Skip to main content
  • 1504 Accesses

Zusammenfassung

Fernsehen ist ein Informationsmedium, das täglich mehrfach ausgestrahlt wird und auch online verfügbar ist. Für das Online-Angebot gilt allerdings eine Verweildauer. Das heißt, dass nach Ablauf einer durch den Rundfunkstaatsvertrag festgelegten Frist, Sendungen aus dem Netz genommen werden müssen. Zu fragen ist, wie weit die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland ihr Angebot auch online öffnen sollten. Dabei geht es um die rechtlichen Grundlagen, wie zum Beispiel Lizenzen, aber auch um die Verantwortung eines durch öffentliche Mittel finanzierten Rundfunks mitsamt seinem reichhaltigen Informationsangebot gegenüber dem Bürger in der Informationsgesellschaft. Als Hintergrund dienen hierzu die Prinzipien der offenen Daten und offenen Lizenzen.

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this chapter

Institutional subscriptions

Notes

  1. 1.

    Das betraf im Jahr 2010 immerhin 80 % der Tagesschau-Inhalte (vgl. tagesschau.de 2010).

  2. 2.

    Die Open Knowledge Foundation hat hierzu eine Liste angelegt. Das ist allerdings nur ein Beispiel für derartige Lizenzen. Die Liste mit kompatiblen und nicht kompatiblen Lizenzen kann online unter http://opendefinition.org/licenses/ eingesehen werden.

  3. 3.

    Der Begriff des Telemediums tritt besonders im Rundfunkstaatsvertrag auf.

  4. 4.

    Aufgrund der großen Unterschiede in Bezug auf die Anzahl der Tests, die Dauer der Durchführung und die damit verbundenen Kosten lassen sich laut Capello (2015, S. 90) „keine verwertbaren weiterführenden Informationen ableiten.“

  5. 5.

    Über die Telemedienkonzepte wurden die Verweildauern wesentlich ausgeweitet.

  6. 6.

    Auch die Bundeszentrale für politische Bildung publiziert viele ihrer Inhalte unter Creative Commons (BY-NC-ND).

  7. 7.

    Die Organisation setzt sich für weltweit für offenes Wissen ein. Ein Partner der NGO ist der in Deutschland eingetragene Verein Open Knowledge Foundation Deutschland mit Sitz in Berlin.

  8. 8.

    Die Open Definition ist die Definition von Offenen Daten. Mehr dazu findet sich hier http://opendefinition.org.

Literatur

Download references

Author information

Authors and Affiliations

Authors

Corresponding author

Correspondence to Mara Mendes .

Editor information

Editors and Affiliations

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 2018 Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH

About this chapter

Cite this chapter

Mendes, M. (2018). Öffentlich-rechtlicher Rundfunk und Open Data. In: Herzog, C., Hilker, H., Novy, L., Torun, O. (eds) Transparency and Funding of Public Service Media – Die deutsche Debatte im internationalen Kontext. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-17997-7_27

Download citation

  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-17997-7_27

  • Published:

  • Publisher Name: Springer VS, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-658-17996-0

  • Online ISBN: 978-3-658-17997-7

  • eBook Packages: Social Science and Law (German Language)

Publish with us

Policies and ethics