Zusammenfassung
1984 kam das erste tragbare Mobiltelefon von Motorola mit einer Akkulaufzeit von einer Stunde auf den Markt. Seine Funktionen beschränkten sich auf das Telefonieren und das Einspeichern von 30 Telefonnummern. Die Entwicklung der Mobiltelefone nahm fortan seinen Lauf; Mobilfunknetze wurden ausgebaut, weitere Produzenten wie Nokia, Siemens und Sony Ericsson stiegen mit in den Markt ein, zusätzliche Funktionen wie das Schreiben von Kurznachrichten, Kalender, Internet, MP3-Player, Bluetooth, Radio, Farbdisplays und Kameras wurden entwickelt. Das erste Smartphone, dessen wesentliche Neuerungen in der Touchscreen-Bedienung und in computerähnlichen Funktionen wie das Versenden von E-Mails und Faxe lagen, brachte IBM im Jahre 1992 auf den Markt. Eine wesentliche Neuerung bestand im Internetzugang. Blackberry, Samsung und Apple eroberten ein Jahrzehnt später den Markt.
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Hagemann, K. (2017). Mobiltelefone. In: Menschenrechtsverletzungen im internationalen Wirtschaftsrecht. Business, Economics, and Law. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-17411-8_2
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