Zusammenfassung
Das Strafrecht als Teil des öffentlichen Rechts ist durch die Unterordnung der Bürger unter die Staatsgewalt gekennzeichnet. Aufgabe des Strafrechts ist es, begangene Rechtsverletzungen zu ahnden. Aus dem Privatrecht kennen wir als typische Rechtsfolge einer Rechtsverletzung die Schadenersatzpflicht. Im Strafrecht finden wir als Rechtsfolge einer Rechtsverletzung (unerlaubten Handlung) stets die Strafe, eine staatliche Sanktion gegen begangenes Unrecht. Dabei ist zu beachten, dass Privatrecht und Strafrecht gleichberechtigt nebeneinanderstehen. Mit der Folge, dass eine Rechtsverletzung sowohl eine Strafe als auch eine Schadenersatzpflicht nach sich ziehen kann, soweit die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Neben dem Strafgesetzbuch zählen auch die so genannten Strafnebengesetze zum materiellen Strafrecht. Wir kennen dies z. B. aus der GewO und dem BDSG. Das Strafverfahrensrecht als Teil des Strafrechts bestimmt, wie die einzelnen Vorschriften der Straf‐ und Strafnebengesetze durchgesetzt werden. Der letzte Teil ist das so genannte Strafvollzugsrecht. Es regelt die Durchführung der Bestrafung, wie z. B. die Verbüßung einer Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt. Hierzu zählen das Strafvollstreckungsrecht und das Strafvollzugsrecht.
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Schwarz, R. (2017). Strafrecht. In: Sachkunde im Bewachungsgewerbe (IHK). Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-17427-9_3
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