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Zusammenfassung

Medien, gerade öffentlich-rechtliche, sind im Diskurs um das rechte Maß an Transparenz in zweierlei Hinsicht berührt. Einerseits sollen sie Sachverhalte transparent machen, andererseits selbst transparent sein. Doch gerade diese Transparenz ist kein Selbstzweck. Die vorgeschriebenen und gesetzlich festgelegten Prüfungen und Pflichten machen den ORF zu einem der meistgeprüften und wohl auch transparentesten Unternehmen Österreichs. Die gesetzliche Pflicht zur Transparenz schafft aber weitere Asymmetrien im Vergleich kommerzieller und öffentlichrechtlicher Medien. So benachteiligt zum Beispiel der in Deutschland vorgeschriebene Dreistufentest die öffentlich-rechtlichen Sender. Zum einen müssen sie öffentlich bekannt machen, was sie im Internet anbieten wollen. In der langen Zeit, in der dann die Gremien diese neuen, öffentlich bekannt gemachten Angebote prüfen, könnten private Anbieter die Zeit nutzen und mit eigenen Angeboten auf den Markt gehen. Eine Transparenz, die Nutzen stiften soll, informiert erstens über Personen, die das jeweilige Medium besitzen, zweitens über Personen, die die Inhalte erzeugen sowie drittens über die Art und Weise, wie Inhalte erzeugt und in ihrer Qualität gesichert werden. Als Maßstab für die Transparenz muss gelten, dass jegliche Maßnahme zur Transparenz zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger sowie zum Nutzen der Gesellschaft wirken soll, sodass sowohl kommerzielle wie auch öffentlichrechtliche Medien in ihrem Bestand nicht gefährdet sind und eine finanziell abgesicherte Zukunft haben.

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Mitschka, K. (2018). Vom Nutzen der Transparenz. In: Herzog, C., Hilker, H., Novy, L., Torun, O. (eds) Transparency and Funding of Public Service Media – Die deutsche Debatte im internationalen Kontext. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-17997-7_30

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