinien) für eine entsprechende nachhaltige Entwicklungspolitik gibt. Da die EZ bislang keine explizit eigene Regelungen wie die internationalen Umweltabkommen oder die ILO-Normen für den Arbeitsbereich kennt, wird diese Frage hier an dem untersucht, das in etwa als Aequivalent angesehen werden kann: An den Zielen, Leitlinien und Entwicklungsstrategien der EZ, den Millenniums-Entwicklungszielen (Millenium Development Goals, MDGs) aber auch den Leitlinien des Entwicklungsausschusses der OECD (DAC-Leitlinien) oder den neuen Sustainable Development Goals (SDGs).
Hier wird untersucht, ob und wieweit grundlegende Menschenrechte dieselben Güter schützen, wie die Bemühungen um ökologische oder soziale Nachhaltigkeit. Dazu werden die zentralen Menschenrechte dargestellt sowie Instrumente und Verfahren zu ihrer Umsetzung und auch auf die Bedeutung der Menschenrechte in der Lieferkette eingegangen. In dem Zusammenhang wird auch nach der Wirksamkeit der Menschenrechte und ihre Bedeutung für global nachhaltige Entwicklungen gefragt. Um die Chancen für die Durchsetzung der Menschenrechte und ihre Weiterentwicklung besser einschätzen zu können, werden zum Teil auch Informationen zu ihrem Entstehen gegeben und Details der Verfahren dargestellt, welche ihre Umsetzung regeln sollen. Zum Schluss wird in einem Exkurs die Internationale Gerichtsbarkeit für Menschenrechte dargestellt.
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Treutner, E. (2018). Internationale Umwelt- und Sozialstandards. In: Globale Umwelt- und Sozialstandards. Staat – Souveränität – Nation. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-18175-8_2
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Publisher Name: Springer VS, Wiesbaden
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